Airsoft Waffen lagerung ?
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Noch ein letztes mal: Es wird langsam eng. Holle ich mir jetzt noch ne Sniper wirds noch enger und daher muss da Abhilfe geschaffen werden und zwar eine andere legale Form der Lagerung.

Einfach nur noch die Dinger verschlossen rumfliegen lassen werde ich nicht und diese Miese Penner da oben versauen mir die Idee vom platzsparenden Lagern.

 

Deshalb bin ich auf der Suche es platzsparend zu machen aber auch nicht gleich 1049 Euro für einen Schrank auszugeben der mal locker das Doppelte von mir wiegt und nicht mal alle meine Knifften unterbringt.

Waffen an die Wand hängen hat absolut nichts mit Lagerung zu tun. 

 

 

Und du brauchst auch keinen 1000€ Schrank

 

Nen normaler Schrank mit Schloss tut es auch 

Ja die Idee mit dem Aufhängen und mit Schloss sichern ist ja jetzt Geschichte so wie ich ein paar Pasagen gelesen habe vom Gesetz. "KOTZ WÜRG"

Dann muss man aber auch wieder abwiegen wo genau im Text von erlaubnisfreien Waffen die Rede ist, da dann wirklich ein so teurer Schrank benötigt wird. Lustig auch wie Plötzlich die Armbrust ebenfalls zur Waffe zählt. (Meine, dass das früher nicht als Waffe galt sobald sie nicht gespannt mit Bolzen war)

(744 Posts)

(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 14:24 Uhr)

Derzeit habe ich die ganzen Waffen an der Wand, in Waffenhaltern, am und auf dem Schrank etc. Auf jeden Fall offen. Schließlich sammle ich die Waffen nicht um sie dann weggesperrt zu haben und nicht anschauen kann.

Ist bei mir auch alles thematisch sortiert, nach Nation/Zeitraum/Verwendung. Sogar mit einer Schaufensterpuppe.

In meinen Schränken ist nur die Spielausrüstung und Bewaffnung, aber da passt eh nichts mehr rein. ^^


(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 15:10 Uhr)

Alucard: Dann ändert sich für dich doch nichts. Unverschlossen war bisher nicht erlaubt und bleibt nicht erlaubt. Interessiert niemanden. Ich weiß.

Plover: KISTE!! SCHRANK!! z.b. der hier mit dem hier und vielleicht das noch, wenn du noch nicht hast

Kosten unter 50€. Und wenn du da keine 30 Langwaffen reinbekommst, weiß ich auch nicht.

Aber Knut!!!! Ich kann dohc keine Weißen Möbel nehmen!!! Potzblitz ist das hässlich.

Nein das jetzt nicht. ich kann natürlich auch einen Schrank nehmen aber das war eher Notfallplan.

Jetzt diskutiere ich per Whatsapp und jeder sagt, dass der Schrank Typ 0 Norm haben muss.

 

Ich kotze Würge mal weiter und werde langsam echt wahnsinnig.


(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 15:27 Uhr)

schwachsinn. liest du eigentlich die Gesetzpassagen (EDIT: Bzw. Verwaltungsrichtlinien), die Christian immer so schön für dich aufbereitet???? Für Erlaubnisfreie Waffen, wie z.B. Luftgewehre reicht ein festes verschlossenes Behältnis. Ist ein Holzschrank fest? Ja. Kannst du ne Kette durch durch die Griffe ziehen und ein Schlos dran hängen? Ja.

Brauchst du Typ 0? Nein. Oder hast du scharfe Waffen? Nein? Airsoft? Ja? Aha. festes verschlossenes Berhältnis... wie z.B. ein Waffenkoffer... oder ein Schrank... Oder eine Kiste

In Zukunft sogar einfach nur verschlossenes   Behältnis (ohne fest) also Futteral, Seesack, zusamengerollter und verschlossener Teppich.... (das letzte vielleicht lieber nicht)

 

 

EDIT II: (festes) verschlossenes Behältnis reicht für erlaubnisfreie Waffen unter 7,5 Joule aus.


(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 15:30 Uhr)

@Plover: Das mit der Typ 0 Norm trifft nur für Scharfe Schusswaffen zu, nicht für Freie. Vorher durfte noch Typ A und ich glaube B genutzt werden, bei Neuanschaffung ist nun Typ 0 Vorgeschrieben, wer bereits einen Typ A oder B besitzt kann diesen weiterhin nutzen, zumindest solang bis dieser seine Kapazität erreicht, der nächste Schrank muss dann Typ 0 haben.

 

In diesem Artikel wird erläutert und zusammen geführt was diese Gesetzesänderung nun bedeutet.

 

Edith: Kleinen Fehler korrigiert.


(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 15:35 Uhr)

Wie gesagt. Ein verschlossenes Behältnis reicht für erlaubnisfreie Waffen mit 7,5 Joule oder weniger, worunter auch AS fallen.

Du kannst die AS auch einfach in deine Sockenschublade tun (solange die zu allen Seiten geschlossen ist) und einen Riegel mit Bügel für Vorhängeschloss dranschrauben.

(83 Posts)

(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 15:43 Uhr)

Mr. Meeseeks. Vielen Dank. Es ist jetzt zwar keine rechtlich komplett bindende Aussage aber so was, was einem das erklärt auf normalen Deutsch habe ich gesucht.

(Rick & Morty ist super Lachend)

Knut, danke für dich mit dem Tipp von Schrank und einfachem Schloss. Etwas ähnliches hatte ich als Notfallplan aber komplizierter.

Ok, Warten wir noch auf die Veröffentlichung ab und sehen was da noch für Überraschungen kommen.

 

Danke, bin fertig aber ich hasse die Politiker immernoch {#emotions_dlg.angry}


(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 15:47 Uhr)

Ich weiß ja nicht, ob es schon gesagt wurde:

Waffengesetz-Verwaltungsvorschrift (Bisherige Regelung):

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von […] Druckluftwaffen […]
reicht ein festes verschlossenes Behältnis […]

 

Gesetzentwurf für das Waffengesetz, der angenommen wurde (Zukunft):

§ 13 wird wie folgt geändert:

[…] (2) Wer Waffen [...]  besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen […] aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen […], deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; […]

 

Nur, damit man es nochmal vor Augen hat.

Unverschlossen ist derzeit doch nicht verboten. 

Ich muss sie nur für andere unzugänglich aufbewahren. Und das habe ich. 

An einer Wand sind sie nicht unzugänglich 

Wenn man alleine wohnt und bei Besuch das Zimmer abschließt schon. (So wie ich es oft mache; Abgesehen von "Führungen" durch das Zimmer) 

Aber leider zählt ja ein abgeschlossenes Zimmer nicht als Behältnis. 


(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 16:37 Uhr)

36.2.1 Waffvwv:
 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien
Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes
erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen),
reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare
Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an
der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte
(abschließbare) Wandhalterungen.


Auslegung vor Gericht:

"Soweit der Antragsteller - insbesondere im Hinblick auf die Aufbewahrung des Morgensterns - vorträgt, dass sich die Gegenstände im verschlossenen Wohnwagen befunden hätten, genügt dies nicht, um den Sicherheitsvorschriften des § 36 Abs. 1 WaffG zu entsprechen. Die offen in den Räumlichkeiten eines dauernd bewohnten Gebäudes oder - wie hier - eines Wohnwagens liegenden Waffen sind auch bei abgeschlossenem Haus bzw. Wohnwagen nicht sorgfältig aufbewahrt (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2016 - 21 ZB 15.1949 - juris Rn. 20). "


Steht doch alles in diesem Thread. Recherchiert von Flea.

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