da steht doch schon alles "Nach Einbau einer Tuningfeder verliert das "F" im Fünfeck seine Gültigkeit nicht". Über 7,5J. ist verboten in Deutschland, weil man damit Leute töten kann.
Über das was der BüMa machen soll lässt sich streiten (Paddy hat dazu ein Video gemacht). Manche sagen halt das man fast alles einbauen darf und andere sagen das man nicht mal was am äußeren verändern darf (Das steht nicht deutlich im Gesetz..)
let's wait for Chris
Ich glaub der entscheidene Hinweis lautet:
3 Juristen = 4 Meinungen + der Richter ... :-) (auch Grauzone genannt)
Das is doch nun eindeutig formuliert. Die Feder darf natürlich verbaut werden. Damit das "F" jedoch seine Gültigkeit behält, muß der Einbau durch einen Büchsenmacher vorgenommen werden. Das "F" behält seine Gültigkeit. Heißt; weder du noch der Büchsenmacher muß die Waffe beim Beschussamt vorführen.
Wie will man nachprüfen ob das ein Büchsenmacher gemacht hat ?
Nur so als Frage.
Mit einer Rechnung.
Da gibts immer mittel und wege. Ausserdem würd ich ncht darauf vertrauen dass mans nicht nachweisen kann - man schaue sich nur den fall mit den flea letztens hier gepostet hat..
Ist ne Dienstleistung mit Garantie, kriegt man ne Rechnung für.
Rechnung "verloren"? ;-) = Unschuldsvermutung.