ANsprechpartner für ein gefundens Gelände?!
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@Willi: ich wollte mit dem Post nicht Deine Kompetenz in Frage stellen! Ganz im Gegenteil! Spiegelt nur "zur Info" das wieder was ich erlebt habe und das mehrfach! PN!

the Doc

www.64rats.de

Frag einfach, wie ich beschribene hab nach, hab das schon mehrmals gemacht und es hat immer geklappt.

Meist wissen die das nicht sofort, die Anfragen wurden aber immer an die entsprechenden Zuständigen weitergeleitet und dort hab ich entweder  eine Info zum Besitzer bekommen oder man hat meine Anfragen direkt an die Besitzer weitergeleitet, die sich dann bei mir gemeldet haben.

Am besten sollte man dazu die Lage des Geländes ganz genau beschreiben oder am besten geich nen Screenshor aus GE mitschicken.

Am einfachsten ist es immer an die Bebauten Teile zu kommen (Kasernen, Schießanlagen und Mun-Depots), die werden oft gewerblich genutzt oder von Privatleuten gekauft. Bei Waldflächen etc ist wie schon ein paar mal erwähnt oft der Naturschutz im weg.

Bei Nienburg hmm.. da gibts einige gute Gelände auf denen ich gerne mal spielen würde. Mun Depots, ein 2 Lager für "Sonderwaffen" der Bundeswehr, alte Rüstungsfabriken aus dem WKII und und und...

„die Interne Weisung macht es Dir als potentiellen Käufer im Vorfeld,Klärung Bebauungsplan,Infrastruktur-Ordnung usw. schon unmöglich ein Gelände Privat zu kaufen und für Dich selbst als "Private" AS Area zu nutzen! Noch besser wird es wenn Du dies auch noch als Teilgewerbliche "Freizeitanlage" nutzen möchtest! Mission Impossible, Du bekommst für kein Geld der Welt den Zuschlag und schon im Vorfeld die klare Ansage das Dir die Flächennutzung nicht genehmigt wird!“

Hast du für die existierende Weisung eine Quelle? Wir waren grade selber in dem Prozedere verstrickt, aber auf die von dir angesprochene Problematik sind wir nicht gestoßen. Mit genug Geld hätten wir das Gelände ersteigen können. Das ehemalige Militär- Gelände wurde von einer Auktionsgesellschaft im Auftrag der BIMA versteigert. Auf dem Vorwege war es dabei völlig egal was du dir für eine weitere Nutzung oder nicht Nutzung des Geländes vorstellst. Die Problematik beginnt dann, wenn du den Zuschlag bekommst und du nun versuchst für deine Ideen die passenden Genehmigungen zu bekommen. Die Liegenschaften sind in der Regel als Sondergebiet-Bundeswehr ausgewiesen und bieten nicht besonders viel Spielraum. Die überhaupt erschwinglichen Liegenschaften befinden sich in der Pampa, was eine Gewerbliche Nutzung aufgrund der Lage und der damit verbundenen Verordnung nahezu unmöglich macht. In unserem Fall war es ein angrenzendes Landschaftsschutzgebiet (kein Naturschutzgebiet). Laut einer Machbarkeitsstudie wären lediglich eingeschränkt Touristische, Freizeitaktivitäten oder Landwirtschaftliche Nutzung möglich gewesen.

Warum solltest du nach dem Kauf eines solchen Geländes nicht privat Airsoft spielen dürfen? So lange das Gelände befriedet ist und Du nicht aus dem Grundstück heraus Ballerst, sollte es doch eigentlich keine Probleme geben. Dabei vorausgesetzt du störst nicht die umliegende Natur und Landschaft durch Lärm usw. Auf welcher rechtlichen Grundlage wollen sie dir denn das „private“ Spielen auf deinem eigenen Grundstück verbieten?   Im Übrigen sind es Oftmals, irgendwelche Geldsäcke die sich solche Liegenschaften zur Spekulation kaufen und anschließend brach liegen lassen. Das ein oder andere Team hat das Glück die richtigen Kontakte zu besitzen um solch ein Gelände dann günstig zu pachten. Bevor es aber überhaupt zu einer Pacht kommen kann, hat es aber Irgendwer mal vorher privat gekauft, sollte es also eine irgendwie geartete Airsoft-Painball Ausschluss Klausel geben, wäre eine Nutzung im Bereich Airsoft wohl überhaupt nicht möglich oder habe ich da einen Gedankenfehler.

Ich denke hier gehen 2 Dinge völlig durcheinander:

Es ist ein Unterschied ob man ein Gelände kauft/pachtet um da im "privaten Kreis" (eigenes Team/befreundete Spieler/Teams) drauf zu spielen oder ob man öffentliche Veranstaltungen/(Teil-)Gewerbe betreiben will in Richtung "Airsoftpark".

Wenn die Nutzung im privaten Rahmen ist sind Flächennutzungspläne/Bebauungsplan/Infrastruktur-Ordnung usw. ziemlch egal. Man darf ja auch auf eigenem Grund und Boden ne Hobbywerkstatt haben obwohl zb ne Schreinerei nie genehmigt würde.

Leute will euch ja nicht auf die Füße treten, aber ich hatte weder gefragt ob wir das Gelände kaufen können, noch ob wir es Pachten können.

 

Uns geht es hauptsächlich darum es Freizeitmäßig am Wochenende nutzen zu können, würden dann auch alle mit Bio BBs zocken und würden wenn wir events starten würden, die Stadt oder den Betreiber zu ein gewissen % satz daran beteiligen.

 

Da wir momentan so oder so nicht vorhaben eine Vereinigung zu gründen, weil es sich momentan hier in D-Land einfach nicht lohn.

 

Problem ist erstmal ein geeignetes Gelände zu finden. Und selbst wenn wir eins finden, haben wir immernoch das Problem mit den Eigentümern, denn die müssen ja auch erstmal von unserer Sache Infiziert und überzeugt werden damit sie sowas auch zulassen.

 

Greffetikill

Big Mac , Fex hat es schon richtig beantwortet.

Sobald, du ein Event auf dem Gelände veranstalten willst, also Einnahmen erzielst, ist es eine teilgewerbliche Nutzung. Für diese brauchst du eine Genehmigung. Diese würde dir wohl ehr nicht erteilt. Die Nutzungsart des Grundstückes ist ja festgeschrieben. Eine Flächennutzungsänderung als teilgewerbliche Sportstätte, ist schwierig zu erwirken - oder in 99% unmöglich.  Bzw. wäre beim Erwerb eine Falschaussage bzgl. der späteren Nutzung einhergehend, die dann zur Vertragsrückabwicklung führen KÖNNTE.

Auch, wenn die Einnahmen, den Ausgaben in gleicher Höhe gegenüberstünden, wärest du dennoch Verpflichtet die Einnahmen zu versteuern (Ausnahme bei §19 UStG - Kleinstunternehmerregelung). Anmeldepflichtig sind die Einnahmen aber immer, was die teilgewerbliche Nutzung offiziell werden ließe.

Einen Beweis für die genannte Weisung gibt es. Sogar öffentlich. Abgedruckt in meinem Buch auf Seite 55 Zwinkernd

Willi war schneller als ich und hat es schon perfekt beantwortet!Dazu kommt das Du im Vorfeld angeben musst wie Du was verändern willst ,ob sich das mit Bebauungsplan usw. deckt oder Konflikte geben kann,für was Du das Gelände nutzen willst und die Aussage "den Zaun erhöhen und Blickdicht machen" das wars dann schon!Das ein teilbebautes Gelände mit Asphaltierter Strasse und Gebäuden,für recht kleines Budget, nicht als typische "Wochenend Laube " genutzt wird das denken die sich schon! :-) und die Erfahrung der letzten Jahre hat einfach gezeigt das es nur mit korrekten Angaben geht!

@ the Doc : in einer sache hats du unrecht , es gehöhren nicht alle kasernen dem bund (egal ob aktiv oder ehemalig) ein paar kameraden von mir (Marinekraftfahrer) sind in einer kaserne stationiert die einem Privaten Immobilienunternehmen gehört. wollt ich n ur mal in raum werfen :D

Und Angie hat sich wirklich dazu geäußert, dass man sein Gelände nicht an AS-Spieler und der gleichen verpachten sollte? Schon komisch diese Leute, die keine Ahnung haben. Airsoft macht ja nichts im Wald kaputt. Bis auf die verrottenden Bio-Kugeln bleiben da ja kaum Rückstände.

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