1 Jahr gewährleistung bei privatkauf?(Marktplatz)

Hey Leute

Ich habe mich mal ein wenig durch den Marktplatz geklickt und unter einem Verklauf stand das hier:

IST EIN PRIVAT-VERKAUF!! DAS NEUE EU RECHT SIEHT EINE 1 JÄHRIGE GARANTIE AUCH FÜR GEBRAUCHTWAREN,VERKAUF VON PRIVAT AN PRIVAT VOR.BEI ABGABE IHRES GEBOTES BZW KAUFES STELLEN SIE MICH VON DIESER EU BESTIMMUNG FREI UND VERZICHTEN AUF DIE 1 JÄHRIGE GEWÄHRLEISTUNG/ GARANTIE UND RÜCKGABE

Stimmt das? 

Muss ich das jetzt auch unter meine Verkäufe schreiben um mich abzusichern?


MFG Muffin

Hab es auch gelesen und es interessiert mich auch sehr. Habe aber diesbezüglich noch keine weiteren Informationen wahrgenommen. 

Ich denke mal, hier läuft das rechtl.ich so wie auf ebay, etc.

Ich mein es reicht, so wie es hier auch häufig zu sehen ist, kurz unters Angebot den Text: Da Privatverkauf, Kein Rückgaberecht, Keine Garantie!!!

zu schreiben.

Was du da gelesen hast ist sicherlich rechtskräftig, aber ich denke, dass es so genau nicht beschrieben werden muss.

Ich denk mal wenn du nicht antworten würdest, wäre das nicht der Weltuntergang, weil ich glaube kaum das du ihn anklagst wenn du sie schrottest.

@ Torben P.: Interessant. Habe ich gerade mal durchgearbeitet. Wäre auch meine Antwort auf die Eröffnungsfrage des Threads gewesen, nur nicht so ausführlich. In der Tat meinen viele Privatverkäufer (nicht nur hier oder auf eBay), das Recht durch einen Zusatz aushebeln zu können.

Ich glaube, wenn alle das wüssten mit der Gewährleistung, würde hier keiner mehr was verkaufen wollen. XD

(491 Posts)

(nachträglich editiert am 15.04.2012 um 19:25 Uhr)

Also ich habe auf einer Autoverwertung gearbeitet.

Auf PRIVAT ODER GEWERBLICH verkaufte GEBRAUCHTE Artikel gibt es KEINE GARANTIE !!

GEWÄHRLEISTUNG bezieht sich nur darauf das der Gegenstand zur Zeit der Übergabe IN ORDNUNG ist und der Verkäufer keine Mängel verheimlicht.

Allerdings hat der Käufer 6 Monate Zeit den Artikel Ohne Begründung zurückzuschicken und sein Geld zurückzufordern. ( BEi Mängeln) da ist aber der Käufer in der Beweispflicht) GEWERBLICH !!!

Das ist durchaus in Teilen richtig, Christian. Aber lies mal den von Torben geposteten Link durch.

Du schreibst ja selber, daß sich eine Gwährleistung auf den Artikelzustand zum Zeitpunkt der Übergabe bezieht...

@Christian

Bedeutet das jetzt das jeder hier am Marktplatz das recht hat einen Artikel zu kaufen und dan innerhalb der 14  Tage diesen einfach zurücksenden kann?

 

MFG Muffin

@Cold Steel : habs geändert ;D

@ Muffin : Nein nur bei gewerblichen Verkäufen.

Es ist soweit eigentlich alles gesagt.

Die Gewährleistung kann vom Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden, sodass der Verkäufer sehen muss, ob er das Risiko eingeht.

 

Ein neues EU - Recht gibt es dazu meines Wissens nicht.

(121 Posts)

(nachträglich editiert am 12.05.2012 um 22:40 Uhr)

Also laut meiner Auffassung gilt folgendes:

Garantie ist ein vom Verkäufer dem Käufer zugestandenes Recht, auf freiwilliger Basis des Verkäufers.

Gewährleistung ist gesetzlich verankert und zwar 2 Jahre lang. Bei einem Mangel/Problem das nicht vom Käufer verschuldet wurde kann man die Gewährleistung einfordern. Innerhalb von 6 Monaten muss der Verkäufer seine Unschuld beweisen nach 6 Monaten muss der Käufer die Schuld des Verkäufers beweisen. Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 10 Jahren (nicht offensichtliche Mängel, die dem Verkäufer aber bekannt waren und dem Käufer verschwiegen wurden).

Der Käufer kann dann Reparatur fordern, der Verkäufer kann versuchen den Mangel 3Mal auszubessern, danach kann der Käufer Preisminderung verlangen oder bei wesentlichen Mängeln die unbehebbar sind und die Funktion stark beeinträchtigen einen Austausch oder das Geld zurückverlangen.

 

Durch die Klausen beim Privatverkauf kann man die Gewährleistung nicht aushebeln sondern nur auf maximal 1 Jahr verkürzen (so hab ich das verstanden).

 

Aber ehrlich, wer nichts unerlaubtes macht brauch sich damit doch keine Sorgen zu machen. Einfach immer alles detailliert beschreiben und nichts verschweigen ;)

 

P.S.: Sollte jemand immerwieder Dinge  verkaufen, so wird er automatisch zum gewerbetreibenden/Unternehmer. Definition eines Unternehmers untenstehend, und dann kann man die Gewährleistung in keinem Fall mehr verkürzen, dann Gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren.

Defniniton von Unternehmer lt. Wikipedia und Deutschem Recht:

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

Unternehmerbegriff im E-Commerce (Internet)

Als gewerbliche Tätigkeit gilt eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen hervortritt. Daher können auch Einzelpersonen, die mit einem gewissen organisatorischen Mindestaufwand stetig Waren zum Beispiel bei Ebay verkaufen unter den Unternehmerbegriff fallen. Insbesondere ist dies anzunehmen bei sog. Powersellern, die mindestens 300 Artikel pro Monat bei eBay verkaufen oder bei der Unterhaltung eines eBay-Shops. Generell muss dabei zwar der Käufer die Unternehmereigenschaft des Verkäufers beweisen. Ist der andere jedoch Powerseller findet nach Ansicht des OLG Koblenz eine Beweislastumkehr statt (MMR 2006, 236).

 




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