Bestellung von Tunigläufe im Ausland
(744 Posts)

(nachträglich editiert am 22.12.2011 um 16:03 Uhr)

Ich wollte euch nur informieren dass man in Zukunft bevor man Läufe z.B. im Asien bestellt. Lieber an diese E-Mail Adresse anfragen sollte ob dies noch legal ist!

info.privat@zoll.de

wenn ihr eine positive antwort erhaltet, druckt dies aus und nehmt es mit zum Zoll wenn das packet da landet. Ich habe heute einen lauf beim Zoll abgeholt und musste über 1 Stunde warten. Nach 1 stunde Telefonat waren wir uns endlich einig.

Da sich die Rechtslage ständig ändert nehmt die Mail mit um so ein Theater zu vermeiden.

 

meine antwort vom zoll war diese

Sehr geehrter Herr  Heise

Sie können sich den Lauf für Ihre Softairwaffe zusenden lassen.
Teile von Softairwaffen brauchen kein Kennzeichen "F im Fünfeck" zu
tragen. Dies gilt insbesondere für Magazine/Behälter
für die Markierkugeln, für Handschutz, Griffstücke, Schulterstützen
oder Ersatzläufe.
Die Kennzeichnungspflicht besteht nur für vollständige Waffen bzw. für
unvollständige Waffen, die bereits alle Merkmale
einer vollständigen Waffe aufweisen.

 

ich hatte sie nicht mitgenommen da ich mich darauf verlassen hatte aber beim nächsten mal bin ich drauf vorbereitet.

 

mfg

 

soll nur ne info sein

 

Wen entert denn die Rechtslage?

ja sorry habe ich auch gerade erst gesehen

 

eindeutig FAIL von mir


(nachträglich editiert am 22.12.2011 um 16:06 Uhr)
Wenn jemand die Gesetze ändert wird es wohl der Gesetzgeber sein, ne ?!



Anzeige