keine Anscheinswaffe mehr?
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WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1:

1.6 
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

 

 

Wenn ich das so lese, dann dürfte eine Waffe mit blauem Schlitten keine Anscheinswaffe mehr sein.

Nein, leider ist das auch eine Anscheinswaffe, da die Teile Funktionsteile sien müssen, die dadurch definitiv als nicht für eine Feuerwaffe verwendbar zu erkennen sind. Leider gibt es Neonfarbene Schlitten und Funktionsteile zu kaufen.

Auch die Farbänderund durch Ansprühen reicht definitiv nicht aus!

Dazu immer den LKA Bescheid des Landes Bayern hinzunehmen! Also Lauf aus Neonfarbenen Material und durchsichtiger Rahmen reicht, rot (oder Blau) angesprühte Teile reichen nicht.

Blau Färbung ist auch ausschließlich Kennzeichnung für Behördenwaffen! Also nicht im Waffenrecht verankert!

 

 

 

 

Ein Bescheid des LKA kann doch gar keine bindende Wirkung haben, oder sehe ich das falsch? Wenns vom BKA kommt, ists ja wieder was anderes.

Der Bescheid wird bundesweit anerkannt. Und ist eine Ergänzung/ Auslegungshilfe für das Gesetz!

 

Ok das Überfordert mich jetzt, ich darf in eine Durchsichtige Wasserpistole eine Gearbox bauen und draußen damit rumlaufen aber nicht mit einer Lackierten oO

@ Micha:

Lakieren kannst du doch jede Waffe, aber man weiß nicht genau, was dahinter steckt. Wenn die Waffe durchsichtig ist, ist zu erkennen, dass sie nicht scharf ist und ist somit auch nicht mehr zu verwechseln.

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