Gewerblicher Tuningservice
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Hallo Leute,

ich bin Selbstständig, und plane mir ein Zubrot Bereich Airsoft zu verdienen.

Für den Anfang wollte ich gerne einen Tuningservice anbieten, den man dann noch erweitern könnte.

Anbieten will ich selbstverständlich nur LEGALES Tuning, wie man es als Privatperson machen kann, da ich natürlich kein Büchsenmacher bin.

Die Frage, die mich beschäftig ist, wie weit darf ich damit gehen?

Klar, Shimmen, Fetten, Mosfets verbauen usw sind kein Problem. Leistungssteigerungen dürfen nicht vorgenommen werden usw.

Wär nett, wenn mir jemand eine fundierte Aussage geben könnte wie weit ich gehen darf, ohne selbst Büchsenmacher zu sein.

Es geht dabei ja auch um eine geschütze Berufsgruppe, wenn ich zu viel Service anbiete, könnte meine Arbeit ja sicherlich auch ungewollt als Schwarzarbeit gewertet werden.

Es wär also Prima, wenn mir jemand erklären könnte, in welchem Rahmen ich mich bewegen darf.


(nachträglich editiert am 24.01.2012 um 11:17 Uhr)

Ich könnte mich jetzt irren, aber ich glaube gerade weil du kein Büchsenmacher bist, darfst du leistungstechnisch gar nichts tunen. Airsoftwaffen einfetten darfst du sicher, da dies keine Tuningfrage ist, sondern eine Säuberungsarbeit. Bzw. gehört es in diesen Bereich.

Wenn du es nicht gewerblich machen möchtest, gelten solche Arbeiten vor dem Finanzamt bis zu einem gewissen Punkt als Liebelei. Diese sogenannte Liebelei ist nicht anmeldepflichtig oder ähnliches. Verkaufst du jetzt aber Unmengen an Produkten, wird das Finanzamt dir irgendwann Steuerhinterziehung unterstellen. Als Liebelei gilt (je nach Bundesland) das Herstellen von 10 bis 15 Produkten im Monat, die du verkaufen kannst. Alles andere darüber geht schon in die gewerbliche Richtung. Da du aber angibst etwas dazu verdienen zu wollen, wirst du nicht drum herum kommen es als Gewerbe anzumelden - Beispiel "Künstlerische Gestaltung" oder sowas in der Art. Aber wie gesagt, leistungstechnische Veränderungen sind da für dich tabu. Höchstens optisches Tuning und Reinigungsarbeiten. Da du kein Büchsenmacher bist, bist du vor dem Gesetz nicht qualifiziert um funktionswichtige Teile an Waffen auszubauen und durch andere zu ersetzen.

(1336 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2012 um 11:17 Uhr)

Bin eh selbstständig und würde daher alles ganz sauber mit Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Das ist alles kein Thema.

 

Wie gesagt Leistungssteigerungen will ich garnicht anbieten, es geht mehr Wartung.

Originalteile gegen Originalteile tauschen, wenn diese defekt oder abgenutzt sind.

Mosfets verbauen, shimmen etc. So Kleinigkeieten halt, die generell als unbedenklich gehandelt werden und sicherlich für einige Leute zu nervig sind um den Job selbst zu machen, oder die sich soetwas nicht zutrauen.

Wenn du so oder so schon selbstständig bist ziehe ich meine Aussage zurück. Dann ist das ja kein Problem mehr. Was den Austausch von Airsoftteilen betrifft kenne ich mich nicht so gut aus. Da wird hoffentlich ein anderer User mal was konstruktives dazu beitragen können.

Du darfst an der Waffe das verändern, wozu der Hersteller eine Anleitung gibt ;)

 

Näheres erzählen dir auch das WaffG und die WaffVwV

(1336 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2012 um 11:29 Uhr)

Aber was ist mit dem Büchsenmacher-Gewerbe? Wenn ich Kein KFZ-Meister bin, darf ich auf eigene Rechnung auch keine Autos reparieren, das wäre Schwarzarbeit.

Ich schätze, das ist beim Büchsenmachergewerbe genauso.

Vielleicht besteht die Möglichkeit einer Einzelgenehmigung, auf Airsoft beschränkt, da man dafür keine Büchsenmacherausbildung braucht.

Ein Gespräch mit dem Ordnungsamt zu bestehenden Auflagen könnte hier helfen.

Wer weiß, mit entsprechendem Papierkram sind dann auch Leistungssteigerungen oder Bauartänderungen drin!

Einfach mal fragen!

§21  I WaffG:

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Jep... genau das!

Hab einige Infos dazu finden können, allerdings noch etwas ungenau.

 

Man kann sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und anschließend die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen.

Kosten  zwischen 100 - 2500 €

 

Wie genau das laufen soll, weiß ich noch nicht. Da warte ich noch auf Antworten vom Amt und von der Handwerkskammer.

In die Handwerksrolle kann sich nur eintragen lassen, wer auch das entsprechende Gewerk erlernt hat.

Sehr interessant. Frage an der Stelle ist: nehmen wir an, du kriegst die Erlaubnis, speziell auf Airsofts bezogen, leistungssteigerung vorzunehmen. Dann musst du mit einem Beschussamt zusammenarbeiten um die dann neu messen zu lassen, und dann gibts ein neues F draufgestanzt und dann wäre die Sache geklärt.

Sicher ein sehr interessantes Angebot für viele Airsoftler, da wenige Büchsenmacher mal nicht in Lachen oder Entsetzen ausbrechen, wenn man mal vorsichtig "Airsofts?" anfragt.

Frage ist, ob sich dann die "lizenz" von Ordnungsamt rentiert oder es sich einfach nicht lohnt...

grüße

equinox

(1336 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2012 um 13:18 Uhr)

Wie ich gelesen hab, gibt es Ausnahmen:

 

 

Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen ihres Bezirkes, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten, bevor eine Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfungen vollständig abgelegt wurde(n) oder weil die Ablegung der Meisterprüfung nicht zumutbar ist.

Quelle: http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Lebenslagen/Unternehmen/Dienstleistungen_im_EU-Raum_erbringen/_Dienste/Handwerksrolle_-_Ausnahmebewilligung_erteilen/index.jsp?&design=96938&eaoid=143969


Wie gesagt, ich warte noch auf weitere Infos.



@equinox: Sicher lohnt sich das. Selbst, wenn der Behördenkram 2500 € kosten sollte. Das sind betriebliche Ausgaben, die man absetzen kann. Ich bin mal gespannt, was daraus wird.



 

Mit der Genehmigung dürfte auch die Berechtigung zum erteilen von F Kennzeichnungen einhergehen, da es für Leistung unter 5,0 Joule eine vereinfachte Beschussregelung gibt.

Und Airsofts über 5,0 J sind ja im allgemeinen nicht so gern gesehen (Besonders im CQB).

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