Dan Wesson in die Schweiz schicken ?

Kurze Frage , bitte keine dummen Antworten das ich mir das WaffG und blah durchlesen soll einfach ne schnelle Antwort mit ja oder nein .

 

 

Darf ich ein Dan wesson Revolver mit F ( was ja eigtl für die schweiz keine rolle spielt ) in die Schweiz versenden ? Ich bin mir eigtl sicher aber bevor die kaka am dampfen is...

soweit ich die Richtlienien für das DT Waffen gesetz richtig versanden habe dürftest du keine Probleme bekommen solange die ASG nicht über 7,5 Joule liegt und bei über 0,5 Joule auch über keinen dauerfeuer Modus verfügt.

Desweiteren ist der Revolver ge F damit ist auch die wiedereinfürung nach DT legal.

Dennis , ich hab absolut keine Ahnung aber versteh einer unsere Gesätze ;)

 

 

Danke Shooter.

die gesetzes Lage ist mein zweiter "Freund" geworden mein Vater arbeitet bei der Feuerwehr im Führungstab und abreitete dewegen mit dem SEK und MEK und der GSG9 zusammengearbeitet deshalb konnte ich mit den angehörigen vom MEK mich unterhalten bzw. der KRIPO

Die Ausfuhr ist legal und kein Problem, aber ob der Empfänger in der Schweiz die Softair einführen darf, ist sein Problem, um das er sich im Vorfeld zu kümmern hat.

(687 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2012 um 19:19 Uhr)

Als Waffen im Sinne des Gesetzes gelten alle (a) Feuerwaffen aber auch (b) Sprühdosen mit bestimmten Reizstoffen (nach Anhang 2 z.B. 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril, nicht aber Pfefferspray), (c) Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge; (d) Schlagringe, Ruten, Stöcke, Wurfsterne und dergleichen. Auch unter das Gesetz fallen (e) Elektroschockgeräte wie Taser. (f) Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln; (g) Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können; Der Erwerb, das Tragen, das Vermitteln sowie die Einfuhr von Waffen nach den Buchstaben c bis e ist verboten. 

Die Einfuhr ins schweizerische Staatsgebiet
von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder
Munitionsbestandteilen bedarf einer Bewilligung. Die Zentralstelle
Waffen erteilt sie.

Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile,
Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind
grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorweisung
einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.

 

 Bewilligung einholen, verzollen und das ganze sollte kein Problem sein, rechne aber mit hohen Zusatzkosten, die Schweiz ist nicht grade billig.

 

Grüße von der Grenze

 

 

(687 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2012 um 18:52 Uhr)

Dein Handelspartner muss eine Bewilligung für die Einfuhr der Waffe bei seinem kantonalen Waffenbüro einholen. Danach kann die Waffe versendet werden und landet beim Zoll (Schweiz = nicht Schengenland). Ausfuhr ist für dich kein Problem. Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen was bei einer Verbringung von Schusswaffen in die Schweiz beachtet werden muss. Am Ende liegt die Waffe beim Zoll unter Verschluss, davon haben weder du noch dein Handelspartner etwas.

 

Edit: Die Kosten fallen je nach Kanton unterschiedlich aus. 2009 wollte das Waffenbüro Aarau (Kanton Aargau) 60 Sfr. (z.Z. 49,64 Euro) alleine für die Bewilligung. Vorher abklären ob die Kosten der Einfuhr letzten Endes den Preis des Revolvers nicht übersteigen.

Made , ich sag dem das und dann soll er gucken wie ers macht.
Solang ich keine Problem hab ist alles gut der Rest liegt in seinen Händen.

Wie ist das mit Privaten Packeten von Österreich nach Deutschland ? Kann es da schwierigkeiten geben ?




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