(89 Posts)

(nachträglich editiert am 07.01.2013 um 16:09 Uhr)

Hallo Leute,

 

Ich habe meine A.P.S. M4 Softairsektor zurückgeschickt,

da sie keinen Schuss mehr gelöst hat.

Bei der Untersuchung haben sie herausgefunden dass die Selector Plate

gebrochen ist. Jetzt wollen sie für die Reperatur 28€ haben, mit der Begründung dass

ich die Softair vor mehr als 6 Monaten gekauft habe. Da ich diesbezüglich nichts in

den AGB'S gefunden habe bin ich mir nicht sicher ob ich die Summe jetzt zahlen muss.

Bitte um klare Antworten,

Mfg Tim

nicht zahlen. solange nirgends was von 6 Monaten Garanite steht, hast du volle 2 Jahre darauf Garantie

nich ganz... nach 6 monaten gilt die beweislastumkehr, dass heisst du musst beweisen das dies ein produktionfehler ist. ist für dich anhezu unmöglich daher: musste wohl oder übel bezahlen. und an deiner stelle dort nicht mehr bestellen.

marcel hat recht
da kann man nicht viel machen

vllt mal in ner nachricht unterschwellig andeuten dass die dich als kunden verlieren und die auch nicht weiterempfiehlst!
Manche Händler ändern dann ihre Meinung ;) 

(89 Posts)

(nachträglich editiert am 22.10.2011 um 00:04 Uhr)

Danke erstmal für die Antworten,

doch wenn  nichts klar erkennbar zu der 6 Monats Regel in den AGB'S steht ist es

dann nicht vielleicht unterschlagung von wichtigen Informationen oder sowas?

Ich meine wenn die damit argumentieren muss es doch klar und für jeden lesbar

in den AGB'S stehen,

oder irre ich mich?

 

müssen sie gar nicht reinschreiben, garantie und deren regelungen stehen im BGB, also gelten die immer.

steht zwar im HGB aber ja an sonsten hat jansen recht.

(2075 Posts)

(nachträglich editiert am 22.10.2011 um 00:16 Uhr)

Gedankenexperiment:

Tim lässt ein Gutachten erstellen. Das Gutachten sagt Materialfehler, also Garantiefall. Könnte er nicht die Kosten fürs Gutachten und die Ausfallfolgekosten (Miete einer Ersatzwaffe oder eine bezahlte OP kann nicht angetreten werden kann) gegenüber dem Geschäft geltend machen? (Gibt es da nicht sowas wie Magelfolgeschäden?)

serious-cool: ja das ist eine möglichkeit. aber: wenn er das geld für einen sachverständigen vorstrecken könnte würden ihm 28 euro am arsch(entschuldigt meine ausdrucksweise) vorbeigehen. mit auch einem so "kleinen" teil muss man mit 200-300 euro rechnen.

ich kann dir aus eigener erfahrung sagen: die gutachter sind schlimemr als anwälte.

wir hatten auf arbeit auch mal einen streitfall bezüglich garantie/selbstverschulden(nur mit mehreren tausend warenwert). der vom kunden angeforderte gutachter war ca 10 minuten bei uns im laden und der kunde hat schluss endlich kein recht bekommen aber mir noch die rechnung des gutachters gezeigt: 1500€ für einmal hinfahren, 10 min gucken, zurückfahren und einen bericht und rechnung schreiben.

gutachter werden eben anteilig am "schadenswert" bezahlt soweit ich weiss. wenn also ein gebäude zusammenkracht, ein teures, dann hat der gutachter mit einem job fast ausgesorgt :)

(526 Posts)

(nachträglich editiert am 22.10.2011 um 09:57 Uhr)

Mal abgesehen davon, dass die Aktion "Haha, 6 Monate vorbei, beweis es doch" schlechter Stil ist: Wenn Du selbst keine Ahnung von ASGs hast, ist 28 EUR für eine Reparatur ein guter Preis. 

Rechtich kämst Du da mit Sicherheit nicht durch, da bewegliche Teile meist als Verschleissteile klassifiziert werden. Das finde ich auch gut so, sonst würde sich jeder Spieler sein HopUpgummi auf Garantie tauschen lassen.

Generell gibt es in der BRD keine generelle Garantie, wir haben eine 24 Monatige gewährlesitung, bei der die Nachweispflicht in den ersten 6 Monaten beim Händler und in den restlichen 18 beim Kunden liegt. Eine Garantie (welche ja wie schon der name sagt, Leistungen garantiert) ist immer optional und Bedarf der ausdrücklichen Erwähnung.

Amazon bietet z.b. gegen einen Aufpreis eine 36monatige Garantie/Versicherung für elektr. Geräte an, die nicht nur Material- sondern auch Bedienfehler abdeckt.

(2075 Posts)

(nachträglich editiert am 22.10.2011 um 10:09 Uhr)

Wobei ein Materialfehler selbst an einem ,,Verschleißteil" nicht die Garantie komplett aushebelt. wird an einer Bruchstelle ein ,,Gussfehler" diagnostiziert die die vorraussichtlich Haltbarkeit merklich negiert, muss (meines Halbwissens nach) nachgebessert werden. Der Shop leitet das ja auch nur an den Hersteller oder einen weiteren Zwischenhändler weiter.

Wobei ich zugeben muss dass meine Nachfrage hier bei 30 Euro Schaden wirklich nicht relevant ist, aber wenn bei einer Systema auf ein mal das HopUp explodiert und deswegen der Lauf abfällt, wäre mir das das Gutachten wert Zwinkernd

Edit: Garantie=Gewährleistung hier. (Der Shop bietet dem Kunden die Neuware ja als Mangelfrei)




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