Airsoft Waffen lagerung ?
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Gab es da nicht sowas wie Besitzstand :-D

Dekomuni habe ich auch zu hauf aber was soll mir Dekomunition bringen wenn man sie nicht als Deko nutzen darf . . .

Zurück zu den Knarren: Wenn man die am Mann hat isses egal und wenn die "Kommision" kommt werden die nicht alles durchsuchen (Nachtschrankschublade ;-D). Zur Not war man gerade am Basteln.

"Wo kein Kläger da kein Richter" ist und bleibt so.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 02:17 Uhr)

@ Alll ...

Vermutungen und persönliche Einstellungen helfen dem Thread-Ersteller nicht, es wäre daher sinniger sich mit der Interpretation des Waffengesetzes zu befassen.

Zitat:

"Hallo ASVZ Meine Frage: Darf man seine Airsoft markierer einfach unters bett oder auf den schrank legen zusammen mit aku, bbs, speed loader usw ? oder muss man die Airsoft markierer speziel lagern ?"

 

Das Waffengesetz selbst drückt sich entgegen der hier bekannt gemachten Meinung eigentlich sehr deutlich und unmissverständlich aus.

Waffengestz (WaffG) § 36 (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.


Bei der Interpretation dieses Paragraphen bleibt im Kern bestehen das man als Besitzer von Waffen und Munition dafür verantwortlich ist das niemand sie unbefugt ergreifen kann.

Als Vergleich hierzu wäre es das selbe wie mit einem KFZ-Zündschlüssel, welchen man ja auch vor Zugriff durch Unbefugt aufbewahren muß.

Nach dem WaffG ansich reicht es also erlaubnisfreie Waffen und Munition vor unbefugtem Zugriff wegzuschließen, unter das Bett legen reicht demnach nicht wenn der Raum in Abwesenheit des Eigentümers nicht verschlossen ist.


Neben dem WaffG gibt es nocht die WaffVwV und die AWaffV ... He? Whaaa?

Ok, ab jetzt klinken sich die meisten Gehirne wahrscheinlich schon weg, daher eine Erkläung dazu.

Was ist das Waffengesetz eigentlich?

Das WaffG ist ein Gesetz, Gesetze regeln menschliches Verhalten, sind also eine Festlegung von Regeln für Verhaltensformen. Die Rechtsetzung macht die Regeln, (Staat, Regierung) die Rechtsprechung übernimmt das Gericht (Richter) Das Gestz ist also für den Staat und dessen Bürger eine rechtlich bindende Vorschrift.

Das Waffengesetz regelt also alle Verhaltensweisen die im Zusammenhang mit Waffen stehen, erklärt was Waffen sind, was diesbezüglich verboten ist und wie das Strafmaß bei Verstößen auszufallen hat.

Was ist eine Verwaltungsvorschrift?

Eine Verwaltungsvorschrift regelt innerhalb einer Verwaltungsorganisation hierarchisch Einzelheiten der Tätigkeit nachgeordneter Verwaltungsbehörden.

Verwaltungsvorschriften sind innerhalb einer Verwaltung geltende Rechtsvorschriften und sind grundsätzlich keine auf den Bürger unmittelbar wirkenden Rechtsnormen, können aber im konkreten Einzelfall z.B. durch die Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes auch Außenwirkung entfalten.

(Siehe am Beispiel-Beschluss, erbracht vom ASVZ-Moderator flea.) 

Zitat:

"Den Regelungen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz zu § 36 WaffG zufolge erfülle erst die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen nach dem Waffengesetz in einem festen, verschlossenen Behältnis oder einer vergleichbaren Sicherung den Mindeststandard (vgl. Nr. 36.2.1 WaffVwV). Insoweit habe der Antragsteller die Schusswaffen sowie den Morgenstern zumindestens leichtfertig unzureichend aufbewahrt."

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) § 36.2.1 und .2

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt.

36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z.B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.


Grundsätzlich hat diese Verwaltungsvorschrifft also keine gesetzliche Substanz, allerdings können Richter diese als Begründung hervorheben und sie somit auf den Bürger wirken lassen. Liegt also im konkreten Einzelfall nach Ermessen des Richters nicht die nötige Reife oder das Verständnis bei einer Person vor um den Umgang mit Waffen oder sein Verhalten allgemein gesellschaftlich unbedenklich zu gestallten kann er das Gesetz WaffG § 36um die Verwalltungsvorschrift WaffVwV § 36.2.1 erweitern.

 

Zusammengefasst bedeutet dies, dass das Waffengesetz (WaffG) maßbeglich für den Umgang mit Waffen ist. Im Fall der Frage des Thread-Erstellers, ob er seine Airsoft unterm Bett aufbewahen darf, lautet die Antwort wegen des § 36 des WaffG, Nein! Jedenfalls nicht wenn unbefugte Personen diese entwenden oder nehmen können. Ist die Zimmertür abgeschlossen ist der Zugriff durch unbefugt unterbunden und dem Gesetzt wäre Genüge getan.

Sollte es aber trotzdem zu einem Zwischenfall kommen kann die Anklage zumindest versuchen sich auf die Verwaltungsvorschrifft WaffVwV § 36.2.1 zu berufen, ein verschlossenes Behältnis als Mindeststandard gibt dem Bürger als Besitzer erlaubnisfreier Waffen diesbezüglich also eine gewisse rechtlich Sicherheit derartige Gegenstände verantwortungsvoll aufbewahrt zu habe, rein nach dem Gesetz ist es aber nicht nötig wenn der Zugriff durch unbefugte ohnehin unterbunden ist, liegt im Eizelfall also keine Begründung für die Verwaltungsvorschrift WaffVwV § 36.1 vor ist das Gesetzt WaffG § 36 die gesetzliche Vorschrift.

 

Fazit:

Airsoftwaffen "kann" man unter das Bett legen oder an die Wand hängen wenn der Raum bei verlassen abgeschlossen ist, sicherer wäre es sie in einem Behältnis wegzuschließen....aber!!!

Durch die hier diskutierte, mögliche Änderung der allgemienen Waffengestz-Verodnung AWaffV ergibt sich bei Verkündigung dieser eine neue und eindeutige Gesetzeslage.

Was ist eine Verordnung?

Eine Verordnung ist im formellen Sinn kein Gesetz, hat aber die selbe Gültigkeit für alle, also Bürger u. Staat.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengestzes (WaffG) und weitere Verordnungen

Atrikel 2 Änderungen allgeimer Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

(2) § 13 wird wie folgt geändert.

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Be-
schränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,
deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Demnach wird das Gesetz WaffG § 36 durch die Verordnung um den wesentlichen Inhalt erweitert das erlaubnisfreie Waffen ungeladen und in einem verschlossenem Behältnis aufzubewahren sind. Das Gesetz WaffG § 36 ansich besagt lediglich das Waffen und Munition sicher vor abhandenkommen und nehmen durch Dritte aufzubewahren sind.

 

Grüße

Worm²


(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 11:17 Uhr)

@Plover:

> Wo ich übrigens nachfragen wollte: die gute Dame will geschlagene 300€ für diese Frage. Anwalt hin oder her, das ist mehr als happig.

> Werde mich an anderer Stelle erkundigen.

Anwalt zählt nicht xD... Die oder der erzählt dir nur, was du hören willst. Wie gesagt, musst du das Ding (Regal / Wandsicherung) bauen und dann vom Amt abnehmen lassen.

@Christian:

Ich glaube den TE interessiert es nen Scheiß, was wir jetzt hier in diesen 5 Jahre alten Thread schreiben xD

EDIT: DIES IST KEIN MOBBING. Zumindest bitte nicht so verstehen. Der Smiley war ja auch schon vor dem EDIT da. Außerdem habe ich die vergangenen 30 Posts oder so glauibe ich am meisten geschrieben. Der Schuss geht dementsprechend wenn dann am meisten an mich.

Ich glaube den TE interessiert es nen Scheiß, was wir jetzt hier in diesen 5 Jahre alten Thread schreiben xD

Du bist aber heute auch wieder sowas von bösartig realistisch, Knut, das grenzt ja an Cybermobbing... :p

YEah. Lasst uns gegenseitig fertig machen XD.

Naja, mit meinen Kumpels machen wir das zumindest so.

 

Nee du knut. Ich glaube schon, dass sie es richtig gesagt hätte da ich ihr mein Problem geschildert habe und eben wissen wollte ob legal oder eben nicht. Das mit der Abnahme ist auch so eine Geschichte.

Denkst du wirklich die fahren dann zu jeder Person nach der Gesetzesänderung in de zur Bude und gucken? Ich glaube die werden sich für Airsoft entweder nicht interessieren oder sagen, dass ein Foto von macher reicht.

Naja, wie gesagt. Werde mal eine andere Stelle aufsuchen.

 

 

 

300€ unglaublich XD XD XD

@Plover: Sie hätte dir aber nicht bescheinigen können, dass deine Sicherung ausreicht. Sie hätte dir sagen können, dass du es abnehmen lassen solltest, auch wenn wahrscheinlich sonst nichts passiert bzw. sie dich vor Gericht raushauen würde. Aber willst du das wirklich?

Also, wie es in der Verwaltungsverordnung steht oder stehen wird... Habe den Faden verloren und weiß nicht mehr woher der Satz kommt... bau das Ding, mach Fotos, geh zum Zuständigen Amt und sag, dass du vorhast, auf diese Weise Airsofts zu lagern, ggf. kommen die vorbei und gucken sich das mal an. Und wenn du Glück hast, wird der Antrag nicht aus (intern) "Damit befassen wir uns nicht" abgelehnt.

Mann oh mann Jungs, Kniften in den Koffer, zusperren und gut isses....

Matt

Matt. Nochmal.

Ich habe knapp an 10 Langwaffen und das frisst Platz.

Es muss auf jeden Fall eine andere Lösung her als "Koffer und fertig"

Wurde gerade vom Bundesrat zugestimmt, es muss also "nur noch" verkündet werden.

(3165 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 12:32 Uhr)

Plover dann nen Schrank zum abschließen. 

 

Hantiert einfach damit wie mit scharfen Waffen und fertig 

Diese Änderung stimmt mich traurig, da ich dadurch leider gezwungen bin meine Sammlung aufzulösen, weil ich einfach nicht den Platz habe so viele Waffen wegzusperren. 

Wird es da eine Übergangszeit geben oder gilt das gleich ab Veröffentlichung? 

Das gilt "ab Verkündung" im Bundesanzeiger.


(nachträglich editiert am 02.06.2017 um 13:35 Uhr)

+

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Da ich das "TROLLING!" schon rieche: Was haltet ihr von selbstgebauten Kisten? Kostet nicht die Welt und ist ein festes, verschlossenes Behältnis, in dem man sein Arsenal nicht nur Lagern, sonern bei Umzug auch legal transportieren kann.

Alucard, wie hast du denn deine Waffen bisher gelagert?

Um ehrlich zu sein weiß ich auch nicht wie man plötzlich zu wenig Platz haben soll,um seine Waffen in nem Schrank zu lagern,wenn es denn vorher geklappt hat...

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