Seite: 1 2 3

Ein nicht voll geschäftsfähiger kann den Haftungsverzicht nicht wirksam unterzeichnen, weil er eben nicht voll geschäftsfähig ist. Der Verzicht wäre schwebend unwirksam bis die Eltern ihn genehmigen.

Ein Ü18-jähriger (so er denn geschäftsfähig ist) kann dich von Ansprüchen die er gegen dich erwerben würde (etwa Schmerzensgeld weil du ihm fahrlässig Zähne ausschießt) wirksam freistellen, auch im Voraus bevor der Schaden eingetreten ist, nicht aber von Ansprüchen Dritter (hatte ich oben zum Thema Arbeitgeber schon erwähnt), das wäre ja sonst ein Vertrag zu ungunsten Dritter.

Übrigens ist natürlich auch ein bewusstes Risiko ein Unfall - im Grunde ist auch jedem bewusst, dass er beim Treppe Hinuntergehen ausrutschen und fallen kann, dennoch ist es sozialadäquat und von den üblichen Versicherungen gedeckt, es dennoch zu tun.

So lange alle Mitspieler über 18 brav ihren Haftungsausschluss unterschreiben, alle drunter es von den Eltern erledigen lassen (wenn die nicht wissen, was sie tun könnten sie sich auf einen Erklärungsirrtum berufen und anfechten - was sie dann allerdings dir gegenüber wieder Schadensersatzpflichtig machen könnte, wenn du dich auf ihre Erklärung verlassen hast), man sich umsichtig verhält und die Regeln beachtet und vor allem eine Haftpflichtversicherung für den Notfall hat (leichte Fahrlässigkeit kann Jedem passieren, und Schäden an Dritten sind eben nie auszuschließen) ist man so sicher dabei wie man es im täglichen Leben eben sein kann.

Doof wird es erst, wenn du unerkannt Geisteskranke dabei hast oder die lieben Kleinen über ihr Alter lügen... aber auch dann muss erstmal ein Schaden entstehen, für den du überhaupt haftbar bist und den nicht sowiso deine Haftpflicht deckt.

Seite: 1 2 3



Anzeige