Rechtslage Dienstgradabzeichen

Da es immer wieder zu furchtbar unsinnigen Posts zu der Rechtslage kommt (Amtsanmaßung) etc. Möchte ich hier mal einiges Ausräumen:

Das Tragen von Dienstgradschlaufen, etc. ist keine Amtsanmaßung und auch nicht verboten. Mann darf damit jedoch keine Amtshandlung vornehmen, vortäuschen oder ankündigen.

Damit sind natürlich auch Fotos mit derartigen Abzeichen völlig legal!

Bei Polizeireenactment mit Uniformen aus Deutschland, würde ich jedoch von einem Tragen in der Öffentlichkeit absehen, das könnte sonst zu Verwirrungen führen.

Und was ist 

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
[...]

4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000003802

MfG

@ Marvbeck :Ja der alter Thread ist nett aber so voll mit Falschinformation, dass ich hier einen neuen aufgemacht habe!

Grundsätzlich ist für die Strafbarkeit relevant, dass durch das Tragen der Uniform eine gewisse Wirkung entsteht!

Sofern die Uniform nur in einem internen Kreis (z.B. beim AS Spiel), bei  oder im Theater (auf der Bühne)  getragen wird und bei denen der Verkleidungscharakter offensichtlich ist: Also zu allen Gelegenheiten, bei denen eine Verwechselungsgefahr durch Dritte nicht gegeben ist, liegt keine strafbare Handlung vor.

Durch eine entsprechende Einfriedung bei AS Geländen ist ein Zutritt Dritter ausgeschlossen und die Verwechslungsgefahr nicht gegeben. Aber bei An- und Abreise schon.

Des Weiteren kann durch Hinzufügen zusätzlicher Elemente, welche die Uniform als "Simulationsbekleidung" ausweisen, der Uniformcharakter beseitigt werden. Das wäre noch die beste Lösung, wenn man sonst auf eine originalgetreue Ausstattung besteht.

@ Flea: Das bloße zitieren von Einzelgesetzen, ist eine sehr gefährliche Sache, da es Gesetze gibt, die andere einschränken oder Ausnahmen dazu bilden! Dazu ist noch die geltende Rechtssprechung und das genaue Zitieren von Definitionen wichtig, da schon manchmal ein kleines Wort, welches trivial klingt, aber im gesetz einen Komplexen Hintergrund hat, alles zum kippen bringt

 

 

Endlich räumt mal jemand mit richtig Ahnung zum Thema Rechtslage dieses gefährlichen Halbwissen, was sich hier mittlerweile jeder zweite angegeeignet hat, aus dem Weg! Es ging mir zeitweilig schon sowas von aufn Sack das jeder zweite der Meinung war er kennt sich mit den Gesetzen super aus, nur weil er in der Lage ist sie zu lesen!

Und wieso trage ich in einem Geländesport Dienstgradsabzeichen?

 

Damit geht das alles noch einen Schritt weiter Militarismus, sofern es nicht grade MilSimorientiert ist!

Es geht doch hier nicht darum das alle Leute DG-Abzeichen tragen sollen, sondern darum das diejenigen die sich eben auf MilSim spezialisieren dieses tun können, und vor allem, um ein für alle mal das gefährliche Halbwissen aus der Welt zu schaffen was hier ständig verbreitet wird!

also ich halte mich ja auch lieber an Fantasystyle.

 

Aber teilweise werden schon wieder strafbare Handlungen gesehen, wo keine sind!

 

Hey,

ich muss Phoenix föllig recht geben!

Dienstgradabzeichen kann man sich im AS-Sport eigentlich sparen!

MfG

Also in den wenigsten Fällen wird ein Dienstgrad simuliert. das Abzeichen dient, wie hier schon ausgesagt wurde, eher zur Abbildung einer realen Uniform! Die ist von Natur aus schon militant anzusehen, genauso wie jede Form von Tarnfarben und Kriegswaffen-Nachbildungen. Da machts in internen Kreis von Airsoftspielern auf befriedeten Geländen keinen sonderlichen Eindruck wenn ein Abzeichen dazu getragen wird. Es war auch nicht Sinn diese Thread die Diskussion über das Ansehen von Airsoft in der Öffentlichkeit aufzugreifen.

Aber wenn man jetzt beim Bund Feldwebel ist, darf man dan das Abzeichen in der Öffentlichkeit tragen...auch im...Urlaub?

 

Und wenn man wirklich eine Anzeige bekommen würde man hätte unbefugt Dienstabzeichen getragen kann ich nur zur gegenanzeige raten.

Solang man selber alles richtig gemacht hat <.<

Wenn du Feldwebel bist könnte das Tragen an der Badehose ein Verstoß gegen dienstrechtliche Verwendungsvorbehalte oder ähnliches sein, fällt aber nicht unter den § 132 a.

Salute.

Aus meiner Zeit als Feldjäger muss Ich Chris Recht geben, allerdings gibt es auch ein paar Sonderfälle.

Wenn eine Zivilperson eine Uniform trägt (Polizist zB) UND den Verkehr regelt oder Tickets schreibt oder anderen Polizisten Anweisungen erteilen will - ist es eine Amtsanmaßung. Das bloße tragen, egal ob mit DG oder nicht, ist hierbei nicht als Straftat zu betrachten. Hierzu gibt es auch ein Urteil von der Berliner Kammer (19 Januar 2007).

Als Soldat verhält es sich so, dass das tragen von höheren Abzeichen (OG trägt HG) als Amtsanmaßung zu betrachten ist, da andere Soldaten im Einsatz oder auf einem Militärgelände davon ausgehen MÜSSEN, dass der OG ein HG ist.

Es darf also jeder von uns, jeden Dienstgrad tragen den er oder sie möchte.

Amen,

~Priest

Schon Witzig und Traurig das erst 5000 leut ihren senf abgeben und erst dan Klar ist was man darf.Mir war das ja alles Klar das es halt legal ist.

Sonst dürfte man auch kein WW2 Reenactment betreiben weil:
(1945 nur die Deutschen Kampfverbände Kapituliert haben Das Reich selber nicht so wurde mein Opa zb nicht von seinem eid entbunden,und auch Das Reich ist eig immer noch die Staatsgewalt.Es giebt zwar einen Waffen stillstand aber Kein Friedens Vertag mit Dem Reich der Wehrmacht etc.Die BRD ist auch eig nur eine Verwaltung die nach 60Jahren das Alte land dem Volke zu geben hat.Ergo sind alle Gesetzte Baum.Doch da ja der Gute Osama so nett war ein paar jungs in den Flieger zu setzen bekamm die BRD und ihre Regirung einen Freischein von wegen Antiterror Gesetze.Das ist kein Aufruf die BRD zu Stürzen,Weder ein RechtIdiologischer Text oder der anfang eines Märchens Googelt oder besser geht in die Bibliotek da findet ihr das auch.)Solange keiner sagt Ich bin General ........ und befugt sie zu ........ ist es egal was ihr Tragt nur die Amtshandlung ist Strafbar 




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