Rechtslage Nebelwurfkörper

Hallo....

Hier geht es um das Thema Nebeltöpfe...

 

an mich wurden schon viele frage gerichtet die ich immer nur sperrlich beantworten konnte.

meine frage an euch: - kenn jemand die gesetzlage zum Transport und Besitz von nebelwurfkörperen die keine BAM zu lassung haben.( alte NVA Bestände).

wenn ja bitte mal mir mitteilen...danke..

MFG.BAKER



Ich würd mal sagen die sind wie alle Pyrotechnischen Gegenstände die keine BAM zulassung haben in Deutschland illegal.

Das ist aus 2 meiner älteren Beiträge

 

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV (Großfeuerwerk) und T2 (für technische Zwecke) sind Profi-Feuerwerkern vorbehalten und dürfen zu keiner Zeit von Privatpersonen erworben, gelagert oder verwendet werden. Dies gilt auch für pyrotechnische Munition der Klasse PM-II sowie alle Feuerwerkskörper ohne BAM-Zulassung, also z.B. Knallkörper oder Raketen aus dem Ausland (auch aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, z.B. Österreich, Holland). So wird der illegale Besitz oder die Verwendung von z.B. Pyro-Knallpatronen ("Vogelschreck", Klasse PM-II) nach dem Waffengesetz als Straftat und nicht "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Quellenangabe

http://102994.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=ubb_tindex&USER=user_102994&threadid=1111480407

http://www.feuerwerk.net/infos_2/_mainor_infos_2.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/

 

Und Raucherzeugende Mittel sind  T1 oder T2 also vom SprengG betroffen

Einige gelten als Großfeuerwerk

sehr gut.vielen dank..

abe rklar bezeichnet stehen diese nebeltöpfe nicht...zum mindest find ich keine klare aussage der klasse.

bei feuerwerk24.de kannst du auch alles kaufen-legal und aus Deutschland.......und das auch ohne BAM !

Haben die einen Onlinestore?!?

MfG

Das hat alles ne BAM !!

Komisch ist nur, das ich bei diesem Shop erst diverse Bestätigungen, Rechstsbelehrungen akzeptieren muß um in Shop zu kommen.... glaub ehrlichgesagt nicht das die was ohne BAM oder ähnliche Zulassungen verkaufen, wenn man nicht die entsprechenden "Genehmigungen" hat....

 

Die Rechtslage bei Pyrotechnik ist Ende letzten, Anfang diesen Jahres nochmal verschärft worden. Also lieber etwas vorsichtiger sein und keinen Ärger kriegen. Falls jemand da vlt no genaueres hat (Gesetzestexte) wär ich ebenfalls dran interessiert.

Werd auch noma mein Cheffe fragen ob er mir no was "aktuelles" zum Thema geben kann (hat nen Feuerwerkerschein).

@Baker

Nein die sind nicht explezit angesprochen schon weil sie eigendlich nur zu Millitärischen

gebrauch bestimt sind

aber

§ 3  Begriffsbestimmungen
2.
sind pyrotechnische Gegenstände solche Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind, die dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung der in diesen enthaltenen Energie Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen zu erzeugen,

Das schliest die Rauchgranaten mit ein

 


ja danke..das is alles schön und gut..

also die dinger haben kein aufgedruckten nachweis der bam zulassung..

meine frage is..verboten oder nicht...

weil die einen sagen der besitz is verboten.die anderen sagen nicht...




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