Hallo
Ich sprach gerade mit der Vertretung des Büchsenmachermeisters Dirk Poltier (oberHandelsGesellschaft).
Nach aktueller Lage kann man seine veränderte Luftdruckwaffe vom Büchsenmachermeister und anschliessend vom Beschussamt prüfen lassen.
Ist man sich allerdings sicher durch benutzung geeigneter eigener Messgeräte (abzüglich Toleranz) und das F wird weiterhin erfüllt, ist das ganze nicht nötig.
Ferner sagte man mir, dass bei Nicht-Erfüllung der F-Werte ein illegaler Waffenbesitz vorliegt und zur Anzeige kommt.
Prost Mahlzeit.
ist soweit bekannt
Und ich dachte ich hab was neues rausgefunden...
Na jedenfalls wunderts mich dann aber warum man immer so sinnlose Kommentare bekommt.
halbwissen
musst mal hier im rechtsforum gucken in dem thread Tuning: Wann ist was erlaubt?
da hat der chris schon was zusammengetragen
Meinst du mit Halbwissen sowas wie oHG = ober Handels Gesellschaft? Müsste offene Handels Gesellschaft heißen ^^
Aber wie Tarik schon richtig sagte, lese dir einfach mal die Beiträge im Rechtsforum durch - einige sind dermaßen lernresistent, dass es wehtut. Ich glaube, man könnte solche rechtlichen Feststellungen in großen, roten Buchstaben auf die Startseite schreiben und es würden trotzdem keine 2 Tage später die ersten Threads auftauchen, die eine Frage auf jene Antwort stellen...
Glaub mir, daran gewöhnt man sich!