Keine Gewährleistung oder Rücknahme da Privatverkauf
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@ Thomas ich mein mit der Gewährleistung und der Rücknahme versteh ich schon. Aber ich wollte ja speziell darauf hinaus das wenn der Artikel der angegeben Beschreibung nicht enstpricht, wie in deinem Beispiel, dann habe ich doch als Käufer das Recht vom Vertrag zurück zutreten . Sprich ich schick dem Verkäufer das Produkt zurück

Soll man also am besten zu allem nen video machen wenn mans verkauft ^^

Ja klar hast Du dann das Recht vom Kauf zurück zu treten, egal ob Privat oder Gewerblich.

 

Fakt ist aber, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Eintreffens bei Dir und bei der ersten Benutzung bei Dir in Ordnung ist und DANACH geht etwas kaputt, ist es dein Problem. Sofern der Fehler nicht auf einen vorhergehenden Mangel (versteckter Mangel) zurückzuführen ist.

 

Kommt allerdings schon eine defekte Ware an, die offensichtlich schon VOR dem Versand defekt war, dann hat der Verkäufer nicht die beschriebene Leistung erbracht und das Geschäft ist ungültig.

Bei nem gewerblichen hast du als Verkäufer das Recht 2x nachzubessern.

Aber die Sache mit dem Video ist gut... am besten macht hier noch einer nen Video "Wie verkaufe ich Sachen... wie stell ich Sachen im Marktplatz ein"....

Ich würd jetzt wegen neum 10 Euro Taschenmesser kein Video machen...

Wenn er sich dann beschwert, dass was ist -vorausgesetzt ich bin unschuldig daran- kann er ja gerne klagen.

Hi ho ich hab diesbezüglich mal was aus der Kanzlei

 

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

 

nicht verwundert sein wenn da E-Bay als Beispiel genannt wird. Der Rechtsverhalt hat einen allgemein gültigen Geltungsbereich bei Privatverkäufen bzw. Privatkäufen.

 

MFG

 

Peter Lambrinidis

(1147 Posts)

(nachträglich editiert am 04.10.2013 um 10:55 Uhr)

Ich muss hier mal meinen Senf dazugeben, denn hier sind einige rechtsirrtümer unterwegs, was das Thema gewährleistung und Garantie und Rücknahme angeht. Zur Info: ich halte jede Woche Schulungen zu genau diesem Themen und kenn mich deswegen zumindest ein wenig aus:

"Gewährleistung" heißt eigentlich sachmangelhaftung und steht im BGB. Bedeutet im Klartext , das der Verkäufer einer Sache dafür haftet, wenn die verkaufte Sache bei Übergabe bereits mangelhaft war. Bei gewerblichen Verkäufern muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten Nachweisen das die Sache bei Verkauf mangelfrei war. nach sechs Monaten und bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Kaufdatum muss der Käufer den Mangel beweisen.

Bei Privatverkäufen eines neuen Artikels muss der Käufer beweisen, das der Mangel bei Verkauf bereits bestanden hat. Bei Privatverkäufen gebrauchter Artikel gilt grundsätzlich "gekauft wie gesehen", übers Internet "gekauft wie beschrieben " . Hier muss der Käufer beweisen, das der Verkäufer den Käufer über Mängel die ihm bekannt waren und über normale Abnutzung/Verschleiss einer gebrauchten Sache hinausgehen arglistig getäuscht oder aber eigenschaften im Angebot zugesichert hat, die die Kaufsache nicht erfüllt.

Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rücknahme besteht nicht. Das gibt's nur beim gewerblichen internethändler aus den gesetzlichen Regelungen fürs fernabsatzgeschäft.

Als Privatmann brauch ich die also theoretisch nichtmal ausschließen. AusNahme: Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung.

Ebenso kann man sich als privatverkäufer die ganzen Texte mit "Eu-Recht, Produkthaftung, usw. schenken. Und : die gesetzliche Sachmangelhaftung kann ich zwar theoretisch ausschließen, könnte in einem Rechtsstreit damit aber Schiffbruch erleiden. Gesetze kann man nämlich auch per AGB nicht abbedingen. Außer bei manchen Verträgen unter Kaufleuten. 

Verzeiht mir die Gross-/Kleinschreibung, aber die autokorrktur meines tablets bringt mich noch ins Grab....

Grüsse

Sven

PS: ich werd hier jetzt nicht anfangen Paragraphen zu zitieren oder Urteile zu suchen. Wen es interessiert, der kann das alles auch mit Google unter dem Suchwort: Ebay-Urteile, Privatverkauf, usw. mit wenigen Klicks finden.

 Ach ja, der Link meines Vorposters beschreibt es juristisch perfekt. Hätte ich den vorher gelesen, hätte ich mir das sparen können....

zumal der Thread schon mehr als 1,5 Jahre alt ist! tata...................

Abend leute. 

Ich hab bezüglich den rechten eine frage.

Wie ist das bei nichterhalt der ware?

Also eins vorweg: DAS hier ersetzt keine Rechtsberatung, soll auch keine sein.

Nichterhalt der Ware ist m.E. erstmal ne recht eindeutige Sache:

Ihr schliesst einen Kaufvertrag indem sich der Käufer verpflichtet zu zahlen und der Verkäufer zu liefern. Liefert der Käufer NICHT hat er SEINE Vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt.

Man kann jetzt darüber diskutieren ab WANN die Gefahr auf den Käufer übergeht. Erst mit Erhalt der Ware oder mit Übergabe des Verkäufers an das Versandunternehmen.

Ich schreibe immer dazu, da ja auch eine Abholung möglich wäre, dass der Versand auf Kosten UND Gefahr des Käufers erfolgt. Ausserdem versende ich auch jeden noch so kleinen Scheiss grundsätzlich nur versichert per DHL. Damit haste erstmal jede Diskussion erledigt.

Ebenfalls unverbindlich:

 

Also meines Wissens müsste der Verkäufer dann erstmal beweisen können, DASS ers dem Versandunternehmen übergeben hat.

Ab da haftet glaube ich dann beispielsweise DHL. Sofern sie es vergeigen, es zuzustellen, sprich es nicht ankommt, kaputt geht, was weiß ich, gibts 2 Möglichkeiten - es wurde versichert verschickt und DHL müsste dafür haften - oder es wurde unversichert verschickt. In dem Fall ist die Sache für DHL gegessen und meistens auch für den Verkäufer, denn unversicherter Versand läuft bei sowas meistens auf das Risiko des Käufers. - Ne Ausnahme dazu wäre vermutlich aber, wenn man versicherten Versand abmacht und bezahlt, der Verkäufer aber zu knausrig ist und das ganze trotzdem unversichert schicken würde.

 

MfG Cpt

Ich sag ja: unversicherter Versand gibt nur unnötig Diskussionen. Versichert kostet wenn man die Paketmarke Online kauft 4,90 €. Unversichert kostet 3,90. Wenns ein grosses Paket ist ( ab 2Kg) sinds 5,90.

Also ich riskiere doch nicht wegen 1-2 € ne endlos Diskussion weil jemand angeblich oder tatsächlich sein Paket nicht bekommen hat....Da liegt mein Stundenlohn aber höher....

Das ist genauso, wenn ein Käufer meint bei einem Artikel für 100 € am Ende mit mir über 2 € feilschen zu wollen. Da steige ich regelmässig aus dem Gespräch aus....

Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

Hilft mir unheimlich :)

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