Was wollt ihr mit dem Anscheinungs§?
Sobald ein Gelände deutlich als Privatgrund gekennzeichnet ist (Mauer!!!) gilt der nicht mehr, da er ja nur in der Öffentlichkeit gilt.
Und hinter eine Mauer darf man bekanntlich ALLES. Egal ob die Nachbarn drüber schauen können oder nicht.
Keine Kugel darf das Gelände verlassen, das genügt.
Zum Thema Mauer ich denke das eine 2m hohe Mauer genügt da bei Google Streetview hieß es das wenn Google über so eine Mauer schaut in die Privatsphäre eingegriffen wird.
@Corpus ich bin mir nicht sicher ob dein Komentar nun ein sinnfreier Beitrag ist der ohne Verstand entstanden ist (was bei den vielen hier keine Seltenheit ist) oder ob du einen tieferen Sinn darin versteckt hast.
PS: Die 2 Meter halte ich für gefährlich, bzgl. der Höhe am besten die örtliche Polizei anfragen die sollen sich dann mal schlau machen ob das reicht (und glaubt nicht gleich dem ersten Uniformträger die sind meistens noch ahnungsloser als die meisten AS-Spieler).
Sobald ein Gelände deutlich als Privatgrund gekennzeichnet ist (Mauer!!!) gilt der nicht mehr, da er ja nur in der Öffentlichkeit gilt.
Du bist ja lustig. Wenn du dich mit deiner Anscheinswaffe durch deine Wohnung bewegst und dich jemand durch eines deiner Fenster dabei sehen kann, dann bist du zwar in deinen Privaträumen und darfst die Waffe dort führen, du verletzt aber dennoch den Anscheinsparagraphen, da das öffentliche Einsehen eines Privatraumes immernoch den Sachbestand der Öffentlichkeit darstellt.
Verhält sich im übrigen mit allem so was in der Öffentlichkeit verboten ist. Sowohl Anscheinswaffen als auch Hakenkreuze oder pornographische Bildnisse.
Heißt das dann, dass ich nicht an meiner AS schrauben darf, wenn meine Fenster ncht verdeckt sind, weil sich jemand den Spaß machen könnte in mein Garten zu rennen und mich und meine AS zu bespannen???
Das heißt, daß du nicht unschuldig bist, wenn die Polizei deine Tür eintritt, weil der Nachbar eine scharfe AK bei dir in der Wohnung gesehen hat.
Ah Bingo.
danke