Rechtlicher Hinweis: Begadi Federn !?
Hallo ...
Ich bin beim rumstöbern im Begadi Online-Shop bei den Tuningfedern der Hausmarke
auf einen Satz aufmerksam geworden der mich stutzig gemacht hat ...
Und zwar führt Begadi als "Rechtlicher Hinweis" fogenden Satz an


Federn für Softair-Waffen sind keine wesentlichen Bestandteile der Waffen und somit frei verkäuflich. Nach Einbau einer Tuningfeder verliert das "F" im Fünfeck seine Gültigkeit nicht (sofern mit der neu eingebauten Feder eine Bewegungsenergie zwischen 0,5 J. - 7,5 J. erzeugt wird). Der Einbau der Feder ist jedoch eine Tätigkeit, die nur von einem Berechtigten, einem Büchsenmacher oder einem Betrieb mit Waffenherstellungserlaubnis durchgeführt werden darf.


In wieweit ist diese Aussage richtig und mit dem aktuellen Gesetzen vereinbar?
Entfällt das "Vorführen beim Beschussamt" zwegs "neuer F-ung" nun oder wird dies als
Aufgaben und Dienstleistung des Büchsenmachers in seine Arbeit einfliessen, und somit auch auf die Rechnung!?


Bitte nur Antworten wenn sich die Aussage klar belegen lässt ...
Also bitte kein Halbwissen zur Rechtslage ... Danke!

da steht doch schon alles "Nach Einbau einer Tuningfeder verliert das "F" im Fünfeck seine Gültigkeit nicht". Über 7,5J. ist verboten in Deutschland, weil man damit Leute töten kann.

Über das was der BüMa machen soll lässt sich streiten (Paddy hat dazu ein Video gemacht). Manche sagen halt das man fast alles einbauen darf und andere sagen das man nicht mal was am äußeren verändern darf (Das steht nicht deutlich im Gesetz..)

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2011 um 23:11 Uhr)
@  Roland T. :Wem hat diese Aussage jetzt was gebracht?
Erstmal ist eine Luftdruck/Kaltgas-Waffen über 7,5 Joule nicht verboten sondern ist "erlaubnispflichtig" (WBK) und daraus ergibt sich dann aus einer unwiederlegbaren Logig dass Luft/Kaltgas-Waffen mit unter 7,5 Joule Leistung, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind,
ab 18 Jahren "erlaubnisfrei" sind.

Kern dieser Aussage war jetzt das Waffen über 7,5 Joul nicht gleich zu den verbotenen Waffen gehören, ;) man darf sie nur nicht einfach ab 18 besitzen ohne eine Waffen-Besitz-Karte kurz WBK!
Und weiter wäre eine Airsoft mit über 7,5 Joul nach folgender Gesetzestext auch völlig ohne Sinn für uns Airsoftfreunde ...

Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Aber da sich Gesetzt ja auch ändern lassen ...
Daher hab ich mich über die Zeilen von Begadi gewundert, oder wenigstens war es das erste mal
das ich derartiges zu lesen bekommen hatte, sollte sich da vielleicht was geändert haben?


Naja ... Warten wir auf Chris! ;)

Ich glaub der entscheidene Hinweis lautet:

 

3 Juristen = 4 Meinungen + der Richter ... :-) (auch Grauzone genannt)

Das is doch nun eindeutig formuliert. Die Feder darf natürlich verbaut werden. Damit das "F" jedoch seine Gültigkeit behält, muß der Einbau durch einen Büchsenmacher vorgenommen werden. Das "F" behält seine Gültigkeit. Heißt; weder du noch der Büchsenmacher muß die Waffe beim Beschussamt vorführen.

Wie will man nachprüfen ob das ein Büchsenmacher gemacht hat ?

Nur so als Frage.

Da gibts immer mittel und wege. Ausserdem würd ich ncht darauf vertrauen dass mans nicht nachweisen kann - man schaue sich nur den fall mit den flea letztens hier gepostet hat..

Ist ne Dienstleistung mit Garantie, kriegt man ne Rechnung für.

Rechnung "verloren"? ;-) = Unschuldsvermutung.




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