Haftungsausschluss wegen Gelände

 
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[Post von User 9632 (08.11.2020 11:05) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von User 30284 (08.11.2020 11:12) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von [WV] Loki (08.11.2020 11:14) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von Oliver B. (08.11.2020 11:22) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von Ja Go (08.11.2020 11:38) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]

...in Deutschland ... Airsoft  gesetzlich erlaubt.

Falsch. Airsoft ist nicht erlaubt, sondern nicht verboten. Das ist ein extrem wichtiger Unterschied. 

Die Dinge die du hier aufgezählt werden, was das Gelände angeht sind auch nur die halbe Wahrheit. Schilder, Flatterband und so, stehen in einem anderen Zusammenhang und haben mit der BB an sich nichts zu tun. Sie sollen lediglich das befrieden des Geländes erzielen.

Ob ein Ordnungsamt informiert werden muss oder nicht oder ob das Bauamt ein Wörtchen mitreden darf, liegt immer am Bundesland.

Ansonsten dürfen nur Personen die voll geschäftsfähig sind Verträge ist diesem Rahmen schließen.

Zu einem Gelände gehören nicht nur Spielregeln, die nach dem gesetzt nur Semi interessant sind, sondern auch Steuern, Versicherungen und Haftungsabsicherungen.

Haftungsausschluss, so etwas kannst du aus Klo liegen. Dadurch dass jemand einen Zettel, der durch einen Laien erstellt wurde, unterschreibt, bist du noch lange nicht aus dem Schneider.

Du hast immer eine Pflicht aus der du nicht kommen kannst. Daher die Versicherung.

Beispiel. Es bricht sich wer ein Bein und es kommt zum Streit, dann musst du nachweisen, das es nicht deine Schuld war.

Werbetext nach 9 Jahren ohne Inhalt. Arbeitest du für gsp?

[Post von User 140494 (08.11.2020 14:28) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
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