Transport der ASG.

 
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Kann man egt. durch die RVs einen Kabelbinder drummachen?

Ist dan  ja geschloßen , und nach dem gesetz muss die zuriffssicher sein , und so ist die das auch .

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

Ich denke es kommt immer auf die Verhältnissmäsigkeit an, nat, kannste nicht einfach die Kniften in den Kofferraum schmeisen, und zum spiel fahren,  wo möglich noch an der Love parade oä vorbei...

Da gibts dev. Ärger...

 

Mal ne Andere Frage:

ich spiel mit dem Gedanken mir in Meinen VW Caddy einen Direkten Waffenschrank zu Bauen, den ich mittels Schloss abschließen kann.

Allerdings nicht nur n Blechkasten sondern ne 10mm Plexiglas Box und jede menge LED´s (Style halt ^^).

 

Wärs Legal dann damit durch  die gegend zu fahren (sofern Abgeschlossen, Entladen, usw... würde sogar das Mosfet abstecken)?

@Oliver OMFG

Gehts noch??Hast die Idee nach 10 Bier Gehabt??

Mal im Ernst Erregung Öffentlichen Ergerniss dazu die Gefahr das die Grünen Erst Schiessen dann Fragen und dann noch die Schlechte Presse zb:

Kurz nach dem Amok lauf von Bla bla bla mit so und so Vielen Opfern Hielt es ein Bla bla bla Alter Junger mann für Cool mit seinen Waffen zu Protzen!!

Was Anderes ist das Auch nicht!!!

wenn ich so was Lese Kommt mir der Mock hoch und Die Rechtschreibung ist mir dan EXTREM Latte !!!!!

Wenn du Posen willst Tune dein Auto.

Abgesehen da von müssen waffen Geschlossen das heißt Nich als Solche Erkennbar Transportiert werden!

EPIC FAIL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

Nich als Solche Erkennbar

 

das wusste ich bis jetzt noch nicht, aber da bin ich jetz schlauer

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Und , ich weis ja jetz ni ob du was an den Augen hast, aber ich hatte geschrieben, ich spiel mit dem Gedanken, das heist, es war nur ne idee !!!

Desweiteren lass ich mich von DIR nicht so runterpuzen, das nächstemal evtl die Aschenbechergläser vor deinen Augen reinigen ( den MOCK entfernen ). und evtl etwas auf den Ton achten.

 

 

you fail   Naglfari

hab ich das richtig verstanden, das ich z.b. ne große tasche auch mit nem fahrradschlss abschließen könnte?

Ich hab mir jetz nicht alles durchgelesen, aber hier meine Erfahrung: 
Es reicht laut den Waffenläden, wenn man 3 Handgriffe braucht, um an die Waffe zu kommen.

Sprich kleb drei Klebestreifen um die Verpackung, und zwar so dass du sie nicht auf einmal durchschneiden kannst, und dann passt das.

Seit ich meinen Schlossschlüssel verloren hab, mach ich immer Kabelbinder um die Reißverschlussösen.  

Laut neuem Waffengesetz aber nicht mehr!

Darin wurde "geschlossenes Behältnis" durch "verschlossenes Behältnis" ersetzt!

Also alles über 0,5 J verschlossen (Qualität egal).

Der Rest: nicht sichtbar verpackt.

Waffenhändler sind in dem Fall keine wirklich gute Referenz!

Die 3 Handgriffe sind ein Anhaltspunkt für Richter, den sie annehmen können aber nicht müssen.

Außerdem gilt die "3 Handgriffe Regel"der nur für erlaubnispflichtiges Führen, das erlaubnisfreie Führen wurde, wie oben gesagt, aktualisiert.

 

 

das heißt, wenn ich meine 0,5 AEG, so echt sie auch aussehen mag (vollmetall und bla) in ne tasche tu die blickdicht ist und cih die nicht abschließe, aknn keiner was sagen (is natürlich bei ner 0,5er kein F drauf)

 

und kann ich meine ab 18 GBB in nem karton (originalkarton) in nen rucksack stecken, der abgeschlossen ist? ist ja eigentlich legal, so wie ich das verstehe.

@Chris: Könntest du das mit den 0,5er bitte erläutern?

0,5er sind Spielzeuge die aussehen wie eine Waffe also quasi eine Anscheids waffe wie nen Stück Seife das aussieht wie ne Pistole!!
Also müssen sie nicht verschlossen werden da sie keine Waffen sind wie ü 0,5er !!

Also müssen die nur so verpackt werden das die niemand sofort sehen kann und sie einfach packen kann und rausholen kann.
vielleicht könnte man dabei ja sagen 3 Handgriffe müssen nötig sein aber weiß ich nich ich hab alles in ner verschlossenen Kiste!!

du kannst an ner 0,5er auch alles verändern was du willst kannst sogar ne 170er Feder einbauen aber sie darf trotzdem nicht mehr als o.5 Joul haben!!

und wie is das dann bei der gbb ab18? im karton im verschlossenen rucksack legal?

eric, das ist alles schon klar, jedoch sieht das das waffengesetz eben nicht unterschiedlich

 

 

(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html


Der entscheidende Punkt ist das Wort "Anscheinswaffen".
Dort wird nicht zwischen Waffen (>0,5J) und Spielzeug unterschieden.

Deswegen hatte mich diese etwas eigenartige Unterscheidung von Chris gewundert.
Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte korrigieren :)

@pro Eddy,

 

das ist korrekt, was du als Auszug aus dem WaffG. gepostet hast.

Mit Gültigkeit ab 01.04.2008 hat der Gesetzgeber, um das Herumlaufen und Leuteerschrecken durch Kiddies mit ihren Spielzeug-Softairs zu unterbinden, alle Spielzeugwaffen, die nicht unter das WaffG. fallen und mit echten Waffen verwechselt werden können, als Anscheinswaffen erklärt.

Und Anscheinswaffen werden bei Transport und Führen wie Waffen behandelt. Heißt, es gelten bei unseren Softairs, egal ob <0,5J oder ab 0,5J, die gleichen Regeln:

Transport in einem verschlossenen (mit Schloß oder sonstwie ausreichend gesichert ) Behältnis und Führen nur mit Waffenschein, der natürlich für solche Spielzeuge niemals ausgestellt würde.

Hält man sich nicht daran und wird erwischt, gibt es nur einen Unterschied:

Unerlaubtes Führen einer Waffe ( ab 0,5J ) bringt bis zu 3 Jahre plus bis zu 10.000 Euro Strafgeld.

Unerlaubtes Führen einer Anscheinswaffe ( unter 0,5J ) bringt bis zu 5 Jahre plus bis zu 10.000 Euro Strafgeld - Diese Diskrepanz ergibt sich strafrechtlich aus dem bis 2004 geltenen Anscheinswaffengesetz, da das Strafmaß bei Anscheinswaffen nicht aktualisiert wurde.

Zusätzlich ist in jedem Fall die waffenrechtliche Zuverlässigkeit weg ( keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr möglich ) und jegliche berufliche Laufbahn als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist gestorben.

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