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Siehe oben mit anmaßenden Äußerungen aber manchmal lässt sich jemand nicht belehren eig. solls auch keine Diskussion werden.

Aber dennoch also:
Ich kenne sowohl einen Sprengmeister als auch jemanden mit der Befugnis Munition herzustellen keine Ahnung was man dann hat und jemanden der in der Chemie Brange tätig ist, daher sollte es letztendlich kein Problem sein wenn ich wollte soetwas herstellen zu lassen.
Ich selbst habe wie kurz erwähnt ein Gelände gefunden was ca. 30000m² aber nur sehr grob überschlagen hat.
In Teams die sich hier befinden sind mehrere Ü18 Personen, ob es also letztlich erlaubt ist, soetwas über mehrere Ecken zu bauen und inwieweit man sich auf legalem Boden bewegt wenn andere das zünden.
Ich könnte mir natürlich auch extra den Sprengmeister dazu bestellen aber das halte ich persönlich als sehr naja überflüssig...
 Und bevor nun eine Frage kommt wer das nun sei, dass wäre überflüssig darüber muss ich aber auch nichts sagen jedenfalls sind sie nicht gerade die Entferntest Bekannten Personen so.
Tut mir Leid wenn ich soetwas übersehen habe, die Threads die ich fand behandelten das so nicht
Und ich wende das ganze von mir ab, da ich das nicht zünden dürfte höchstwarscheinlich bevor ich 18 wäre!
Und letztendlich hatte ich nicht vor mich zunächst komplett wissenslos mit Behörden auseinanderzusetzen da sowas nie gut ankommt.
Ach zu den Zutaten, nein aber das versteht man vielleicht aus dem zusammenhang das das vielleicht sogar weitergegeben werden müsste...

Ich bin immer bereit alles gut zu erklären etc. wenn man wenigstens freundlich bleibt nur so am rande...

Und gaaaanz zum Schluss, tschuldige für den wieder so langen Text:
ICH will es nicht bauen oder was auch immer sondern es soll nur zum Einsatz kommen^^ 
Hoffe das reicht diesmal wenn es fragen gibt einfach nochmal schreiben...
 

"Befugnis Munition herzustellen" = Wiederladeschein, evtl. gewerblicher Wiederladeschein.

(5263 Posts)

(nachträglich editiert am 04.01.2012 um 01:02 Uhr)

Na also, geht doch. Wieso nich gleich so?

Meine Antwort wäre zwar trotzdem "Frag am besten deinen Bekannten, der weiß ganz sicher was er darf und was nich" aber ich wär dir nich blöd gekomm', da es so einen weit weniger "fadenscheinigen" Eindruck macht ;)

Um deinen Bekannten zu fragen reicht doch auch n Anruf, den mußt du doch nich extra irgendwo hinbestellen.

Eine Befugnis zur Herstellung/Wiederbefüllung von Kartuschenmunition wird nicht zur Herstellung von Rauchmitteln berechtigen, da die notwendigen Kenntnisse m.E. zu unterschiedlich sind.

Bei nem Sprengmeister bin ich mir zu 95% sicher das er zur Herstellung und Verwendung berechtigt is (der besorgt sich auch die Zutaten selber ;)).

ABER der Erwerb und die Verwendung dieser Gegenstände Marke "Sprengmeister" von Personen Ü18, bedarf in jedem Fall einer Abnahme der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Da lässt sich nix dran rütteln und es hilft auch nix, wenn der Sprengmeister auf befriedetem Gelände höchst persönlich daneben steht und "aufpasst".

Ob sich Kosten und Aufwand einer BAM-Zulassung für ein paar Rauchgranaten lohnen, wage ich zu bezweifeln. Da bist du sicherlich besser dran wenn du welche kaufst, die bereits eine haben.

 

edit @ E.F.G.: oder so...

"Eine Befugnis zur Herstellung/Wiederbefüllung von Kartuschenmunition wird nicht zur Herstellung von Rauchmitteln berechtigen, da die notwendigen Kenntnisse m.E. zu unterschiedlich sind." - Korrekt ^^

Alles klar, dann tschuldige für die etwas unpräzise Ausdrucksweise aber ich habe nunmal leider garkeine Ahnung von soetwas,tut mir leid ^^

Naja dann werde ich mich mit denen und deiner(@FünfPunktNull) auch sehr hilfreichen Antwort werde ich mich wohl nochmal an den Herrn Sprengmeister wenden und mal schauen was sich da machen lässt, also vielen Dank!:)

Und wie gesagt gerne Thread closed wenn es wer liest und für "Notwendig" hält.^^

Soweit ich weis ist das bauen einer rauchgrnate nich illegal. jedoch das zünden einer granate mit weisem rauch und mit orangen rauch ist illegal da weiser rauch nach feuer aussieht und oranger rauch ein internationales hilfe zeichen ist.

 

 

ich weis das thema war eig. schon abgehandelt aber egal ^^

Trotzdem danke noch für den Hinweis ^^

"Soweit ich weis ist das bauen einer rauchgrnate nich illegal..."

Doch, das ist es. Wurde auch in einem der 2 oder 3 größeren Threads über Rauchgranaten belegt.

ALSO:

Rauchkörper, die man auf Seiten wie PyroWeb usw. Erwerben kann, unterliegen der BAM-Klasse T1. Das heißt sie dürfen von Personen ÜBER 18 Jahren erworben werden und das ganze Jahr über abgebrannt werden. Der Hintergrund ist der, das diese Artikel bei Theateraufführungen und Filmaufnahmen genutzt werden.

Das HERSTELLEN VON RAUCHKÖRPER, unter der Verwendung der hier aufgeführten Chemikalien, IST VERBOTEN!!! Dazu ist man auch nicht berechtigt, wenn man Munition herstellen darf, oder gar Pyrotechnicker ist! Um einen Pyrotechnischensatz herstellen zu dürfen brauch man eine "Chemiker-Karte". Das heißt wenn dein Munitions-Kumpel nicht zeitgleich auch noch Chemiker ist dann wird das nichts.

Also bleibt dir nur volljährig werden und sich dann ein paar AX-18 bestellen...

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