Sogesehen brauch man für den Verkauf und für die Vermittlung von Waffen (Egal ob Airsoft, Schreckschuss oder scharfe Waffen) eine Erlaubnis.
Also.
Verhaltenskodex Punkt 8g:
der Handel mit Gegenständen ohne klaren Bezug zum Airsoft ist nicht erlaubt
Klar soweit?
@ War-t-hog: Wat? Wen soll ich um Erlaubnis fragen - meine Eltern?
"Ich will eine Waffe frei ab 18 an jemanden über 18 verkaufen - darf ich das?" - "Was ist das denn für eine beschotterte Frage?"
zu flea´s kommentar
genau so isses
wer lesen kann is klar im vorteil
und für´n kauf/verkauf braucht man ne EWB und/oder muss berechtigt sein, auf beiden seiten
ansonsten gibts da weiter erstma keine beschränkungen, nicht-gewerbsmäßiger kauf/verkauf ist bei privatleuten durchaus möglich, unter beachtung der o.g. voraussetzungen
Du brauchst zum Erwerb einer P.A.K (Also Schreckschuss) KEINEN EWB, sie sind ab 18 Jahren frei verfügbar.
Bevor noch mehr solcher Sachen kommen, mach ich den Thread dicht. Die Frage dürfte ja nun beantwortet sein.