Gute Idee, oder doch illegal?
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(nachträglich editiert am 18.12.2011 um 19:20 Uhr)

Man lernt nie aus;)

Lernfähigkeit ist eine Tugend, die man sich bewahren sollte :)

Also wenn eine Led also (ein Punkt der anzeigt wo was etwas ist wie bei meiner Fernbedinung )  Verboten wäre, dürfte es Keinen Akkuwarner für Lipos geben den kann mann sich auch von aussen an die Waffe machen und ein Akkuwarner ist ja NICHT VERBOTEN ;D

Wie sieht es eigentlich aus wenn ich meine Waffe innen drine beleutchte.

Bsp Stock bei M16

Sinn?kp interessirt mich iw grad.

Beleuchtet die Waffe, nicht das Ziel und sieht bestimmt cool aus, wenn die Waffe blasphemisch blau leuchtet!

hmm mal kucken.Holl mir ja ne M16A3 

Mal so neben bei....

Dürfte man die Linse einer  Lampe mit einem Reflektierenden Material (z.B. Alu-Folie) auskleiden und an eine Waffe montieren? (die Lampe ist unschädlich gemacht)

Weil wenn eine andere Lichtquelle (Helmlampe usw.) die Alu-Folie anstrahlt würde sie ja die Lichtstrahlen zurückwerfen.

in den meisten FL sind schon refelktions dingens Kirchens drinnne 

FRAGE!

Ist nicht schon das anbringen einer Vorrichtung die eine Lampe halten könnte verboten?

(236 Posts)

(nachträglich editiert am 18.12.2011 um 19:54 Uhr)

Moin,

wenn du deine Laseratrappe unbedingt etwas realistischer Aussehen lassen willst, nimm ne Scherbe. Einfach ne rote winzige Scherbe oder glitzer Stein vorne reinsetzen und fertig. Dann braucht man auch keine Batterie mehr.

Tschüss

Hermann

 

 

Nach §2 II-IV i.V.m. Anlage 2 WaffG sollte nur die Vorrichtung die zum Beleuchten oder Markieren des Ziel geeignet ist verboten sein, nicht die Vorrichtung zum Tragen eines solchen Gegenstandes.

Da alle ZF Montageringe dazu geeignet sind Beleuchtungsmittel zu tragen, hat sich die Frage wohl erübrigt.

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