darf ich eine Airsoft ab 18 Transportieren (als minderjähriger)

(nachträglich editiert am 16.01.2012 um 18:19 Uhr)

also ich weis das ich meine Waffe getrennt von akku ,Magazin usw. in einer verschlossenen Tasche/Koffer transportieren muss , wie sieht es aus wenn ich eine S-Aeg Transpoertieren muss und selbst nich Volljährig bin kann ich dafür bestraft werden , weil ich die Waffe ordnungsgemäß transportier aber eigentlich nicht "im besitz" sein darf.

 

ich währe über hilfrecihe antworten Dankbar , aber nicht über DIESE --> du hast keine ahnung ,bist ein kiddie , Ich weiß alles, Antworten usw ....

ich kanns dir nich genau sagen , aber ich tippe mal auf nein ;)
(6866 Posts - Leiter der Moderation)

naja Besitzen heist ja die Tatsächliche Gewalt darüber haben...

 

In diesem Falle hättest du die Gewallt darüber, und damit wäre es nicht legal...

 

 

Und ich denke es wird dir auch kein Polizist abkaufen dass du keinen Schlüssel zu dem Futteral hast....

Nein du darfst sie nicht transportieren da du nicht Volljährig bist, und somit gegen das Waffengesetz verstoßen würdest.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 28.01.2012 um 11:06 Uhr)

Akku und Magazin müssen grundsätzlich nicht getrennt transportiert werden. Dafür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage.

BB's Fallen gesetzlich auch nicht unter den Munitionsbegriff. Aber sollten nich in der Waffe, oder im Magazin beim Transport sein,

a) um die Feder zu schonen

b) um Missverständnisse zu vermeiden

 

Verbot des "Erlaubnisfreien Führens", so heißt Transport jetzt gilt jedoch für alle Personen unter 18 jahren, weil der Transport eine Form der tatsächlichen Gewalt über die Waffe ist.

das ist schlecht, man manche Gesetze können nerven :D

Dann einfach nett Fachleute fragen! Die haben das teilweise sogar jahrelang studiert um Dir die lästige Mühe abzunehmen!

Komisch. Zum Schützenverein bringen die minderjährigen Schützen ihre Luftdruckgewehre und -pistolen auch selbst mit und da sagt auch keiner was, obwohl die dort sehr pingelig mit dem einhalten von Gesetzen sind (schießen nur unter Aufsicht, Waffenkoffer darf nur im Schießstand geöffnet werden, geht man auch nur den neben man Hallo sagen, muss die Waffe entladen und gesichert werden und und und).

Machen die da nun was falsch oder darf man die wirklich transportieren?

Und da wir nun schon dabei sind: darf ich als Minderjähriger unter Aufsicht eines ü18-Jährigen (und mit Erlaubnis der Eltern) 'ne ü18-S-AEG verwenden? Schließlich darf ich das ja auch am Schießstand...

Es geht mir darum mich etwas abzusichern und zu informieren. Nicht das ich Mist baue.

Meiner Aussage zum Transport ist nichts hizuzufügen.

SAEG Benutzen: Nur, solange der Verantwortliche während dem Schießen die Tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt: Sprich permanent an Dir dranhängt und jederzeit die Kontrolle über die Waffe hat.

Also wenn Du Dich hinlegst und auf Scheiben schießt ist das machbar aber Skirmen kannst Du knicken!

Kurzform: Unter 18 Jährige bleiben bei 0,5 Joule! Dem gibt es einfach nichts mehr hinzu zu fügen.

Gesetzte sind Doof! ICh ägrere mich auch als Volljähriger darüber trotzdem muss ich mich dran halten!

siehe Oliver ... Nein!

Ich denke, dem ist sonst nichts mehr hinzuzufügen und der Thread kann geschlossen werden.

 

MkG
Hunter




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