Granatwerfer mit "F" ohne Granate f. BB erlaubt für Personen unter 18 & Laser, Lampe und Co was muss ich tun umdiese an Airsoftwaffen benutzen zu dürfen
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Ich wollte mir mit meiner Scar L eine E.G.L.M (Granatwerfer, der extra für die Scar Reie entwickelt worden ist) "Modul" kaufen, bei der Suche stellte ich fest, dass dieses nur ab 18 kaufbar ist. Ich würde mir aber einen von meinem Vater kaufen lassen ohne BB Granaten. Wenn die Polizei mich mit dem ge"F"ten Granatwerfer "erwischt" oder wie man das dann auch nennen mag, und ich für diesen keine Granate hab ist das dann illegal? Aus taktischen Gründen und dem Grund das ich schneller ein Ziel erfassen will, will ich einen Laser und eine Lampe anbringen. Leider erfuhr ich in verschiedenen Foren,dass dies in Deutschland verboten ist, da nach dem Waffenrecht Laser und Lampen nichts an zivilen Waffen zu suchen haben. In einem Forum stand, dass man Laserboxen und Co an Softairwaffe benutzen darf wenn Laser und oder Lampe z.B. so unschädlich macht, indem man nicht nur die Batterien aus der Laserbox entfernt. Stimmt das und wenn was muss man alles entferne.

>Hier stand Unwissenheit<..... Lampen und Laser müssen ausgegossen, bzw von den Innereien so bearbeitet werden, dass sie nicht einfach wieder in Betrieb genommen werden können. Epoxidharz oder Silikon ins Batteriefach bietet sich an.

Die Teile müssen DAUERHAFT untauglich sein!

Batteriefach mit Bauschaum ausfüllen o.Ä.!

GraPi unter 18 --> Verboten!

Laser/Lampe --> Verboten!

Laser/Lampe aufmachen und ausschäumen oder mit Kunststoff/2K Harz ausgießen

oder eben nen AN/PEQ Dummy kaufen

 

Tante €dit sagt, da war wer schneller :D

Danke für die ganzen schnellen Antworten. wer noch mehr weis bitte posten

 

Naja, ganz viel mehr gibt es da nicht zu sagen.

Du kannst dir den Granatwerfer kaufen und diesen auch untauglich machen. Ich kenn z.B. jemanden der genau das mit einem M203 gemacht hat (Abzugsmechanismus untauglich gemacht und Bauschaum in den Lauf)

Nun nimmt er den granatwerfer als Akku-Träger an der Waffe, die Kabel elegant oben durch verlegt.

Das wäre auch ne Möglichkeit, allerdings das F müsstest Du dann entfernen.

Wie wäre es denn einfach noch zu warten bis du 18 bist? Dann darfst du das ding auch so benutzen?

 

Edit: Den Gra-We meine ich

Also ich hab meine lampe mit heißkleber ausgegossen. 

Es is furzegal mit was man das Zeug ausgießt, man darf es nur nichmehr rausbekommen.

Wenn man die abzugsteile beim EGLM entfernt is das kein Problem! DU kannst die an deinem 18. Geburtstag wieder zusammenbauen.

@ Hayden Mills: Falsch. Ob F oder nicht, er darf es besitzen solange die Mündungsenergie unter 0,5 Joule liegt.

Und bei einem EGLM ohne mechanik liegt die bei.... Null?!

Trotzdem muss das F dann runter -.-

F = über 0,5 Joule bis 7,5 Joule

Keine Funktion mehr oder weniger als 0,5 Joule = F muss weg

F + u18 Spieler = genau so illegal wie als wenn er funktionieren würde.

 

Du kannst doch nicht an ner Waffe rumflexen und nur weil sie "nicht Schussfähig ist" die staatlichen Beschusszeichen drauf lassen. Meines Wissens nach verfällt das F in dem Fall dann.

Leider nicht rechtlich korrekt! Bitte ignorieren!

"F" = U 7,5 Joule und waffenrechtlich privilegiert!

Grüße Chris

Jedenfalls ist es völlig legal eine 0,5 Joule Waffe mit "F" zu führen, auch wenn sie Schussunfähig ist.

Gilt dan erstmal als Anscheinswaffe,nichtmehr als Geschossspielzeug.

Garnatwerfer und F sind sowieso Grauzone. Es gab auch schon fälle da wurde das zeug beschlagnahmt und derjenige bekam Granatwerfer samt garante ohne F zurück, da sowas den deutschen Behörden garnich geläufig ist.

Er könnte das F doch Abkleben? Oder nicht?

Wenn der GL Unbrauchbar ist.

Das halte ich eher für Schwachsinn, einen Granatwerfer zu kaufen um die dann unbrauchbar zu machen...
Wie alt bist Du denn Valentin??
Falls Du bald 18 werden solltest, würde ich mich einfach noch ein wenig gedulden und mir dann einen kaufen, den Du dann auch nutzen kannst.

Wie ja schon die meisten vor mir schrieben, ist das Anbringen eines Lasers bzw.einer Lampe in D VERBOTEN - es sei denn, die Teile sind dauerhaft unbrauchbar (ausgegossen, ausgeschlachtet etc.) gemacht worden.
Falls Du doch mit einer brauchbaren an Deiner Waffe erwischt werden solltest, dürfte das SEHR UNANGENEHM für Dich werden!!!

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