HPA

 
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Ich habe vor mein We M4 GBB auf HPA umzurüsten, meine Frage ist jetzt ist das illegal,also wenn ich ein Magazin so umrüste das es einen Anschluss für eine Truckluft Flasche hat. Darf ich das überhaubt selbst machen wen ja muss es nach dem Umbau zum beschussamt. Ich bin mir da leider nicht 100% sicher und habe auch keine zuverlässigen Angaben gefunden.
(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 13.05.2012 um 09:50 Uhr)

AS MAgazine sind grundsätzlich keine relevanten Waffenteile, die der Erlaubnispflicht unterliegen.

Jedoch ist fraglich, ob der Umbau auf HPA die Waffe höher belastet und sogar in der Lage ist, die 7,5 J Grenze zu überschreiten. Dies wären widerum erlaubnispflichtige Veränderungen in der Bauart.

Ich empfähle in dem Bereich einen Büchsenmacher, der sich mit Sportluftgewehren gut auskennt zu konsultieren.

Ich möchte hier mal ein Argument einwerfen, dass auf den ersten Blick vllt blöde klingt, aber im Endeffekt in meinen Augen doch hand und Fuß hat: Bei einer AEG oder Spring Airsoft wird die Kugel durch das selbe GAS angetrieben (luft). Ob das Gas jetzt in der ASG Verdichtet wird, oder in einem Behältnis bereits im Vorfeld unter Druck steht, wird nicht der rechtlich ausschlaggebende Faktor sein. Wenn man ein NICHT VERSTELLBARES Überdruckventil fest verbaut, kann das Amt überhaupt nichts dagegen sagen, da das im Prinzip nichts anderes ist, als diese alten Laufdrosselungen, die auch rechtlich in Ordnung sind. Oder sehe ich das falsch?

Ob das Gas jetzt in der ASG Verdichtet wird, oder in einem Behältnis bereits im Vorfeld unter Druck steht, wird nicht der rechtlich ausschlaggebende Faktor sein.“

Genau in diesem Punkt unterscheidet das Gesetz ja aber. Ich habe die Referenz nicht parat, die wurde aber erst vor ein paar Tagen in einem anderen Thread verlinkt.

(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 26.03.2018 um 00:02 Uhr)

Gräbst du jetzt jeden alten Hpa threat aus und postest das selbe?

Ob die Antriebe ein und dasselbe sind, diese Frage stellt sich wirklich nicht.

Begrifflich unterscheidet das Waffengesetz unter Anderem zwischen Federdruck-, Druckluft- und Druckgaswaffen.

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.9

 

Hier hat flea einen nicht dummen Post über die Thematik verfasst:

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000345415&seite=3#post1603151

Der Knackpunkt dürfte am Ende sein, ob das Magazin einer GBB ein wesentliches Teil der Waffe ist.

 

Also business as usual im ASVZ: Da es Grauzone und zusätzlich HPA ist, hier verboten. Wäre es Grauzone bzw. eindeutig illegal aber usus und AEG wäre alles in Butter.

(2387 Posts)

(nachträglich editiert am 26.03.2018 um 10:11 Uhr)

Hurra, Leichenschändung! "Also business as usual im ASVZ: Da es Grauzone und zusätzlich HPA ist, hier verboten. Wäre es Grauzone bzw. eindeutig illegal aber usus und AEG wäre alles in Butter." Wenn es "hier" illegal wäre, warum werden dann solche Threads (Anleitungen) hier im ASVZ toleriert?

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000050264

oder hier mein Eigener

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000330122

Warum solche Anleitungen hier toleriert werden? Keine Ahnung! Ich habe ja auch eine geschrieben.

Fakt ist, dass du eine HPA-Umbaute nach aktueller ASVZ-Lage nicht im Marktplatz verkaufen darfst, da "heikel". 

[Post von User 75989 (26.03.2018 11:07) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
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