(191 Posts)

(nachträglich editiert am 06.11.2011 um 14:08 Uhr)

Hallo,

ein Kumpel von mir hat sich eine MP5 von Wellfire gekauft, nur hat diese jetzt einen Gearboxjam. Ich weiß nicht wie er das geschafft hat. 

Kann er die Waffe einfach wieder mit dem Gearboxjam zurückschicken, um wieder sein Geld zu bekommen?

Ich habe es mit einem stärkeren Akku versucht den Jam zu lösen, brachte aber nix. Zerlegen lässt sie sich irgendwie auch nicht leicht.

 

[Thread verschoben nach: "Rechtslage"]

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


Auszüge aus dem Begadi Wiederrufseintrag , welche aber allgemein gültig sein dürften.

(2 Posts)

(nachträglich editiert am 06.11.2011 um 14:11 Uhr)

Jup, Timo hatt das schön zusammengefasst. Gearjam heisst, Waffe muss geöfnet werden, somit ist sie definitiv gebraucht. Der Wertverlust kann wohl bei 40 bis 60% abgesetzt werden. Das heisst, von einer 200EUR Waffe bekommst Du zwischen 120 EUR und 80 EUR wieder, wenn der Händler sein Recht geltend macht.

ja, dann soll er sie lieber reparieren lassen. Vllt. bekommt er ja da auch eine neue. Zumindest wird sie dann wieder gehen.




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