Taschenlampe in Nebenhand zur Pistole?
Seite: 1 2

Waidgerecht ist das passende Wort - und das Jadggesetz geht zum Großteil auf Göring zurück - wie auch unser jetziges WaffG (bzw. das von einigen Parteien angestrebte, verschärfte WaffG) viele Ähnlichkeiten mit dem Nazi-WaffG hatte ^^

Da man auch Wild nicht mit Airsofts erlegen kann ist das wieder ein Beispiel wie toll Deutschlands Gesetzgebung doch ist. Es macht, wenn man diesen Irrweg schon einschlägt, auch keinen Sinn nur die Montage zu verbieten da man Taschenlampen ja offensichtlich auch getrennt von der Waffe benutzen kann. Wenn dann müsste man Blenden des Wilds verbieten. Und das erklärt immernoch nicht das Verbot von Nachtsichtgeräten und IR-Lasern an Waffen bzw Airsofts. Also ist meine Theorie mit den Vollzugsbehörden wahrscheinlich der wahre Grund. Wie auch immer werden Waffen und Airsofts in diesem antiken Gesetz nicht getrennt, da es Airsofts zu Görings Zeiten wohl nicht gab.

@ Sebastian: "kennst überhaupt den hintergrund dahinter??"

Das WaffG stammt aus den 1970er Jahren, als die RAF ihre Scheiße baute und man entschloß, die Waffen, die die RAF nie benutzt hat zu reglementieren. Es wurden immer mehr Ergänzungen durchgebracht und irgendwann wurde die Bild-Zeitung als Quelle für die Begründung von WaffG-Änderungen herangezogen.

Es ist definitiv ein Schwachsinnsgesetz aber das zum größten Teil, weil es einfach nur ein Flickenteppich ist. Keiner blickt mehr durch und für eine notwendige Neuschreibung haben die Verantwortlichen nicht die Eier in der Hose.

Seite: 1 2



Anzeige