Hallo Leute,
ich hab grad im I-Net ein wenig rumgestöbert und bin über das Wort Leihvertrag gestolpert.
Natürlich in Verbindung mit Airsoft :)
Der Typ schreibt, dass man sich wohl auch unter 18 eine Airsoftwaffe (mit mehr als 0,5J.) von den Eltern leihen darf, um sie auf PRIVATEM ABGESCHIRMTEM Gelände zu führen...
Das Ganze soll wohl mit nem rießen Prozedere verbunden sein, so von wegen Zeugs ausfüllen und zur Behörde bringen, bla bla bla.
Is da was wahres drann ? Weil dann könnte ja jeder mit Elternerlaubniss mit beliebigen Waffen hantieren (Was ja im Grunde völliges Gegenteil vom Gesetz ist)
Freu mich schon auf Antworten !!!
L@cky
Suchfunktion benutzen ^^
Nein Spaß :D
Also , dass kann nicht stimmen.
Wir hatten schon genug Threads drüber.
Es geht ja nicht ums Lheien sondern ein Unter 18 Jähriger darf eine 0,5< werde besitzen noch alleine benutzen also ohne direkte aufsicht!!
"und zur Behörde bringen"... naja wenn die dir nen Wisch ausfüllen das du's darfst - nur fraglich ob die das machen...
Nein das ist nicht gültig. Dies ist eine Erlaubnis, die gegen ein Gesetz verstößt somit müsste sie nichtig sein. Als Bsp: Deine Eltern können dir keine Erlaubnis zum töten von Menschen auf einem Privatgelände erteilen, da diese gegen Gesetze verstößt.
lesen, Post korrigieren...
EDIT:
ACHTUNG ICH ZITIERE CHRIS:
Benutzung (für alle):
Im befriedeten (Umzäunten) Besitztum, mit Einwilligung des Besitzers, bei Sicherstellung, dass kein Geschoss des Gelände verlässt, frei (unter unmittelbarer Aufsicht sogar ab 12 Jahren mit bis 7,5 J möglich)
für die faulen Leute unter uns...
Tja, das ist hier das Problem... viele Fragen sind schon lange geklärt aber es liefern andauernd einige User falsche Antworten, weil sie einfach keine Ahnung haben aber so tun als ob sie welche hätten.
Gibt es eigtl. auch Verwarnungen für "Verbreiten von Bullshit"?
Das ist sehr schön, dass Chris das so klar darstellt aber ich sehe leder keine Belege in dem Thread.
Dann kommt noch der Punkt mit dem Benutzen. Ich glaube das diee Benutzung keine im Gesetz beschriebene Tätigkeit ist. Und ist für die benutzung nicht auch ein Besitz nötig ( zumindest zeitweilig z.b. für den Transport zum Gelände etc.). Kann mich dran erinnern das es da so ähnliche Unklarheiten beim Drogenkonsum gab ( als wir das Thema in SoWi angesprochen hatten ).
@Oliver: Ich lasse mich gerne korrigieren aber dann auch nur mit Beleg. Falls diesen jmd hat dann bitte direkt posten damit die Diskussion zu ende ist.
Hm...ich bin jetzt irgendwie verwirrt ?!
Ich hab jetzt Leute die sagen JA, andere sagen NEIN.
Ein beweis wäre mal hilfreich, also sowas wie ein Auszug aus irgendeinem Gesetz...
Edit: Laut "Chris" ist es ja sogar möglich Airsoft Waffen bis 7,5 J auf einem privaten, abgezeunten Gelände zu benutzen, was den Typen, der das mit dem Leihvertrag geschreiben hat, bestätigt.
VG L@cky
Möglich.... ja!
Aber die Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
Unmittelbare Beaufsichtigung von einem Aufseher oder einer Erziehungsberechtigten Person (Damit fällt Skimmen flach) Scheibenschießen wäre somit drin!
Ab 14 eine bis 7,5 'er Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und unter deren Anwesenheit oder Bestellung einer Aufsichtsperson (Schriftlich) unter Sicherstellungm dass die Waffe im Spiel Verwendung findet, aber außerhalb des Spiels die U18 Person nicht die Tatsächliche Gewalt drüber ausübt.
Also Waffe wird von Aufsichtsperson Transportiert, geladen und Gewartet, zum Spielbeginn übergeben, nach Spielende wieder eingesammelt.
Die Verantwortung, wenn was passiert, liegt dann bei der bestellten Aufsichtsperson, bzw. beim beglitenden Erziehungsberechtigten.
Aber davon würde ich (außer zu Schießübungen auf Scheiben) absehen, da gute 0,5 J aureichend Leistung bringen um locker mithalten zu können und daher kein echter Bedarf besteht!
Das mit dem Leihvertrag halte ich aber für nicht praktikabel, da Personen unter 14 Jahren nur bedingt geschäftsfähig sind und Verträge mit diesen schwebend unwirksam sind.
Ich glaube auch nicht dass eine Behörde eine Sondergenehmigung ausstellt, wenn nicht ein entsprechender Bedarf vorliegt. Dieser dürfte nicht zu begründen sein!
Danke Chris für die Erklärung ;-)
Perfekt, genau soetwas wollte ich hören, dankeschön Chris !!!
Jetzt blick ich da endlich mal durch ;)