Laser Ebairsoft

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: 1 2 3 4 5
(12 Posts)

(nachträglich editiert am 18.01.2012 um 17:00 Uhr)

Hallo,

Vorab: ich bin neuling

 

Mein Problem: Ich habe mein Ebairsoft eine bestellung getätigt im wert von insgesammt 128€. Darunter diese Laserbox: http://www.ebairsoft.com/anpeq15-green-laser-lumens-flashlight-p-3422.html . Das Paket dürfte aber insgesamt nicht sehr groß/schwer sein und enthällt keine werteren bedenklichen teile.

Nun ist die sache das ich erst nachdem ich die bestellung abgeschickt habe ich herrausgefunden habe das Laser mit Montager für RIS in DE verboten sind :(

Darauf hin habe ich nachgeforscht und mehrere möglichkeiten gefunden was mit meiner bestellung passienen könnte:

1. Die laserbox wird nicht mitverschickt da sich der Besitzer von Ebairsoft angeblich gut mit dem Deutschen Recht auskennt und deshalb nichts Ilegales nach DE versendet.

2. Die Sendung wird vom zoll abgefangen und ich muss die Laserbox vor den Augen der Zollbeamten unbrauchbar machen und darf sie danach mitnehmen.

3. Der zoll vernichtet die Laserbox

4. Es rutscht durch den Zoll und ich freu mich.

5. Der Zoll leitet rechtliche Schritte gegen mich ein......

 

Frage: Wie hoch ist die warscheinlich keit das es zu Nr. 5 kommt? Und was währen die Konsequenzen? Und was soll ich dann tun?

 

Danke ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Heyho,

 

Mal so nebenbei zum Zoll:

 

Ich würde mir eher um den Wert des Paketes noch zusätzlich sorgen machen!

Schau mal auf der Zoll-Website nach, da steht alles was du darfst und nicht darfst.

Sowie auch die Wertgrenzen des Paketes ohne es an zu melden beim Zoll u.s.w

 


(nachträglich editiert am 18.01.2012 um 17:08 Uhr)

Alles ist möglich, außer dass der Shopbetreiber so schlau ist es dir nicht zu schicken. Denen ist es nämlich ziemlich egal was sie nach Deutschland schicken. Würde er es einbehalten, müsste er dir den Kaufpreis erstatten für das Gerät. Der wird sich hüten!

Und auch wenn das Gerät bei dir ankommt und du dich freust (eigene Aussage), was hast du dann davon? Du darfst es so oder so nicht nutzen und wenn du damit an der Waffe erwischt wirst, wird es richtig teuer.

Alles in allem kann ich aber nur eines sagen: Bevor man was bestellt (gerade aus der asiatischen Region) informiert man sich!

ist die bestellung schon verschickt worden? (mit tracking id) wenn nicht schreib den shop schnell an und lass den laser aus der bestellung raus nehmen!

 

ansonsten ist es wahrscheinlich das sie rechtliche schritte einleiten. das paket dürfte bei 130€ inhalt groß genug sein im zoll kontrolliert zu werden und sie müssten schon nachsichtiger sein als das gesetz es ihnen erlaubt um keine schritte ein zu leiten. (auch wenn vermutlich vor gericht keine harte strafe für ein einmaliges versehen ausgesprochen wird)

@Alexander Bis 144€ ist Zollfrei, also ist das nicht das Problem!

Wenn du dann bald zum Zoll musst und die dich auf den Laser ansprechen, sag einfach das du ganz klar nur eine Atrappe bestellt hattest und der Zoll das Teil behalten darf, damit bist du dann 10€ los aber raus aus der Nummer und weisst es besser fürs nächste Mal.


(nachträglich editiert am 18.01.2012 um 17:10 Uhr)

Sowas geht nicht vor Gericht, da es eine eindeutige Straftat ist, die ihm nicht mehr nachgewiesen oder verhandelt werden muss. Das geht gleich zum Staatsanwalt, der auch gleich entscheidet.

PS: Ausreden helfen dir beim Zoll nicht mehr. Wenn du behauptest du hattest eine Attrappe bestellt will der Zoll dafür Beweise sehen (beispielsweise den Mailverkehr oder die Bestelldaten). Also vergiss das gleich wieder.

(12 Posts)

(nachträglich editiert am 18.01.2012 um 17:11 Uhr)

Das heißt wenn der Zoll es rausfischt komm ich vor Gericht?

PS: wenn es durchkommen sollte wird sie natürlich unbrauchbar gemacht!

Edit: war zu langsam

Wieso vor Gericht? Kannst du lesen im Post über dir!

Sowas geht nicht vor Gericht, da es eine eindeutige Straftat ist, die ihm nicht mehr nachgewiesen oder verhandelt werden muss. Das geht gleich zum Staatsanwalt, der auch gleich entscheidet.

Und was für eine Strafe würde mich dann erwarten?


(nachträglich editiert am 18.01.2012 um 17:14 Uhr)

Mein Tipp: Bleib bei der Wahrheit! Damit hast du zwar einen Fehler gemacht, aber zu dem solltest du auch stehen! Entschuldige dich und biete den Beamten an, dass du das Gerät vor ihren Augen vollkommen unbrauchbar machst (nimm gleich Kleinwerkzeug mit)! Mehr kannst du nicht mehr tun!

Ob sie dich dann noch bestrafen und es zur Anzeige bringen oder nicht siehst du ja dann. Zeige in jedem Fall Einsicht. Alles andere liegt dann an denen.

Ok ich hebe nachgeschaut der Bestellstatus stand noch auf processing (hab ja erst gestern Abend bestellt).

Ich habe daraufhin gleich kontakt aufgenommen und gesagt das sie bitte die Laserbox aus der Betellung entfernen sollen.

Ich offe nur das sie die Nachrich rechtzeitig lesen.

Und diese Email solltest du dir ausdrucken und für den Fall der Fälle als Nachweis mit zum Zoll nehmen.

Es war keine Email sondern nur über die kontakt funktion direkt auf der Seite von Ebairsoft.

Seite: 1 2 3 4 5



Anzeige