Moderatorappell an alle User

 
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frage:

Mutter eines 14 Jährigen schaut ihrem Sohn beim stöbern im AsVz zu, er sieht die Bilder klickt auf das Album.

Was glaubst du: Wird die Mutter das Anstößig finden und als Erotik bezeichnen?

ja oder nein? (keine Diskussion)

Gegenfrage, Sohnemann wohnt mit Mutter in der Stadt, er geht zur Schule und sieht solche Bilder (okay, Plakate mit Unterwäschewerbung, ist aber das selbe), wird sie ihm die Augen verbinden und ihn mit dem Auto zur Schule fahren?

 

Merkste wie unsinnig das ist?


(nachträglich editiert am 12.04.2012 um 15:25 Uhr)

ist es nicht, weil der unterschied ist einfach:

was sind die 2 Sachen die Dt. Mütter nciht gern bei Jungs auffem PC sehen.

GENAU Waffen und halbnackte Frauen.

beides zusammen in EINDEUTIGER Pose, nennt man Erotik,

und auch bei Unterwäsche gibt es grenzen ich kenne keine Unterwäschewerbung von H&M zb die mich wirklich anmacht..

Aber ne Pornodarstellerin die nur in Ganzkörpernetzanzug mit weggeklebten Nippeln posiert wird wohl von pubertierenden Jugendlichen genauso angesehn wie ne fast 30jährige mit komplett geschlossenen Panties und ohne auch nur den Ansatz einer weiblichen Brust....

 

edit: ich wollte nr ein ja oder nein und eben keine diskussion...-_- 

 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 12.04.2012 um 15:37 Uhr)

Entweder besinnt Ihr Euch wieder auf den Sinn des Ursprungpostes oder macht einen neuen Thread auf, wo ihr ausführlich über Differenzierung zwischen einfach nur halbnackten Frauen, Erotik, Akt, Kunst, Soft- und Hardcorepornografie im ASVZ (unter Beachtung der Regeln!) austoben könnt.

Hier geht es rein um die strafrechtliche Relevanz - und die Beispiele von Keks werden da sicherlich strafrechtlich nicht relevant sein.

Weiteres habe ich den Keks auch schon geschrieben, wie wir Moderatoren das Problem allgemein betrachten - aber ich bitte darum, dass von diesem Thema hier zu trennen, sonst rutscht man immer mehr in OT ab und dann wird das ganze hier geschlossen.

MfG

(1670 Posts)

(nachträglich editiert am 12.04.2012 um 15:43 Uhr)

***

Edit

***

Mach mal einer hier zu, sonst geht das hier so weiter.

Hätte ich die Bilder Nach VK 3 mit dem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung gemeldet wären sie jetzt wahrscheinlich weg.

Das Thema wurde ja nun mit Marvbecs PN an mich, ab wann es anstößiger Inhalt ist und wann nicht, abschließend beantwortet. Mehr wollte ich auch gar nicht wissen.

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 12.04.2012 um 17:10 Uhr)

und inwieweit betrifft mich das wenn ich im Oman sitze, gilt dann auch das StGB für mich?

 

nicht dass ich vorhabe da was gegen zu tun, aber rechtsstand ist Deutschland oder?

 

zum Andern wie siehts bei Verletzung der Urheberrechte aus? wird da genauso rangegangen wie bei den "pornographischen" Bildern? Einzelentscheidungen? oder nur offensichtliche Urheberrechtsverletzungen, denn im Moment haben schätze ich mal 50% der Nutzer Bilder in den Alben für die sie weder Urheberrechte haben noch das Recht sie zu veröffentlichen (siehe das Netztsuit bild mit der AK, da bin ich zu 90% sicher, dass es nicht lizenzfrei ist und der Nutzer auch nicht die Veröffentlichungsrechte eingeholt hat und auch nicht der Urheber ist und wie das mit den REchten des Models ist sei auch mal dahin gestellt

Schön diese Konsequenzen! Aber wer klagt mich den dafür an ? 

Wo kein Kläger da kein Richter Funny ;)

Um beim Urheberrecht klagetechnisch was zu machen, müsste man überhaupt erstmal den Eigentümer der Bilder herausfinden.

Ausserdem ist das wiederrum eine Grauzone, wenn jemand Bilder im Netz veröffentlicht, muss er nunmal damit rechnen, das die Bilder von anderen kopiert und weiter verwendet werden. Und das lässt sich eigentlich nur verhindern, in dem der Ersteller der Bilder sein Wasserzeichen quer über das Bild setzt, aber genau das wollen die meisten Eigentümer ja nicht, weil sich dann keiner mehr für ihre Bilder interessieren würde.

Ein Bild hat IMMER ein Copyright ,egal ob Wasserzeichen oder nicht !!!

Und der Seitenbetreiber ist übrigens mitverantwortlich was seine User in ihren Fotoalben haben!

"Mitverantwortlich?"

Überlegt mal wer von Kino.to verfolgt wurde, der Betreiber der Seite oder die Leute die den illegalen Stoff hochladen haben. Wie schon erwähnt wurde, es interessiert sich niemand für die kleinen schwarzen Schafe die mal nen Bild hochladen, im Zweifelsfall ist derjenige dran der den Server Zuhause zu stehen hat bzw. die Seite betreibt. Warum denn auch 10'000 User verklagen wenn man auch nur einen einzelnen Verklagen kann um den selben Effekt zu erziehlen?

Letztenendes wäre es das selbe wenn ich Tausende Leute dazu auffordern würde ihre Drogen in meinem Haus zu deponieren, dran wäre ich und nicht die die das Zeug eigentlich vorbeigebracht haben da es mein Haus ist.

(Achtung, Vergleich)

"Pornografische Schriften"

 

Leider geil :D

(1546 Posts)

(nachträglich editiert am 13.04.2012 um 18:06 Uhr)

"Can´t wait to tell my Kids, that I was born before the internet"

 

Mal im Ernst Leute!!!

Die Gesetze wurden geschaffen, bevor es einen Raum gab, der eigentlich nur aus Verbindungen besteht, aber Quasi wie eine Tafel funktioniert.

Die Anwendung ebenjener, ist also höchst kompliziert.

Beispiel:

Lampen und Laser an einer ASG:

Sinngemäß heist es immer "Verboten ist alles was ein Ziel anleuchtet".

Leuchten war ursprünglich mal "Licht sehen" IR-Licht kann man zwar (ohne Hilfsmittel) nicht sehen, es fällt aber auch unter das Verbot.

 

Ebenso sieht es mit der Vorstellung von Kunst, Erotik, Pornografie usw. aus.

Jeder sieht es eben ein wenig anders.

Naja Urheberrecht gilt für JEDES! Bild ...

 

 

Und laut meherer Urteile muss ich als Fotograf zwar davon ausgehen, dass mein Bild angeschaut und runtergeladen sowie privat verwendet wird,  jedoch NICHT! dass es von dritten weiterweiterwendet oder zu kommerziellen Zwecken (Ebay anzeigen) verwendet wird.

 

Übrigends ist es zumindest bei Fotos im allgemeinen anhand der Rohdaten oder EXIFs recht einfach rauszufinden wer der Urheber ist und bei Bildern ohne Exifs hat der Urheber im Allgemeinen noch ne Orginalversion mit eben diesen daten.

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