Zoll: eine Bestellung - mehrere Pakete
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Hallo liebe Leute,

 

ich habe vor etwa 5 Wochen gewagt eine Bestellung im Wert von etwa 127€ bei ebairsoft aufzugeben

Die waren so nett und haben 3 Pakete geschickt, das Erste kam ohne Probleme durch, das zweite liegt bei der Post und das dritte liegt beim Zoll =( 

Der warenwert des rausgefischten Pakets liegt bei ziemlich genau 80€.  Muss ich nun für die gesamte Bestellung die Steuern bezahlen oder nur für den Inhalt des Paketes?

Und muss ich Strafe bezahlen, weil ich die Sendung nicht beim Zoll angemeldet habe?

Habe auf die Aussagen im asvz vertraut, dass 85% der Pakete durchkommen.  Leider Pech gehabt in diesem Fall. 

Ich frage euch weil ich nicht beim Zoll mit der kompletten Rechnung ankommen möchte und mir die Beamten dann sagen "Eigentlich wollten wir nur die Ware in diesem Paket besteuern, aber wenn sie gleich mit noch mehr Zeugs ankommen, kassieren wir hier auch noch ab."


(nachträglich editiert am 05.05.2012 um 17:50 Uhr)

Eig zahlst du nur 19% MwSt und 15% Zollgebühren für das Paket das sie rausgefischt haben ;)

Du musst es beim Zoll abholen und Steuern zahlen.....

 

Grüße!

Du musst die gesamt rechnung zum Zoll mitbringen sind doch alle pakete auf einer rechnung d.h. du mausst auch für den gesamtpreis steuern bezahlen also 19%Mwst+ca2,5% Zollgebuhr.

und wer dir erzahlt hat das 85% der pakete durchkommen hat keinen plan ausserdem kommt es  so wie ich das sehe auf den Zollbezirk an den bei uns hier ist das Hauptzollamt BS und bei uns gehen 1 von 10 Paketen ohne Zoll durch also gerade mal 10%.

Nimm lieber nen bisschen mehr cash mit als du ausgererchnet hast den man weiss nie welchen steuersatzt die auf welchen artikel rechnen kann mal 0% sein oder19% oder 14% oder oder oder.


(nachträglich editiert am 05.05.2012 um 17:52 Uhr)

Das beantwortet meine Frage leider nicht.

Das Problem ist, wie ich den tatsächlichen Warenwert Nachweise, denn wenn ich die Rechnung vorlege fällt auf, dass dort noch mehr unversteuerte Waren durchgegangen sind, die ja dann auch noch bezahlt werden müssen.

Hat jemand damit speziell Erfahrungen?

 


Edit:

Sir smoke, dankesehr.

den Nachweis kann und darf ich also nur mit Rechnung erbringen, heißt Artikel inkl. Preise ausdrucken würde nicht gehen, stimmts?

dire 85% sind hier in einem anderen Zoll-Thread zu lesen ;)


(nachträglich editiert am 05.05.2012 um 17:54 Uhr)

Sry zu spät gelesen...

(1263 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2012 um 17:55 Uhr)

Edit/Genauere Erklärung:

Du MUSST die Paypal rechnung mitbringen und dort steht nur der Gesamtwarenwert also musst du auch für alles bezahlen und wen das 3te Paket wieder beim Zoll hangen bleibt musst du den beleg beim abholen mitbringen um nachzuweisen das du schon gezahlt hast.

oder du labberst die von EB zu und lasst dir ne gefälschte rechnung schicken auf der nur die Teile in diesem Paket in Rechnung gestellt wurden.aber das wäre steuerhinterziehnug mit Vosatzt.

(268 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2012 um 17:56 Uhr)

Hatte einen ähnlichen Fall.

6 Artikel in 2 Paketen, eine Rechnung.

Hin zum Zoll, Paket öffnen, zeigen was drin ist und mit der Rechnung vergleichen.

Anschließend nur für das zahlen was im Paket ist.

Der Rest der Lieferung kann ja entweder noch kommen, ist verschütt gegangen oder sonst was.

Bei 80€ liegst du über der Freigrenze von 22€.

Das heißt du musst für die Artikel die Mehrwertsteuer entrichten, also 19%.

Eine Strafe wird nicht fällig.

Gruß

Das ist doch mal Klartext.

Danke euch beiden, Frage wäre geklärt.

schönen Abend noch =)

Du musst die gesamt rechnung zum Zoll mitbringen sind doch alle pakete auf einer rechnung d.h. du mausst auch für den gesamtpreis steuern bezahlen also 19%Mwst+ca2,5% Zollgebuhr.

Bullshit! Man Zahlt grundsätzlich nur für das was aktuell beim Zoll vorliegt. Wäre ja noch schöner, wenn man für Waren zahlen muss die physikalisch möglicherweise niemals de Grenze passieren, weil sie unterwegs verschwunden sind oder so.

Und was ich hier schreibe ist kein Halbwissen, ich hab schon oft Teillieferungen beim Zoll abgeholt.

Man Zahlt nur was da ist, wenn man Glück hat, bleibt ein Paket hängen und der Rest kommt so durch. Auch das ist kein Problem.

 


Hallo zusammen!

Hier hat Shmock  ganz klar Recht. Auch ich habe seine Erfahrungen gemacht.

Ganz klar wird nur für die im festgehaltenen Paket befindlichen Artikel nachgezahlt. Du druckst die Rechnung (vom Zahlungsanbieter beispielsweise) aus und nimmst die mit zum Zoll. Da löhnst Du maximal 22% des Warenwertes (beachte, daß die Währung Euro als Grundlage der Berechnung verwendet wird!!!) drauf. Dieser Prozentsatz ergibt sich aus den Mehrwertsteuern und der Zollgebühr.

Sofern Du nun keine Artikel gekauft hast, die gegen die in der BRD gültige Gesetzgebung verstoßen, zahlst Du keine Strafe, sondern verlässt das Zollamt mit Deinem Paket.

Merke Dir grundsätzlich: Es geht jedes Paket durch den Zoll, aber nicht alle werden zollamtlich abgefertigt! Rechne aber damit, daß es passieren wird. Wenn Dir jemand sagt, daß 85% durchgingen, ist das ganz großer Unsinn! Da spielen vielfältige Faktoren eine Rolle. Ich habe in meinem Kreis bisher gut 90% aller Pakete beim ZA abholen können. Ein Teamkollege aus dem gleichen Kreis sogar jedes Paket! Also, danach solltest Du nicht gehen!

Im Übrigen hatten wir diese Thematik auch schon in ähnlichen Threads, wenn auch mit Abweichungen.

(268 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2012 um 21:41 Uhr)

Da möchte ich nochmal kurz was zu anmerken.

Zuständig für mich ist das Zollamt Göttingen.

Da bezahl ich lediglich die 19% Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer). Von Zollgebüren in Höhe von 2,5% hab ich noch nie was gehört. Finde auch unter www.zoll.de nichts dergleichen.

 

Anbei mal ein Bild.

 

http://www.abload.de/img/zoll1xu19.jpg

 

gruß

Guckst Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Importzoll

Der derzeitige Zollsatz beträgt 2%

Oder man schaut direkt bei der Quelle.

 

Gilt wohl auch mehr für Unternehmen.

Da kann ich ja froh sein das mein Zollamt sowas nicht anwendet!

Gruß

Til

@Til

 

Wahrscheinlich waren dann deine Sendungen bisher alle unter einem Gesamtwert von 150€, denn dann gilt es noch als "Ware mit geringem Wert" und ist lediglich EUSt-pflichtig. Erst über 150€ wird der Importzoll erhoben, der Prozentsatz ist abhängig von der eingeführten Ware und wird in der TARIC-Liste erfasst:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de

 

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