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nun da kann man sich viel zusammen dichten, ich sag euch dan wie es ausgeht

 

im übrigen haben Sie mir Holster, Holster Platten, und anderen kleinkram ohne probleme durchgehen lassen

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 20.03.2015 um 19:35 Uhr)

Entscheidend ist die Bestimmung des Objektes!
Es darf nicht dazu bestimmt sein an einer Schusswaffe  (i.S.d.WaffG) montiert zu werden und das Ziel beleuchten oder markieren!

Sonst ist es nicht verboten:

Hasbro Beleuchtung ist dazu bestimmt an einem Spielzeug montiert zu werden: legal

Ausgeschäumter Laser ist zwar bestimmt an einer Waffe montiert zu werden, aber nicht geeignet das Ziel zu beleuchten oder zu markieren: legal

Extremfall: Laser, bei dem die Laserdiode durch eine einfache Rotlichtdiode ersetzt wurde: s.o. Kann aber nicht beleuchten oder markieren mangels Lichtstärke oder Richtbarkeit: Legal

Ja Thore hast du dir diese LED Bars schonmal angeguckt? Dann wirst du feststellen, dass da keine Möglichkeit gegeben ist das Teil irgendwie, mal Tape Außen vor, an eine Waffe zu montieren. Weil die ja eindeutig nicht dafür gemacht sind...anders kanns bei nem Helm sein. Wenn du da auch 22m Schiene drann hast und da ne Lampe anmontierst kann man dirn Strick draus drehen. Weil du ja dann in Sekunden die Lampe an die Waffe bauen könntest.

[Post von sabrina meyer (20.03.2015 17:15) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]
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