Warum dürfen im ASVZ keine PAK Waffen verkauft werden??

 
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Sogesehen brauch man für den Verkauf und für die Vermittlung von Waffen (Egal ob Airsoft, Schreckschuss oder scharfe Waffen) eine Erlaubnis.

Also.

Hey,

@ Jörn Kupke jetz bitte noch mal auf Deutsch ....

MfG

Verhaltenskodex Punkt 8g:

der Handel mit Gegenständen ohne klaren Bezug zum Airsoft ist nicht erlaubt

Klar soweit?

@ War-t-hog: Wat? Wen soll ich um Erlaubnis fragen - meine Eltern?

"Ich will eine Waffe frei ab 18 an jemanden über 18 verkaufen - darf ich das?" - "Was ist das denn für eine beschotterte Frage?"

zu flea´s kommentar

genau so isses

wer lesen kann is klar im vorteil

und für´n kauf/verkauf braucht man ne EWB und/oder muss berechtigt sein, auf beiden seiten

ansonsten gibts da weiter erstma keine beschränkungen, nicht-gewerbsmäßiger kauf/verkauf ist bei privatleuten durchaus möglich, unter beachtung der o.g. voraussetzungen

Du brauchst zum Erwerb einer P.A.K (Also Schreckschuss) KEINEN EWB, sie sind ab 18 Jahren frei verfügbar.

Bevor noch mehr solcher Sachen kommen, mach ich den Thread dicht. Die Frage dürfte ja nun beantwortet sein.

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