Wer Stempel Legal Das F im Fünfeck
Hallo, ich möchte mal wissen wer das macht drei Büchsenmacher haben schon geschrieben das sie diese Arbeiten nicht machen. Mfg Thanks

Tja F"  PTB, Beschussämter, Und Importeure bei Bauartabnahme..... das war es eigentlich.

Weiß jemand noch Stellen unterhalb?

Mit anderen hatte ich bisher nicht zu tun!

Beschuss Ämter dürfen das auch?

Naja eigentlich macht das hauptsächlich das Beschussamt, der Büchsenmacher schickt Waffe auch nur ein.

Die Beschussämter weigern sich mittlerweile fast flächendeckend private Einzelabnahmen zu bearbeiten.

Ich habe selber das problem mit einer ASG. Die ist zwar von GSG ge"F"t,aber mit der Zeit sind die Usedlookspuren so stark,das der "F"-Stempel nicht mehr vollständig erkennbar ist.

Mittlerweile hängt sie leider nur noch als Deko an der Wand;weil´s deswegen schon richtig Knatsch mit den hiesigen Behörden gab.

Ist aber auch Schwachsinn ......

ich mein was soll das wollen schon legal bleiben und dann sowas ......

@Rotzer

Seh ich genauso. Die deutschen Behörden sind ja im allgemeinen dafür bekannt,einem das Leben unnötig schwerer zu machen,als es nötig ist.

der misst du kannst dich des wegen aber nicht mal groß beschwern ...

weil wenn du dazu kommst sagen die die hätten keine zeit der gleichen ....

 

Also:

Sobald du bestätigt bekommen hast das, das Gerät unter 7,5 über 0,5 J hat, darf das F aufgebracht werden.

  Das F Zeichen ist Markenrechtlich und Gesetzlich nicht geschützt. Das heißt jeder darf das machen.

 

*die Betätigung wird in Form eines Zettels vom Beschussamt geliefert. Macht man ein F ohne diese Protokoll drauf, gibts ärger.

 

 

Also die Beschussämter sind gesetzlich dazu verpflichtet auf u 7,5 J Waffen, die mit kalten Gasen betrieben werden ein F anzubringen. Im Gesetz steht: ist zu kennzeichenen! Also besteht ein Anrecht auf diesen Verwaltungsakt. Oder Eintragung in Waffenbesitzkarte, dann könnte man das "F" durch Tuning nicht mehr verlieren! Und für "Ungefährliche Waffen " unter 7,5 J (das gilt auch für Feuerwaffen) ist grundsätlich eine WBK ohne zusätzliche Bedürfnisprüfung auszustellen! Das geht nämlich auch!

Wir sind hier ja nicht bei Wünsch Dir was. Können ja auch nicht sagen, Kindergeld ist uns zu aufwendig, zahlen wir nicht mehr aus!

Vielleicht beantragen wir einfach alle ne WBK, dann ist uns das "F" Latte und die Einschränkungen der Beschußämter auch! Dann zählt nur noch 7,5 J. Man müsste mal beim Ordnungsamt anfragen, was das kostet, und wie die Voraussetzungen sind!

 

@ Chris


 Könntest du bitte mal einen Link posten, wo nachzulesen ist, dass eine WBK auch für freie Waffen erteilt werden kann. Müsste ja die grüne WBK sein, allerdings habe ich nichts in dem Zusammenhang mit Waffen kleiner 7,5J gefunden. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dafür kein Bedürfnis vorliegen muss.

Wir ham nen bekannten der meinte das auch !
mach WBK da hast du nie wieder Probleme bei deinem Scheiß da so hat er das auch gemacht.

@Andy wen du Waffen mit 1000 Joul besitzen darfst warum solltest du dan keine Waffen mit 7,5 Joul oder sogar weniger besitzen dürfen?? 

Edit: Ja ich weiß ist mir auch klar. Ändert trotzdem nichts ann der Tatsache!!

Anl2 A2 U3 Nr1.1 WaffG 

Beschreibt Feuerwaffen unter 7,5 J müsste aufgrund der analogen Gefährlichkeit erst recht für Kaltgaswaffen gelten, wenn sie die Voraussetzungen für das F nicht erfüllen und somit im Gesetz  Feuerwaffen gleichgestellt sind!

 

@Eric cal.50

Eine Waffenbesitzkarte ermächtigt nicht zum Führen von Schusswaffen, sondern zum Besitz. Daher auch der Name. Zum Führen wird weiterhin ein Waffenschein benötigt.

 

@Chris

Habe mir mal den Gesetzesabschnitt durchgelesen, den du genannt hast.

 

Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.1
Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

 

Jetzt ist die Frage, ob sich die Kennzeichnung auch auf freie Waffen bezieht, denn laut §25 Absatz 1 Nummer 2

zu bestimmen,

a)

auf welchen wesentlichen Teilen der Schusswaffe die Kennzeichen anzubringen sind und wie die Schusswaffen nach einem Austausch, einer Veränderung oder einer Umarbeitung wesentlicher Teile zu kennzeichnen sind,

b)

dass bestimmte Waffen- und Munitionsarten von der in § 24 vorgeschriebenen Kennzeichnung ganz oder teilweise befreit sind.

 

Dazu konnte ich leider nichts finden.




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