Softair in Sporttasch mit Lauf in Schlägerhülle
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Also, nochmal zum Mitschreiben:

Die Waffe darf nicht sichtbar sein, d.h. muss komplett in dem Behältnis verschwinden. Des weiteren muss das Behältnis mit einem Schloss verschlossen sein (nein, kein 1€-Kaugummi-Automaten-Schloss, sowas sehen die "Freunde und Helfer" gar nicht gern), um die Zugriffszeit zu erhöhen. Ebenso dürfen die Waffen nicht geladen bzw. schussfähig sein, d.h. keine Akkus, Magazine, Gas oder BBs mit den Waffen in einem Behältnis transportieren.

@ Thomas Rehbein: Was hält dich davon ab, mal das sog. "Googlen" auszuprobieren? Der liebe Gott - oder sonst wer - hat dich bestimmt nicht mit einem Kopf ausgestattet, nur damit es nicht in den Hals regnet. Ich hab gehört, dass man den auch zum "Denken" benutzen darf.

 

MkG
Hunter

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