Softair (mit)führen

 
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Hallo, nun stelle ich mal in diesem Forum meine Frage, auf die ich schon 1000 verschiedene Antworten bekommen habe...

Darf eine Person von ihrem eigenem Grundstück (befriedeten Besitztum) zu einem anderen, der Person eigenen Grundstück, führen oder braucht man dafür einen kleinen Waffenschein. Viele sagen ja, viele sagen nein, dann wiederum in einem geschlossenem Behältnis und nicht schussbereit und andere sagen, man darf sie gar nicht mit sich herumtragen, egal ob schussbereit oder nicht. WAS STIMMT DENN NUN?

wenn irgendwas basic knowledge ist dann doch wohl das ?!

Soweit ich weiß: Nicht schussbereit (gesichert) in einem abgeschlossenem Behältnis, getrennt von Mags und Akkus.

"auf die ich schon 1000 verschiedene Antworten bekommen habe..."

Da frage ich mich doch bei dem Thema ernsthaft, in welchen Kreisen du gefragt hast. Bei dem Thema gilt Gesetz Hin oder Her die Airsoft immer in einer abgeschlossenen Tasche/Koffer transportieren und Akku+Kugeln getrennt transportieren, inwiefern das wirklich vom Gesetz gefordert ist, ist mir persönlich egal, da ich Gesetze nicht bis zu ihren Grenzen ausreizen muss ;)

So wie ichs kenne und schon von der Polizei kontrolliert wurde und alles war in ordnung:

 

1. Abgeschlossenes Behältnis da wäre Koffer, Futteral

2. Knifte nicht schussbereit d.h. Mag raus und Akku raus

3. Magazine ebenfalls im abgeschlossenen Behältnis getrennt vom Akku und Knifte

 

Ein Waffenschein egal welcher Art ist für den Transport meines Wissens nach nicht erforderlich! 

Solltest du diese 3 Punkte beachten kann dir eigentlich keiner was. Ich hatte jedenfalls so noch nie Probleme auch bei einer Polizeikontrolle nicht.

 

Sollte ich in einem Punkt falsch liegen bitte berichtigt mich!

 

Gruß Nemo

 

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 06.04.2012 um 20:00 Uhr)

Diese Frage ist in diesem Forum bereits mehrfach abschließend beantwortet.

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