Endlich eigenes Gelände - Was muss ich noch beachten?
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Hallo!

Unser Team hat nun endlich ein eigenes Gelände. Es ist ein ca. 2ha großes Waldstück, welches einer Privatperson gehört. Wir haben vom Besitzer die Erlaubnis bekommen dort zu spielen.

Meine Frage ist nun, was alles beachtet werden muss, damit das Spielen dort auch zu 100% legal ist.

Wir haben schon gesagt, dass wir während der Spielzeit das Gelände mit Flatterband absperren und in regelmäßigen Abständen am Band "Warnschilder" anbringen, auf denen "Hier wird Airsoft gespielt, betreten verboten" oder etwas ähnliches, steht, damit nicht am Spiel beteiligte Personen, die evtl. vorbeikommen gewarnt sind und das Gelände nicht betreten.

Außerdem befolgen wir selbstverständlich die Anforderungen des Geländebesitzers z.B. nur Bio-BBs.

Was muss noch beachtet werden?

Cheers

Scorch

Ich würde (ich bin nicht Sicher ob ihr es müsst) das ganze bei Polizei und/oder Ordnungsamt anmelden.

... das kann doch nicht sein: heute gab es schonmal so einen thread und davon gibt es auch tausende im forum. suchen wäre mal eine maßnahme -.-

ihr müsst dafür sorgen das keine bb das gelände verlassen kann 

also entweder einen zaun etc. oder eine sicherheitszone die doppelt so breit ist wie die stärkste waffe schiesen kann.

schau dir mal das video von paddy an

http://www.youtube.com/watch?v=blyNku3oNTs

lg leo

Doppelt so lang muss die Safezone nicht sein. Eigentlich müsste es doch reichen, wenn sie grad 10m länger ist als die Reichweite der stärksten Waffe. Es geht ja nur darum, das keine BB das Gelände verlässt und das tun sie weder bei den 10m mehr, noch bei der doppelten Strecke.

Des Thema gabs echt schon x-mal.

Naja: Also: Einen 2m hohen Zaun oder Mauer, über diese Mauer/Zaun darf weder Kugeln kommen, noch darf man innen die ASG's/S-AEG's sehen(flatterband reicht nicht aus, da man einfach drübersteigen kann). Anmelden und Ordnungsamt das ganze zeigen und sie das letzte Wort haben lassen. Lasst euch es SCHRIFTLICH geben, das ihr nun in diesem Zustad dort spielen dürft. Dann Trotzallem Schilder aufstellen und im Gelände Safe-Zone aufstellen. Da könnt ihe auch Flatterband nehmen.

Aber Achtung: Wenn dort Wild verkehr ist, das heißt das Rehe und so dort leben dürft ihr glaub ich nicht einfach ne Mauer dort hin bauen.

Alles klar. Danke für die Antworten.

Der wichtigste satz im gesetzestect ist (sinngemäß) "das Gelände muss DAUERHAFT befriedet sein."

 

Flatterband zählt NICHT als dauerhaft, eine z.B. 30cm Mauer je nach Gesetzesauslage schon, da dauerhaft und da zum Überschreiten ein erhöhter Aufmerksamkeitsbedarf besteht, sprich der Übetretende ist sich der Grenze bewusst.

Glaube aber das die wenigsten Richter das so gelten lassen würden ;)

 

Gruß

Lukas

Wie gesagt wie die Leute vom Ordnungsamt an dem Tag gute Laune haben^^ ne man hört halt viel unterschiedliches. Deswegen erts mal beim ordnungsamt fragen was die fordern. Und immer drandenken: SCHRIFTLICH!!!

(436 Posts)

(nachträglich editiert am 16.04.2012 um 18:23 Uhr)

Damit man auf einem Gelände ASGs verwenden darf muss es nur klar befriedet sein und keine BBs dürfen das Gelände verlassen, mehr wird vom Gesetz nicht verlangt. Das Gesetz schreibt aber nicht vor auf welche Weise die BBs abgehalten werden. Safezone oder 2m hoher Zaun sind nur Möglichkeiten die nicht vorhanden sein müssen.

Flatterband reicht zum befrieden, aber nur dann, wenn mithilfe von Schildern o.Ä. darauf hingewiesen wird, das dieses Grundstück von Unbefugten nicht betreten werden darf. Befriedung eines Grundstückes soll Ausenstehenden nur klarmachen, das dieses Grundstück nicht betreten werden darf.

(Quelle: Verbandsgemeinde, Polizei, Amtsgericht)

www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000062208

www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000060321

So reicht das an Beweis??? Das man nur mit Fladderband abzäunen kann ist halbwissen! Wenn du dafür Beweise hast, und vorallejm Paragrafen, dann veröffentlich sie. Denn in diesen beiden Threats wird alles nachgewiesen!

@Maximilian

Paragrafen habe ich nicht, da müsste ich erst nochmal bei meinen Quellen nachfragen;D

Das man nur mit Flatterband abzäunen kann hab ich nie gesagt, nur das Flatterband nach dem Gesetz ok ist.

Deine Links enthalten nur einen Link für Wikipedia (toller Beweis^^) als Quelle.

PS: Falls deine Antwort nicht auf meine bezogen war, bitte ich dich das nächste mal zu schreiben, wenn du verbessern willst. Vermeidet Missverständnisse.

Es geht hierbei nicht ausschließlich ums befrieden des Geländes. Wie bereits erläutert, muss das Gelände durch Betreten Dritter gesichert sein. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass kein Geschoss das Gelände verlässt.

Um Geschosse vom verlassen des Spielfeldes zu hindern reicht keine Mauer und schon garkein Zaun. Die Mauer müsste gigantisch sein. Denkt einfach an Paintballfelder welche komplett mit Netz eingespannt sind. Dies ist aber aufgrund des geringen Geschossdurchmessers von BBs und den Geländegrößen undenkbar.

Ein Zaun b.z.W. eine Mauer sind jedoch zwingend notwendig, um Dritte vom betreten des Geländes abzuhalten. Da reichen keine Schilder, Flatterband oder Erderhöhungen.

Da wir festgestellt haben, dass wir keine Mauer bauen wollen die 40m hoch ist und 2 Hektar nicht mit engmaschigem Netz einspannen können, muss eine Safezone her.

Diese muss die doppelte Breite der maximalen Reichweite der stärksten Waffe haben. Das bedeutet, dass diese Waffe auch im 45° Winkel geschossen werden muss.

Diese Safezone muss nochmals sichtbar gekennzeichnet sein.

Zuletzt sollte man all das bei der örtlichen Behörde anmelden.

Schade um euer Grundstück aber ich bezweifel, dass ihr das hinbekommt.

(436 Posts)

(nachträglich editiert am 19.04.2012 um 15:13 Uhr)

Nein, BBs dürfen nur nicht rausgehen. Sonst müsste man für das Zielschießen im Garten auch eine Safezone einrichten. Beim Zielschießen auf einen Kugelfang wird das aber nicht benötigt, da von vornerrein klar ist, das keine BB das Gelände verlässt. Dasselbe ist auch bei einer 2m hohen Mauer. Solange jeder darauf achtet, nicht über die Mauer zu schießen, sondern nur auf die Gegner, wird keine Kugel das Gelände verlassen. Und wer würde auch auf die Idee kommen einfach so 45° nach oben in den Himmel zu schießen, 

Mir wurde erklärt, dass das eindringen von Dritter nicht verhindert werden muss. Es muss nur offensichtlich sein, dass dieses Gelände von Unbefugten nicht betreten werden darf. Wenn er trotz dieser offensichtlichen Hinweise das Gelände betritt, begeht er eine Straftat. Deswegen ist es auch nicht unsere Schuld, wenn er von irgendwelchen BBs innerhalb des Geländes getroffen wird. Wenn er einen Herzinfakt bekommt, weil er "Soldaten" sieht, ist es auch nicht unsere Schuld, weil er auf diesem Grundstück überhaupt nichts verloren hat.

Es ist besser es den Behörden zu melden, aber auch nicht verpflichtent.

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