Versicherter Versand/ Lieferzeit

(nachträglich editiert am 17.04.2012 um 21:20 Uhr)

Hey Leute

Ich habe eine kleine Frage die sich nur hier auf den Marktplatz bezieht und deshalb meiner Meinung nach nicht in "Rechtslagen" gehört.

Angenommen ihr habt mit jemandem auf dem Marktplatz einen Preis für einen Artikel abgemacht

+ 6,90€ Versand

Nachdem ihr überwiesen habt fragt der Verkäufer ob er auch unversichert Versenden kann.

Was würdet ihr ihm sagen?

bzw. Wenn ihr nein sagt und er trotzdem unversichert versendet, was würdet ihr machen?

 

MFG Muffin

 

EDIT: Neue Frage steht unten.

Ich würds sofort melden! Das war Teil des Kaufvertrags und somit bindend.

Wenn ers trotzdem macht und das Paket ankommt? Nichts.

Wenn  ers trotzdem macht und das Paket nicht ankommt? Soll ers bezahlen.

Das Problem ist die Beweislast. Du als Verkäufer musst beweisen das du das Paket an die richtige Adresse abgesendet hast. Als Päkchen hast du aber keine Sendungsnummer, weist also nicht wo es ist. Das einzige was du (aufgrund der Quittung) nachweisen kannst, ist der Fakt das du ein Paket verschickt hast, jedoch nicht an wen oder wohin.

Gut, ich habe noch eine andere Frage:

Angenommen man hat überwiesen.

Der käufer braucht aber ziemlich lange zum versenden,

sagen wir nach 7-8 Tagen fragt man ihn was den jetzt ist.

Als antwort würden jetzt nur Abwimmelantworten kommen.

z.b. Jaja ich schau mal, vieleicht nächste woche oder so, bleib locker.

Ist es möglich als Käufer von einem Kaufvertrag zurück zu treten und sein Geld zurück zu verlangen?

Sowas wie: Pass auf, wenn du zu beschäftigt bist um es zu versenden dan gib mit bitte mein Geld wieder und wir lassen das ganze.

MFG Muffin

 

Wenn da einfach nur steht 6,90 Euro versand, impliziert das noch lange nicht die Annahme das der Artikel versichert versendet wird.

Schreibt der Verkäufer allerdings explizit ,,versicherter Versand", muss er dies auch einhalten. (Einschreiben, oder Paket)

Wobei Dir das eher Wurst sein kann, da ja kein (relevanter) Schaden entsteht. Ob versichert oder nicht, ist es erstmal das Problem des Verkäufers, das die Ware bei dir ankommt.

Zu den Versandkosten gehört bekanntlich Verpackung + Porto + Arbeitszeit. zB. Rechne ich immer pauschal mit 5-10 Euro und schlage diese auf meinen ,,haben-wollen" Preis auf. Schließlich muss ich das Paket auch zur Post fahren und vor der Filiale nen Parkzettel lösen...

Zur neuen Frage:

Ich glaube Du musst eine Frist setzten und diese Anmahnen bevor dein Rücktritt rechtlich abgesichert ist.

 

Ich Glaube ich weiss bei wem er gekauft hat xD


(nachträglich editiert am 17.04.2012 um 21:58 Uhr)

1. Versicherter versand wurde in diesem Szenario vereinbart.

2. Weist du da was genaueres?

 

@ Hector Das tut hier nichts zur Sache.

 

MFG Muffin

 

EDIT: Bitte die neue Frage eher beachten.

Das weiss ich xD

 

 

1. Frage: Wenn versicherter Versand ausgemacht wurde, würde ich auch darauf bestehen. Wenn es nicht direkt so abgemacht wurde, sondern nur ein Betrag von 6,90 dafür gezahlt wurde, kann er durchaus damit argumentieren, dass er ja auch Spritkosten zu zahlen hat, und manche eben auch Parkzettel.

2. Frage: Frist setzen (7 Tage). Ich würde maximal 2 Wochen warten, bis ich eine Frist setze. Ein Versand innerhalb Deutschlands der mehrere Wochen dauert ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn man an einem Dienstag um 11:30 zur Post dackelt, klingelt der nette Herr Paketbote am nächsten Tag an der Tür des Empfängers, und überreicht das Paket.

Wenn er diese Frist nicht einhält kannst du nicht nur vom Kauf zurücktreten, sondern theoretisch sogar rechtliche Schritte einleiten, wenn du wolltest, da ihr (mit dem neuen Marktplatzsystem) einen bindenden Kaufvertrag abschließt, auf den man als Käufer auch vorher hingewiesen wird. 

Ohne Rechtsschutzversicherung sollte man sich das allerdings zwei mal überlegen, weil so eine Klage im Zivilrecht (korrigiert mich, wenn ich da falsch liege) ziemlich teuer werden kann. 

Inwiefern willst du denn zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, wenn er den Kaufpreis und die Versandkosten zurückzahlt? Eine Schadensersatzpflicht nach §823 BGB erkenne ich hier nicht, also kann dort auch nix weiter gemacht werden.

Wenn er das Geld zurückzahlt nicht, aber da gibt es sicher auch Leute die sich in so einem Fall quer stellen würden. Andernfalls wäre es zwar ärgerlich, aber viel zu macheN wäre dann wahrscheinlich nicht mehr.


(nachträglich editiert am 18.04.2012 um 17:02 Uhr)

Moment, also würde man dem verkäufer sagen das er dem Käufer das Geld Innerhalb 7 Tage überweisen soll, oder die Ware versenden soll.

Macht er das nicht, kann der Käufer nichts machen? Absolut nichts?

(Ohne Rechtsschutzversicherung)

Betrag bei diesem Beispiel: 60-90€

 

MFG Muffin

Wenn der Käufer weder Geld noch Ware erhält, kommt eventuell ein Betrug in Betracht. 




Anzeige