Es ist ja nun in Deutschland so, dass es verboten ist Geräte, die das Ziel beleuchten, an einer Waffe anzubringen. Es ist aber auch, zumindest für die meisten Zivilpersonen, verboten eine Vollautomatische Waffe zu kaufen/benutzen/haben. Nun meine Frage: 

Ein ASG mit unter 0,5J wird ja nicht als Waffe gewertet, nur als Spielzeug oder höchstens Anscheinswaffe. Deshalb darf die vollautomatische Schussfunktion auch erhalten bleiben - dürfte man dann nicht auch Lampen anbringen, eben weil es ein Spielzeug ist?

Lässt sich das irgendwo belegen?

Waffengesetz?! Korrigiert mich wenn ich mich irre.

jaja klar. aber wo findet man ein amtliches waffg im inet?

Danke! Kann geschlossen werden *CLOSE*




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