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Es ist doch völlig egal, ob ein Gesetz veraltet oder veraltet vormuliert ist? Solange es existiert, gilt es. Und unsere Bedarfsgegenstände sind nun mal Schusswaffen. Finde nicht, dass da Platz für Interpretationen bleibt. 

Allerding sei gesagt, was der Schaffner nicht weiß, macht den Schaffner nicht heiß. 

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 11.01.2015 um 09:33 Uhr)

Grundsätzlich ist der WaffG-konforme Transport einer Schusswaffe in den Zügen der DB AG nur ein Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen. Ein Gesetz wurde hier erstmal nicht gebrochen (im Gegensatz zum Schwarzfahren -> §265a StGB). Das ist erstmal dasselbe, als wenn die Bahn sagt, man dürfe in ihren Zügen keine roten Pullover tragen. Interessiert auf der Straße niemanden, wird erst im Zug interessant.

Warum, wieso, weshalb, ... ist erstmal egal. Kniffelig wirds, wenn aufgrund des Verstoßes gegen die Beförderungsbestimmungen ein Hausverbot ausgesprochen wird. Also Bälle flach halten und keine schlafenden Hunde wecken (ich bin mir sicher, dass legal transportierte Schusswaffen aller Art für die Bahn bisher kein wirkliches Problem darstellen).

Jemand der mit seinen ASGs in der Bahn reist, sollte dies der Bahn auch nicht unbedingt auf die Nase binden ( irgendwelche wilden Patches die auf der Waffentasche prangen, ...), aber in der Regel, sobald das Gepäck einmal sicher verstaut ist und niemanden behindert, kümmert es keine Sau mehr, was ihr dabei habt.

(428 Posts)

(nachträglich editiert am 11.01.2015 um 10:29 Uhr)

Mann muss schon echt blöd sein wenn man sich von den Bahn Dudes raus schmeißen lässt.

Bei allem was man über die DB Sagen kann: Ich habe noch nie nen Zugbegleiter gesehen der unfreundlich, oder schorf war, so dass man nicht mit ihnen reden konnte.

 

Also Low profile bleiben und freundlich grinsen Zwinkernd

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