Chris K.: Bitte keine Falschinformationen verbreiten!
Der Urheber hat alle Verbreitungsrechte an seinem Werk. Es bezeichnet das Recht auf Schutz der eigenen Werke. Sowohl in ideeller, als auch in materieller Hinsicht. Das Urheberrecht kann nicht abgetreten werden. Der jeweilige Urheber kann anderen nur ein zeitlich und räumliches Nutzungsrecht einräumen.
Das Copyright ist eine amerikanische Bezeichnung für das gleiche immaterielle Recht auf ein Werk.
Es gibt faktisch nur den Unterschied, daß wie bei allen angloamerikanischen Gesetzen, beim Copyright der ökonomische Aspekt in den Mittelpunkt gerückt wird. Das deutsche Urheberrecht setzt aber den Künstler und sein Werk in den Mittelpunkt um hier die Kunst und die Kunstkultur zu schützen. Das Copyright hingegen schützt in erster Linie die Investitionen die ein Werk für seine Schaffung benötigt hat. Das Copyright ist in Deutschland kein Gesetz und wird hier auch nicht angewandt! Zudem ist das Copyright kein Urheberschutzgesetzt, sondern ein Gesetz zum Schutz der ökonomischen Verwertung eines Objektes. Der Urheber hat nicht ausschließlich das Copyright auf sein Werk. Das Copyright gehört einem ökonomischen Verwerter. Das wäre in Deutschland undenkbar. Hier gilt der Urheber als Entscheidungsträger über Nutzung und Verbreitung.
Auch, wenn ein Urheber ein Wasserzeichen als Ursprung seines Werkes auf dieses setzt, gibt das einer anderen Person nicht das Recht dieses Bild frei zu Nutzen. Das Nutzungsrecht auf Werke hat in allen Fällen der Urheber und darüber hinaus seine Nachkommen - zunächst bis 70 Jahre nach dem Tot des Urhebers.