Nochmal Transport der ASG in der Bahn (tut mir leid)

 
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Hallo zusammen!

Ich bin gestern zum ersten mal mit meiner ASG (die ich auch erst seit 3 Tagen habe) mit der Bahn gefahren. Habe mich natürlich vorher informiert und einiges im Netz durch gelesen. Für den Transport habe ich mir folgenden Waffenkoffer gekauft:

 

http://www.kotte-zeller.de/Madbull-Waffenkoffer-Deluxe-125-x-25-x-11-cm,-mit-Zahlenschloss,-schwarz.htm?websale7=kotte-zeller-shop&pi=18933&ci=013228

 

Wenn ich darin meine ASG in der Bahn transportiere bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite oder? (BBs sind in einer anderen Tasche, Magazin ist leer [keine BBs und auch kein gas]).

 

Es tut mir Leid, dass schon wieder einer diese Frage stellt, aber ein Kumpel von mir, der schon länger Airsoft spielt, meinte dass ich dabei extrem viel Ärger kriegen kann und jetzt bin ich doch etwas verunsichert.

 

Gruß Wolli

Geschlossenes Behältnis, abschlossen, BBs, Magazine und Akku in einer anderen Tasche

 

--> Da sollte es kein Problem geben.

nee is kein ding kannste damit transportieren egal wo.

Danke sehr für die schnellen Antworten! (dem Kumpel werde ich was erzählen!Lachend)

frag deinen kunpel wie er denkt man das dann sonst transportieren sollte? würde mich mal interessieren... vllt kann ja für jeden skirm nen panzertransport anfordern....

Ja hätt ich auch mal ne frage gehts auch im rucksack magzin im anderen, kugeln enfernt und schloss am rucksack ?

laut gesetz muss zum transport in der öffentlichkeit ein VERSCHLOSSENES behältnis benutzt werden. wäre eigentlich somit erfüllt.

Ja Mark ist erlaubt, solltest dir aber auf kurz oder lang mal n Futteral oder Waffenkoffer zulegen ( Tipp: Es gibt sehr stabile verschließbare CD Koffer die DJs früher genutzt haben. Lassen sich mit etwas Schaumstoff sehr günstig umbauen ). Macht bei einer Kontrolle immer einen besseren Eindruck als so im Rucksack. Aber Gesetzesvorgabe ist erfüllt.

Rein rechtlich gesehen darfst du in der Bahn GAR KEINE Waffen transportieren. Auch nicht wenn du sie auf 200 Koffer aufteilst.

@flea : Hast du dafür i.wo ein Beleg ? Kann man aus diesem Ableiten das es sich auch um Sportwaffen handelt ?

Danke für die Hilfe

Also jetzt doch verboten ?? oO

Laut Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (Punkt 7.2.1) ist der Transport von Schusswaffen untersagt.

 

flea hat recht steht in ihren agbs drinne is aber trotzdem kein gesetz. mehr als rausschmeissen können sie dich also nich.

Soweit ich weiss sind 0,5 aber keine Schusswaffen ,sondern Spielzeug und anscheinswaffe ,Lass mich gernne belehren 

Waffengesetz Anlage 1:

1.1 
Schusswaffen 
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

 

€dit: @Marcel: Richtig, du wirst dann rausgeworfen, an einem beliebigen Bahnhof, ohne Anspruch auf Erstattung. Gerade bei längeren Wegen ist das dann ein Problem. Zumal du dann auch in keinem weiteren Zug mitfahren wirst.

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