Waffenrecht Österreich

(nachträglich editiert am 20.03.2012 um 19:39 Uhr)

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Österreichischen Spieler hier im ASVZ, die sich auch mit dem österreichischen Waffengesetz auskennen.

Im §17 Abs. 1. Pkt. 5 steht:

(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen

von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;

Ist damit, wie in Deutschland ein Verbot zum Anbringen von Zielmarkierungen gemeint? Also auch Laser ect.? Ein Gewehrscheinwerfer ist für mich eine Lampe zum Ausleuchten von Zielen, aber ein Laser ist ja eine Zielmarkierung.

Ist mit diesem Verbot gleichzeitig auch die Einfuhr von Vorrichtungen zum Anbringen von Lampen (Gewehrscheinwerfern), wie etwa in Deutschland, verboten?

Ich danke im Vorraus!

Ich glaube gehört zu haben (fängt ja gut an :D), dass Airsoft in Österreich eigene Paragraphen hat, sie also nicht in die Schusswaffendefinition gehören.

Wikipedia meint ja: Zielbeleuchtungen, zum Beispiel in Form eines Laserzielpunktvisiers oder taktischer Lampen, sind erlaubt.

Aber dem trau ich nicht allein. Schon weil kein § dazu steht!

(768 Posts)

(nachträglich editiert am 20.03.2012 um 20:36 Uhr)

Taktische Lampen sind in Österreich genauso erlaubt, wie alle Zielhilfen, die ein Ziel anleuchten oder anstrahlen. Ich kann Dir zwar keinen Paragraphen nennen, aber kann Dir mit absoluter Bestimmtheit sagen, daß Anbau und Verwendung genannter gegenstände zulässig sind. Habe dort vor 18 Monaten mal gespielt und das daher mitbekommen.

Im Übrigen kannst Du Laser, taktische Lampen (für Airsoft) etc. in Österreich auch inclusive der Waffenmontagen frei erwerben.

Sehr schön, daß wollte ich wissen. Danke!

Dafür nichts zu danken!!!

Das Stimmt, erlaubt ist es, allerdings NUR AUF Handfeuerwaffen (Pistolen).

Wird auch von seiten der Behörden (z.B. Kontrollen durch die Polizei) so gehandhabt, Paragraph kann ich aber keinen nennen :(

 

LG

Marco

Ein Gewehr ist auch eine Handfeuerwaffe!

Bitte § benennen in denen explizit steht, daß nur an Pistolen Beleuchtungsmittel angebracht werden dürfen.




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