Marktplatz, Käufer springen hier ab nach Kauf über Kaufen Button
Seite: 1 2 3

1. Vorfall dieser Art: Negative Bewertung

2. Vorfall Marktplatzverbot für 6, Monate

3. Vorfall komplettes Handelsverbot

ich denke, dann hat sich sowas ganz fix erledigt. Ich persönlich würde eh nur mit ü18er handeln, da alles was drunter ist eh schwebend unwirksam ist d.h. die Eltern können jederzeit sagen: Is nich, der kleene durfte das nicht (weil 90% der hier angebotenen Artikel über dem Taschengeld§ liegen)... Bedeutet für euch dann 100% Geld zurück... Egal wie der Zustand dann ist.

Übrigens beide User habe auf die angekündigte schlechte Bewertung gleich reagiert und meinten ich böser Verkäufer würde sie ja nun erpressen :) Schön gelle, jetzt bin ich noch der Buh-Mann

 

 

 

zieh dir den schuh doch nich an. die beiden wissen ganz genau, das sie was falsch gemacht haben.

zum Ops Bear: wenn die eltern auf den "taschengeld-paragraphen" bestehen würde ich es darauf ankommen lassen und das zum anwalt geben. und dann haben die wieder schlechte karten, da idR vom jährlich empfohlenen taschengeld des judengamtes ausgegangen wird und das liegt bei einem 14 jährigen bei 300€.

Hast Recht.....nervt halt wenn innerhalb von 2 Tagen 2 User abspringen ,mit fast den selben Ausreden und PN Verlauf

Ich beende die Sache nun auch für mich. Ich stelle die Artikel neu ein und bewerte beide User negativ, fertig.

 

 

um etwaige Sperrungen nach negativen Bewertungen braucht ihr euch keine Gedanken zu machen, die setzt das System automatisch
(siehe http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000075&sp=1&threadnummer=0000061042)

die automatisch vergebenen Sperren gelten für alle Arten von negativen Bewertungen, also egal ob man als Verkäufer oder als Käufer eine negative Bewertung bekommt.
wobei ich glaube dass die soziale Sanktionierung schon viel eher greift als die technische: denn wenn ich sehe dass ein potentieller Käufer schon eine negative Bewertung hat (für die es ja noch keine Sperre gibt), überleg ich mir dennoch lieber dreimal ob ich an denjenigen wirklich verkaufen sollte oder, wenn ich lieb bin, befrage ihn zumindest zu dem vorfall

Mir ist bei einem Verkauf ähnliches passiert, Käufer und ich hatten uns geeinigt, ich schickte ihm eine Rechnung und diese wurde nicht bezahlt. Nach zwei weiteren Mails wurden erst Computerprobleme vorgeschoben und beteuert, dass man gleich danach zahlen will. Dennoch passierte drei Wochen lang wieder nichts.

Erst als ich jedoch eine negative Bewertung abgab, kamen einige unfreundliche Mails, der Preis wäre viel zu hoch und ich würde meine Mails zu dem Thema (hab nie eine bekommen) nicht lesen und nicht bei der Wahrheit bleiben usw. Daraufhin, als reine Trotzreaktion des Käufers erhielt ich auch eine negative Bewertung, für mein Empfinden, zu Unrecht.

Ich habe die Moderation diesbezüglich nun zweimal angeschrieben und erwarte Ergebnisse.

(1197 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2012 um 11:51 Uhr)

Klar, es ist ein Vertrag(Ob rechtlich oder nicht, zumindest gültig fürs ASVZ und damit auch verbunden mit der Bewertung), weil es so in den AGB's steht, keine Frage.

Jetzt ist man aber dem nicht im klaren, und will MIT EINSTIMMUNG DES VERKÄUFERS den Kaufvertrag ungültig machen. Jetzt beschimpft der einen und droht einem mit schlechten Bewertungen, OBWOHL man schon mindestens 2 mal gesagt hat, dass es auf SEINE Abstimmung drauf ankommt, sonst gillt er natürlich, sprich der Käufter kauft doch. Und dann will er einem noch unberechtigt eine schlechte Bewertung reindrücken für die FRAGE, ob man ihn rückgänging machen will.

Sorry, aber in den Fall geht eindeutig die schlechte Bewertung an den Verkäufer, wenn er nicht richtig lesen kann, und sich über Sachen aufregt, die nie gechrieben wurden.

Und ja, das ist mir auch schon mal passiert. Ich lese halt, was meine Käufer schreiben(Zudem ich eh mal einen Kauf den Käufer habe abbrechen, lassen, weil er doch nicht mehr wollte, ich bin kein Typ, der anderen was aufzwingen will, aber das ist jedem seine Sache)

Da gibt man sich soviel Mühe mit der rechtlichen Aufarbeitung der Sache und dann das:

"Klar, es ist ein Kaufvertrag, weil es so in den AGB's steht, keine Frage."

*schluchz*

Sorry, ich finds gut, dass du dich dait beschäftigst. Als ich sehe es so: Ob Kauf Vertrag oder nicht, es ist ja wichtig ob dann eine schlechte Bewertung gilt. Selbst wenn es keiner ist, dann ist das schlecht für den Marktplatz auf dem ich gern handle

Ach, das Spiel kenne ich.

Ich machs einfach, sobald alle meine Verkäufe hier fehlgeschlagen sind verkaufe ich hier einfach nichts mehr.

Durfte auch schon mehrere Verkäufe neu anlegen, weil die User sich anders entschieden haben. Was willste machen, aufregen, beklagen und rumzetern bringen dich da ja schließlich auch nicht viel weiter.

(49 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2012 um 13:01 Uhr)

!editiert! , ist mir zu blöde, echt....

"AGB's" gibt es nicht.

Seite: 1 2 3



Anzeige