hi asvz-communety,
vorab, ich habe über die suchfuntion nach ähnlichen themen gescuht und nix dergleichen gefunden..
ich gedenke mir in naher zukunft die we gbb m14 open bolt zuzulegen. ich möchte diese asg als sniper nutzen und dementsprechend optiktuning vornehmen. jedoch habe cih ein problem was die leistung angeht...1,5joule klingt für ne sniper recht lasch^^
daher hier meine frage:
was darf ich selber an der waffe umbauen ohne zum büchsenmacher/beschussamt rennen zu müssen? (mir schwebt nen tuninglauf vor und umbau auf closen bolt)
ich bitte NUR um konstruktieve antworten un keín blödes rumgeflame oderso!! (wer rechtschreibfehler findet darf sie behaten!)
mfg w.s.
Schau dazu mal in die Rechtsabteilung, dort sind hilfreiche §§ zusammengefasst.
Den Umbau auf CB darfst Du keines Falls selbst durchführen. Bei Lauf sagen die einen ja die anderen nein.
Außen darfst Du selbst alles dranschrauben.
Das Beschussamt wird dich ebenfalls wieder an einen BüMa verweisen, da sie generell erstmal ,,von Privat" ablehnen.
Der sicherste Weg führt bei beiden Umbauvorhaben zum BüMa. Dort erhälst du neben der Rechnung auch meist ein kurzes Protokoll. So behälst du nicht nur die Garantie, sondern hast auch was ,,zum Vorzeigen" falls es mal hart auf hart kommt.
Wie wild ist es denn, wenn man Tuninglaüfe, Tuningfedern usw. verbaut, ohne das abnehmen zulassen? Ich meine man veändert die leistung ja schon mit der verwendung von unterschiedlichen Gasen...
gibt es onlineshops die sowas von hause aus anbieten?
dann könnte man ja da direkt sagen, hier dei asg und diese und jene tuningteile einbauen...währe ja von vorteil...
Ahoi!
vom umbau auf closed bolt würde ich generell wegen cool down effekt und ähnlichem abraten.
beim tuning kann ich mich cipher nur anschliessen: legal is es nur wenn es ein büma macht.
das m14 ist generell, zumindest in de, nicht als sniper variante(m21) erhältlich bzw legal, privat, umbaubar.
ich würde raten, die als karabiner/sturmgewehr zu nutzen und snipergewehre wirklich den bolt action gewehren zu überlassen.
Kauf dir einfach dieses hier, dürfte genug Leistung haben :
http://www.sniper-as.de/new/index.php?c=product&id=320963
da gibt es nichts mehr zu tunen... ist einfach nur ein Traum !
1. danke für die hilfrecihen tips
2. warum werden meine verdammten themen immer verschoneb, cih such mir jedesmal nen verdammten wolf...langsam hab cih die fresse voll vom asvz!...es kann nich sein das manche admins hier rumwurschteln wie sie gerade lustich sind!
3. m14ebr, geile sache, aber knapp 1000€ isn bischen häftich^^
4. kann zu
Austauschläufe, bei denen das Kaliber (6mm BB) gleich bleibt und die nicht nachbearbeitet werden müssen, ist der Einbau definitiv erlaubnisfrei.
Es gibt keine klare Gesetzgebung, die Leistungsveränderung verbietet, jedoch ist die Herstellung wesentlicher Waffenteile erlaubnispflichtig.
Die Bauart der Waffe darf ebenfalls nicht geändert werden (Openbolt/ Closedbolt ist keine Bauart; Druckgasantrieb ist eine Bauart.)
Auch die Verwendung verschiedener Gase führt schon zu Leistungsänderungen. Solande diese Leistungsvarianzen im "vernünftigen" Rahmen bleiben (Ordnungsbehörden prüfen nur auf 7,5 J) wird die Waffe i.d.R. nicht ihren amtlichen Weg zum Beschussamt finden. Sollten aber Verstöße gegen das Waffengesetz durch den Umgang vorliegen, so kann es vorkommen, dass genauer überprüft wird.
Außenumbauten (sofern diese nicht das F entfernen oder überdecken) sind immer erlaubt, solange keine Teile verbaut werden, die alleine schon verboten sind.