Rechtslage bei Bluegun's

 
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(1770 Posts)

(nachträglich editiert am 07.03.2012 um 21:04 Uhr)

Da weder Google noch die SuFu ein Ergebnis zu meiner Frage lieferten, frage ich jetzt einfach mal hier im Forum.

Wie sieht die Rechtslage bei Blueguns aus? Ich möchte sie (natürlich nur wenn es legal ist) bei "Wanderungen" in Ausrüstung nutzen, um etwas in der Hand halten zu können. Wären sie eine Alternative, wenn man das eigene Gelände verlässt um sich nicht strafbar zu machen?

 

Ich bitte darum, dass nur Leute antworten, die es wirklich wissen! Kein: "Ja, ich glaube, dass....".

@Edit: Natürlich würde ich dann die Gearbox und alles weitere ausbauen.

Darfste mitnehmen ist somit keine Anscheinswaffe. Und da sie nicht schiessen kann völlig legal.

 


(nachträglich editiert am 07.03.2012 um 21:12 Uhr)

ich gehe mal davon aus das du mit Blueguns sowas meinst:

 

http://www.complementospoliciales.es/wp-content/uploads/2010/06/Blueguns-e1276117228139-1024x768.jpg

 

Da ich mich auch schon damit beschäftigt habe will ich dir hier mal mein Wissen weitergeben:

 

Sie zählen nicht als Anscheinungswaffe und sofern sie keine Geschosse jeglicher Form mit mehr als 0,5 Joule abgeben (anscheinend gibt es sowas) ist das tragen in der Öffentlichkeit zwar erlaubt und dir kann niemand dadurch ans Bein pissen die Polizei sieht sowas aber überhaupt nicht gerne.

 

Meine Info habe ich vom LKA BW bekommen da ich einfach mal da angerufen habe.

 

Man hat mich desweiteren darum gebeten Wanderungen damit zumindest anzukündigen damit die Polizei keine unnötigen Einsätzen fahren muss (ich nehme mal an die meinen damit ein Großaufgebot oder so).

 

Erfahrung:

Ich selbst bin öfters mal mit nem P8 Nachbau unterwegs und hab ne mit blei erschwerte Nerfgun (hab leider noch kein Sturmgewehr gefunden) dabei und wurde zwar sehr oft kontroliert aber sonst gab es keine Probleme (mal davon abgesehen das mich Wanderer, Jogger etc. für bescheuert halten^^).

 

 

Edit: die Farbwahl ist besonders zu beachten, da hin und wieder auch schwarze Kniften verkauft werden (das sind dann Anscheinungswaffen!!!)

Jup, die meine ich.

Alles klar, ich danke euch erst einmal für die Info!

Wie sieht es aus, wenn ich z.B. ein G36ke nehme, die Gearbox, den Innenlauf und alles andere ausbaue, und das dann im entsprechendem Farbton Painte?

versteh ich das richtig ich kann ne softair mit <0,5 joul blau anmalen und dann kann ich damit in der öffentlichkeit rumlaufen wie ich will?


(nachträglich editiert am 07.03.2012 um 22:13 Uhr)
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.
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Aber die Bluegun hat natürlich dennoch eine gewisse Ausstrahlung und wenn dir jemand dumm kommen will, dann macht sie dir unnötig Stess. Also am besten nicht übertreiben. Aber an sich kann dir nix passieren, wenn du mit dem Teil rumläufst.


Wobei sich der Gesetzestext mal wieder unterschiedlich verstehen und definieren lässt...

das mit dem ummalen hab ich auch gefragt und die Antwort war so ne Wischi Waschi Sache.

 

Sprich man wollte mir keine klare Antwort darauf geben (ich würde es daher sein lassen).

(1770 Posts)

(nachträglich editiert am 07.03.2012 um 22:18 Uhr)

@ Flexi: Das hat nie jemand gesagt.

@ andere: Wenn ich euch also jetzt richtig verstanden habe, ist es prinzipiell erlaubt, kann aber trotzdem bei z.B. bei Kontakt mit der Exekutive zu Problemen führen.

Ich glaube, dann bleibe ich lieber dabei meine Waffen ins Futteral zu packen, welches ich mir dann um den Hals hänge.

 

@Edit:

@ Heinz: Irgendwie typisch deutsche Gesetze.

oder du holst dir ne Nervgun underhöst das Gewicht mit Blei, hat den gleichen Effekt, kostet weniger und da macht dir defentiv keiner Probleme

(1770 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2012 um 14:29 Uhr)

Ne du, das ist zwar eine gute Idee, jedoch käme ich mir doch sehr dumm vor, wenn ich damit durch den Wald laufen würde.

 

du kommst dir mit ner nerfgun doof vor, aber nicht mit nem blauen oder grünem oder whatever g36c? verstehe irgendwie eh nicht, wieso man sowas bei wanderungen zum "in der hand halten" dabei haben muss.

man kann dabei Anschlagsarten udn Bewegungsformen besser üben, zusätzlich hat man was störendes was vor einem rumbaumelt.

 

Die BW trainiert ja auch mit Waffen ohne Munition^^.

 

Oder anderst ausgedrück Übung macht den Meister.

Gegengewicht zur Ausrüstung.

(1592 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2012 um 09:16 Uhr)

Hammmmmmm naja wen ich so was mache dan nehme ich einfach mein Good old Holzgewehr:-)

Ich hab mir auch ein G36 aus Holz angefertigt. Ist für Trainings wo man nicht unbedingt schießen muss optimal!

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