Fehlerhafte AEG zurückschicken ???

Hi, wie es der name schon sagt, geht es us widerrufsrecht.. ja ich habe schon die sufu benutzt, aber leider ist vieles zu kompliziert geschrieben und trifft auch meist nciht genau auf mich zu..

 

Also habe genau vor einer woche ein well r22 bekommen per dhl.. habe es bei softair professional bestellt. schon bevor ich den erseten schuss damit gemacht habe, direkt als ich die softair aus dem karton genommen habe, ist mir erstmal fast der lauf entgegen geflogen,den ci hdann aber schnell wieder fest machen konnte, da ja direkt unter dem handguard so ein rundes ding zum fest drehen ist.. während ich das repariert habe, ist mir aufgefallen, dass die hop up klappe, die ich vorher ca 1-2 mal benutzt hatte um zu schauen wie so allese funktioniert, abgefallen war. ch habe es einfach immer wieder reingesteckt, weil es immer wieder abgefallen war, doch irgendwann war der Feder dafür weg. Bis zu dem Zeitpunkt hab ich noch kein einziges mal geschossen.

 

Als ich mich am nächsten Tag mit meinen Freunden traf um sie mal im gefecht auszuprobieren, stellte ich fest, dass sich das hop up kein bischen einstellen lässt, egal wie sehr ich dran herumdrehe.. und am selben Tag viel imr noch der Schaft des M4 entgegen, doch durch die netten leute hier im Forum konnte ich das auch wieder hinbekommen.. ;) dankenochmal  an warthog..

habe softair proffessional jetzt schon einige mal angeschrieben, und sie haben nur gesagt, dass es ihnen leid tuen würde, dass alles so schlecht befestigt ist, und dass das hop up nach einem spritzer silikon öl erst weich wird und funktioniert (was ich natürlich genau nach deren anleitung gemacht habe, aber das hat natürlich auch nicht funktioniert). viele leute die ich gefragt habe sagten mir eh, dass das quatsch sei und das hop up von anfang an gehen müsste.

 

nun möchte ich das m4 zurück schicken, hab aber schon die vorahnung, dass sie sagen werden, dass die schäden alle am anfang nicht gewesen sein können, und ich etwas bezahlen muss... 

was soll ich tun, oder wie kann ich beweisen, dass die aeg von anfang an nicht ging? ich habe meine freunde als zeugen, aber das wird wohl auch weniger helfen..

 

Bitte helft ir :(

Ich würde die nochmal anschreiben , und wenn die dass dann immernoch sagen , dann würde ich mit einem anwalt drohen.

Du hast schliesslich wenigstens 1 Jahr Rückgaberecht , solange du in der GB nix verändert hast , sollte diese garantie noch gelten.

Du hast eine AS bestellt und keinen Bausatz. Anrufen, Vorfall schildern und zurücksenden. Beharre auf deinem Standpunkt, du hast ja nichts selbst kaputt gemacht.

Von Anwaltsdrohungen würde ich Abstand nehmen, da Du eine Lösung suchst und keine Konfrontation.

okay, danke :D

hab das geld wieder.. und jetzt wird was ordentliches bestellt ^^

Also ich hab hier grad bei neueste Threads diesen gesehen und er scheint zwar schon gelöst zu sein, aber ich möcht nochmal kurz was dazu sagen^^

Wenn ihr etwas im Internet oder bei sonstigen Versandhandeln kauft (also auch z.B. BonPr*x o.ä.), gibt es da ein bestimmtes Gesetz von dem ich grad nicht genau weiß wie es heißt - aber es schreibt vor, dass die Händler eine Rückgabefrist von 14 Tagen einräumen. Innerhalb dieser könnt ihr Waren jeglicher Art ohne Angabe von Gründen zurückgeben, der Händler muss diese zurücknehmen.

Kauft ihr etwas im Laden, könnt ihr euch nicht auf diese 14 Tage berufen. Dort gilt: Gekauft wie gesehen - und da ihr die Ware bereits in Augenschein nehmen konntet, habt ihr diese Frist nicht. Hier könnt ihr nur mit dem Kassenzettel in den Laden gehen und die Ware zurückgeben - dies geht ebenfalls 14 Tage lang, aber nur mit ungeöffneter OVP (glaube ich).

Manche erweitern diese Frist natürlich, z.B. auf vier Wochen. Das kann sowohl im Versandhandel als auch im Laden vorkommen.

Wenn deine ASG nun im Arsch is verweise ich gern nochmal auf die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 24 Monaten auf JEGLICHE Gebrauchsgegenstände. Innerhalb dieser Zeit kannst du jederzeit mit deiner Rechnung und der zu beanstandenden Ware zum Händler gehen und die Mängel reklamieren. Auch hier kann es vorkommen, dass die Zeit verlängert wird - z.B. auf 36 Monate. Allerdings hab ich das im Airsoft noch nicht gesehen (kennt man ja aber z.B. von Autos, Haushaltsgeräten etc.). Alles, was über die vorgeschriebenen 24 Monate hinaus geht, ist dann Garantie.^^

So hieß das früher.. inzwischen sind die Paragraphen komplett ins BGB integriert.

Bei eindeutigen Fehlern am Produkt helfen sie aber nur bedingt - wenn man einen Gegenstand defekt zurücksendet ist es recht wahrscheinlich, dass der Verkäufer Wertersatz fordern wird.

Wenn du den Fall hast von Cränk, dass du das Ding im Internet bestellt hast und es erst eine Woche her ist, kann der Typ logischerweise nichts fordern. Du kannst jeden Gegenstand innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben zurückgeben, das greift hier.

Und selbst wenn Cränk es selbst kaputt gemacht hätte, kann es ja sehr gut sein, dass der schnell zu Tage gekommene Mangel von minderer Qualität herrührt. Und auch mindere Qualität zählt entweder zu den oberen 14 Tagen und auch danach noch aufgrund von Schlechtlieferung.

Der Händler kann, wenn aufgrund der Fernabsatz§§ zurückgeschickt wird, für Verschlechterungen an der Sache, die nicht auf die Prüfung des Gegenstandes  zurückgehen wie sie auch im Laden möglich wäre, Wertersatz fordern.

Reparaturen, egal ob fachgerecht oder nicht, würde ich dazu schon nicht mehr zählen.

Der Rest ist also wieder eine Sache des Beweises (war die Sache von Haus aus mangelhaft oder erst durch Einwirkung des Käufers) - natürlich hat hier der Händler innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast und der Kunde erstmal die besseren Karten, hierfür ist es aber völlig egal, ob nach Fernabsatzrecht oder aufgrund normaler Gewährleistung zurückgeschickt wird. Bzw, das ist interessant wenn der Händler sich das Recht zur Nachbesserung im Gewährleistungsfall eingeräumt hat, man aber unbedingt wandeln möchte, dann ist Fernabsatzrecht günstiger.

Natürlich kann man zurückschicken, die Frage ist immer, welche Folgen hat es und welche Folgen möchte man eigentlich ;).

im Notfall muss ein Gutachter feststellen ob der Mangel schon von Anfang an bestand.

Widerruf bei Ferabsatzverträgen

§312d I

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

 

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf.

(3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

das sollte alle Fragen diesbezüglich klären

wenn hier noch jemand weiterlesen will empfehle ich dejure.org §312 und §355 sind interessant.

Wenn man sich gegenüber SHops rechtfertigen muss ( alles schon erlebt) auf den guten alten §323 berufen der unterstützt das ganze auch noch




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