GBB Fullauto Schlitten

 
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Moin liebe ASVZler.

Ich habe überlegt mir für Spiele im Ausland für meine HiCapa 7.1 nicht nur extendet Mags zuzulegen, sondern auch einen Schlitten, der anstatt Semi- eben Fullauto ermöglicht.

Nun stellt sich mir aber die Frage: "Ist das legal?"

In der Theorie ist es ja ein Anbauteil (gut mehrere Anbauteile zusammen) und könnte daher ähnlich wie eine Selectorplate vom Besitz legal, jedoch vom An- / Einbau illegal sein. Da ich mich aber mit dem Waffengesetz nun nicht so im Detail auskenne und auch bisher im Forum dazu nichts finden konnte, wende ich mich nun an euch in der Hoffnung das man mich diesbezüglich aufklären kann ;)

Wie gesagt, der Schlitten würde von mir nur im Ausland genutzt und in der BRD abgebaut im ASG-Teile-Koffer liegen, wie eben eine Selectorplate.

Ich würde mal davon ausgehen, daß sich das wie mit LaserVisiren verhält;

- eine Montage/Mount is kein Problem

- ein Laser ohne Montage/Mount is ebenfalls kein Problem

- beides zusammen ist ein Problem!

 

Wenn man das jetz auf dein Anliegen überträgt;

- das kleine Bauteil für FA einzeln is kein Problem

- Schlitten + Lauf is kein Problem

- beides zusammen ist ein Problem!

 

So jedenfalls meine Ansicht.

Ansonsten könnte auch(wenn ihr mit dem ganzen Team im Ausland spielen wollt) ein Post-/Bankfach in zb Belgien eine Idee wärt. Ihr packt da alles rein was in Dt. illegal ist und wenn ihr hinfahrt leert ihr das Teil nehmt alles mit aufs Spiel(habt da dann auch eine Lagermöglichkeit für Wertsachen(Iphones etc)) und wenn ihr wegfahrt packt ihr da den illegalen Stoff wieder rein. Kosten würden sich bei nem ganzen Team auf vllt 1-2 Euro pro Person/pro Monat belaufen. und wenn ihr regelmäßig da spielt lohnt sich das bestimmt. Auch kann man illegales Zeug(egal ob Waffen oder Laser etc) dierekt an das Postfach verschicken, das heißt ihr könnt aus Dt. in USA bestellen und der Kram geht in euer Postfach. Greetz

Solange Du den Schlitten in Deutschland nicht montierst, sollte es kein Problem sein.

Das verhält sich wie mit den Selectorplates, mit denen man S-AEG´s auch Vollauto ermöglicht.

Besitz ist legal, der Einbau ist in Deutschland nicht legal.

Heist, wenn du nach Belgien etc. fährst, kannst du den Schlitten mitnehmen und im Ausland dann einbauen.

Aber bevor du nach Deutschland zurück kommst denk dran den "Semi-Schlitten" wieder einzubauen.


(nachträglich editiert am 22.02.2012 um 14:22 Uhr)

1. Warum kommen immer wieder solche Fragen?

2. Das Waffengesetz sagt ganz klar das Anscheinswaffen mit über 0,5J nur semi-automatisch schießen dürfen und alles dadrunter vollautomatisch und ob das nun GBB oder elektrisch oder NBB ist,ist dabei völlig egal.Die Energie ist das entscheidende!

Du darfst alle Teile hier besitzen aber sie dürfen nich,während sich die betreffende Waffe in Deustchland befindet,dort eingebaut sein/werden.

@Razor: Das weiß er doch. Er fragte, ob der Besitz eines FA-Schlittens (ohne den Rest) legal is.

"Das verhält sich wie mit den Selectorplates, mit denen man S-AEG´s auch Vollauto ermöglicht."

Da wäre ich nicht so sicher. Wenn SelectorPlates ähnlich schnell und ohne Werkzeug zu wechseln wären wie ein Schlitten...

Ich denke, hier sollte man genau recherchieren oder, um sicher zu sein, auf den Schlitten verzichten. Im WaffG is oft ein simples Wort bzw eine Silbe das "Zünglein an der Waage". Bestes Beispiel: Transport in verschlossenem Behältnis, nicht geschlossen. Ist ein leicht zu unterschätzender Unterschied der aber ganz schön Gewicht hat.

Die Worte die mir in diesem Fall bedeutend erscheinen, sind u.a.:

- für Funktion relevantes Bauteil

- handelsübliches (bin mir grad nich sicher welches Wort im G.-Text verwendet wird) Werkzeug

@ .50:

 

Es handelt sich um ein Bauteil, genau wie die Selectorplate.

Besitz ist also kein Problem.

@ Razor

Immer wieder solche Fragen ?

Ich habe die Su-fu mit jeglichen erdenklichen Möglichkeiten gefüttert um herauszufinden ob etwas ähnliches schon exsistiert; ohne Erfolg.

Mir ist die Rechtslage bezüglich der Mündungsenergie bekannt und darin bestand auch nicht das Probelm.

Die Frage war ob nicht schon der besitz eines Schlittens mit entsprechenden Teilen Illegal ist, denn im Gegenteil zur Selectorplate handelt es sich dabei nicht um ein Einzelteil sondern um einen Zusammenschluss von mehreren GBB-Parts, was evtl unter eine andere Rechtslage fallen könnte.

@ PunktFünfNull

Verdammt du warst schneller :P

@ alle Anderen

Danke für die Ausgiebigen Antworten, ich denke ich werde mal über den Vorschlag von Skull - The Darkness nachdenken mit dem Postfach, weil sich dann nich mal irgendwie was ergeben könnte, sollte der Besitz in der BRD schon Illegal sein, schließlich lagert das Teil ja dann im Ausland


(5263 Posts)

(nachträglich editiert am 22.02.2012 um 20:29 Uhr)

@Preacher: Is das auch belegbar? Meinem Verständnis nach handelt es sich nich nur um ein einzelnes Bauteil wie ne SelectorPlate eins is, sondern um ne... naja, ich nenn's mal mechanische Baugruppe.

Keine Ahnung ob das jetz für die Legalität nen Unterschied macht. Ich will damit nur sagen, daß die Gleichsetzung mit ner SelectorPlate evtl. etwas überstürzt sein könnte.


"Besitz ist also kein Problem."

Wenn es dabei nur um das tatsächlich für den FA-Modus verantwortliche Teil geht, würd ich dem zustimmen, aber da dieses bereits in eine, ohne Hilfsmittel leicht zu wechselnde, mechanische Einheit verbaut is...

Ich würd da lieber jemanden fragen, der's genau weis und auch belegen kann.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

oder warten bis Chris sich einloggt und das hier liest ^^

Immer auf die kleinen dicken!

Also Schusswaffen dürfen nicht mit haushaltsüblichen Werkzeugen auf Vollautomatik umgestellt werden können.

Der Besitz von Bauteilen, die selbiges ermöglichen ist legal. Da der Wechsel des Schlitten mit Lauf ein Zusammensetzen einer (neuen) Waffe ist (Wesentliches Bauteil) und kein Haushaltsübliches Werkzeug, komme ich zu folgendem Schluss:

Solange die Waffe nicht in der Konstellation zusammengesetzt wird, die FA ermöglicht, ist sie nach meiner Rechtsauffassung legal.

Jedoch würde ich den getrennten Transport der Waffe und des Extraschlkitten in getrennt voneinander abschließbaren Behältnissen sicherstellen.

 

(244 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2012 um 10:41 Uhr)

Ich bedanke mich für die vielen fachkundigen Antworten und Tipps zu dieser Frage und denk mal, dass der Thread letztlich auch durch die Antwort von Chris (ATW) geschlossen werden kann.

Ich werde den Schlitten einfach in dem abgeschlossenen Kasten mit den Magazinen transportieren, während die GBB bei den restlichen Waffen im Koffer ist.

Ich fasse hiermit nochmal kurz zusammen:

Frage:
Ist der Besitz eines Schlittens für eine GBB, der dieser FA anstatt Semi erlaubt legal ?

Hintergrund der Frage:
Der Schlitten beinhaltet mehrere Teile und könnte daher rechtlich anders ale eine Selectorplate (die ja ein Einzelteil ist) gehandhabt werden.

Antworten:
"Das verhält sich wie mit den Selectorplates, mit denen man S-AEG´s auch Vollauto ermöglicht.
Besitz ist legal, der Einbau ist in Deutschland nicht legal. [...]" -Preacher-

"Also Schusswaffen dürfen nicht mit haushaltsüblichen Werkzeugen auf Vollautomatik umgestellt werden können.
Der Besitz von Bauteilen, die selbiges ermöglichen ist legal. [...]
[...] Solange die Waffe nicht in der Konstellation zusammengesetzt wird, die FA ermöglicht, ist sie nach meiner Rechtsauffassung legal. [...]" -Chris (ATW)-

Tipps/ Handhabung:
Es empfieht sich den Schlitten stets getrennt von der Waffe in einem verschlossenen Behältnis zu transportiern, z.B. in der Magazinkiste/ -Tasche -Tipp von Chris (ATW)-

Alternativ wäre auch eine Überlegung bei häufigen Auslandsspielen ein Bankfach zu mieten (oder einen Spindt, welcher von manchen AS-Geländen geboten wird), weil man dann auch nicht im geringsten mit den Gesetzen in Konflikt geraten kann, da der Schlitten ja nicht in der BRD liegt und dort transportiert wird (einziger Nachteil, wäre dass man ihn halt nicht so einfach mal Pflegen/ Reinigen kann, sondern dies stets vor Ort tun muss)  -Tipp von Skull - the Darkness-

[Thread geschlossen]



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