Minis auf öffentlichem Gelände?

Ich habe letztens drei 10 jährige mit 0,08j Minis auf einem öffentlichem Grundstück gesehen. Da habe ich mich gefragt ob das erlaubt ist, da die Minis ja viel kleiner sind als die originalen und deshalb nicht als Anscheinswaffen gelten. Weiß das einer von euch?

Mfg Julian

 

PS: Bevor jemand fragt, ja die hatten Schutzbrillen auf.

Ist erlaubt! Da keine Anscheinswaffe und unter 0,5Joule

 

Aber da sie 10 Jahre alt waren...? Die Alterbeschränkung "ab14" ist ja nicht gesetzlich

unter 0,08 J ist frei ab 3 Jahren (wegen verschluckbarer Kleinteile)

Chris: Hast recht, aber die Verkäufer schreiben meist, dass sie die Dinger erst ab 14 verkaufen wollen. Nur zur Sicherheit, oder so.

0,08 ist auch bei Händlern ab 3 frei. Erst darüber verkaufen sie einem ASGs bis 0,5j ab 14.

Die von mir oben gegebene Antwort ist die abschließende rechtliche Bewertung!

Ich glaube, es ging primär um das Führen der Dinger auf öffentlichem Grund...

(436 Posts)

(nachträglich editiert am 12.01.2012 um 17:37 Uhr)

Stimmt, wo du es erwähnst;D

Warum nicht...?
Sonst dürfte kein Schießbudenbesitzer die billigen Dinger als Prämie weg geben.

Auch für das Führen, da Anscheinswaffe ausgeschlossen, keine Einschränkung!

Schiebudenbesitzer sind nicht gerade für ihre ausgeklügelte Waffengesetzkenntnis bekannt.

Es laufen ja nicht genug Polizisten auf einer Kirmis herum oder?

Manche haben sorgar ein Rechtsbeistand neben sich. Weil die ja auch nicht alles überblicken können.

ABer ich denke Chris (ATW) hat alles gesagt!

"Sonst dürfte kein Schießbudenbesitzer die billigen Dinger als Prämie weg geben."

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"Es laufen ja nicht genug Polizisten auf einer Kirmis herum oder? Manche haben sorgar ein Rechtsbeistand neben sich. Weil die ja auch nicht alles überblicken können."


Hä, was? Wo is'n da jetz der Zusammenhang bzw was is eigentlich die Aussage?




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