Haftungsausschluss wegen Gelände

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: 1 2

Hallo, 

ich hab die SuFu dursucht aber nix gefunden in der Richtung also 

Bei uns in der Gemeinde (Biblis) gibt es ein Gelände das der Gemeinde gehört es erfüllt alle Vorraussetzung (Zaun der hoch genug ist und keine Kugel rauskommt). Angenommen die Gemeinde würde meinem Team das Gelände geben. Da aber alle noch Minderjährig (14-16) sind, wer trägt die Haftung wenn ein Unfall passiert und kann man ein Haftpflichterklärung machen das im Falle eines Unfalls (BB ins Auge weil die Schutzbrille kaputt gegangen ist) der Getroffene selbst schuld ist und dadur die Eltern des Schütze Ärger kriegen? 

Mfg

Das ist eben das Problem beim Airsoft u18... Theoretisch könnten deine Eltern mich wegen Körperverletzung verklagen wenn ich dich während des Spiels am Arm treffe und es einen blauen Fleck gibt...

BTW, normalerweise würden Minderjährige nicht zwangsläufig ein Gelände erhalten, ohne das rechtliches/versicherungstechnisches geklärt ist...

kann man das nicht mit nem Haftungsausschluss regeln?

Das wäre mein Anliegen 

@Steven

Es müsste doch was geben das die Haftung so regelt das die Spieler selbst dafür verantwortlich sind was sie machen.

Zunächst mal, wenn dein Thread nen Titel hätte, würdest du sicher mehr Antworten bekomm.

So, und dann heißt das nich "Haftpflichterklärung" sondern entweder Haftungsausschluß oder Verzichtserklärung ;) Und ja, sowas gibt's.

Zur eigentlichen Frage kann/will ich dir allerdings keine verbindlich Antwort geben, da ich's nich mit Sicherheit weiß.

Wäre die Frage ob man sowas nicht per schriftlicher Erklährung lösen kann mit Unterschrift der Eltern etc...so im Sinne von "Auf Eigene Gefahr"...usw?!

@PunktFünfNull

hab ich übersehen thx 

Wir haben das in unsere Vereinssatzung geschrieben( unter Aufsicht und Kontrolle eines Juristen). Und zwar steht da, das jedes Vereinsmitglied bei einem Personen-, Sach- oder vermögensschaden auf einen Haftungsanspruch gegenüber dem Grundstückseigentümer verzichtet. Hoffe ich konnte helfen.

Als Minderjährige bekommt ihr offiziell kein Gelände, da damit ja nen gewisser Vertrag gekoppelt is und da der Sachwert des Geländes alleine schon weit über eurem Taschengeld liegt is da auch keine Hintertür mit dem sogenannten "Taschengeld-Paragrafen".

Da nur eine Volljährige/ und voll geschäftsfähige Person ein Gelände mieten, kaufen oder euch zur Verfügung stellen kann hat diese Person demzufolge auch die Pflicht, dass das Gelände sicher is und nix passieren kann. Betreten is offiziell ja nur mit Genehmigung des Geländebesitzers möglich und damit hätte dieser dann ja auch die Aufssichtspflicht. Hierbei kann er aber durch den sogenannten "Mutti-Zettel" von der Verantwortung für die im Schreiben genannte Person entbunden werden -> Diese Möglichkeit besteht aber NUR bei Personen, die schon das 16. Lebensjahr vollendet haben!
Also bleibt bei Allen, die noch nicht so alt sind die Aufsichtspflicht durch Geländebesitzer bzw. evtl anwesende erwachsene Personen. Die Aufsichtspflicht muss bei Minderjährigen mit einem Schreiben der Erziehungsberechtigten an andre übergeben werden, da sonst keinerlei rechtliche Sicherheit da is.

Also seid ihr demzufolge dem Wohlwollen eurer Eltern ausgeliefert, ob sie es euch erlauben spielen zu gehen.

@Rei-Sen Ah ok also muss das Team noch warten aber trotzdem Danke jetzt bin ich schlauer was das angeht :)

 

und an die anderen Antworten auch eine Dankeschön

Wenn sich nen Erwachsner findet, der auf euch dort aufpasst gehts ja auch, aber eben wie schon geschrieben is die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen IMMER notwendig.

wir haben es so gemacht das es bei uns in den regeln steht und wir nehmen niemanden auf der damit nicht komplett einverstanden ist. reicht das?

@ Steven:

Solange der Einzelne volljährig ist is er ja eh selbst für sein Tun verantwortlich, aber bei Minderjährigen haben die Erziehungsberechtigten IMMER das letzte Wort. Ich bin mir eigendlich zu 99% sicher, dass der einfache Eintrag in den Teamregeln nicht ausreicht, als Haftungsausschluss/Verzichtserklärung, da der einzelne ja nichts unterschrieben hat, wo er explizit drauf Belehrt/Hingewiesen wurde. Ich würde mich darauf nicht verlassen und einfach ne List drucken, die dann alle unterschreiben, die am Spiel teilnehmen -> So hast du was im Ernstfall in der Hand, wo nen Anwalt nicht drumherum kommt.

@Steven Ist ein gute Idee aber wie Rei-Sen schrieb muss das ja irgendwie unterschrieben lassen.

 

ich werd dann mal demnächst ins Rathaus gehen und wegem den Geländemich erkundigigen.

Mods: Bitte zumachen meine Frage wurde beantwortet Danke :)

Seite: 1 2



Anzeige