gut und günstig, euere Erfahrungen mit Nachtsichtgeräten
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ich schätze mal die werden dir in den nächsten Tagen entweder eine Nachricht schicken mit der "Auftragsbestätigung" oder mit einer Entschuldigung für den Fehler..

 

Julian

jo glaub ich auch aber müssen die denn dann nicht die ware für das angegebene geld verschicken?

gabs doch auch schon mal mit fernsehern oder

Internetangebote sind öffentliche Angebote nur weil du es bestellst ist noch kein Kaufvertrag zu stande gekommen.

 

Wenn du also etwas in einem Schaufenster siehst muss es dir der Verkäufer nicht verkaufen.

 

Beidseitiges Einverständniss!!!

Also meins haben sie im Preis "aktualisiert...kostet seit heute morgen 5.799 Euro....

In einem normalem Gecshäft (also wo man reingehen kann ;D) muss der Verkäufer einem das Produkt für den Angegebenen Betrag verkaufen..

Ich weiß aber nicht wie das im Internet ist..
wär aber lustig ;)

 

wenn du die bekommen solltest.. hallo?? du machst damit ein vermögen.. ;D

 

Julian

Nein das ist Käse, muss der Verkäufer nicht, es kann immer mal sein dass etwas falsch ausgezeichnet ist. Deswegen muss der Verkäufer den Artikel aber nicht zu dem Preis verkaufen, meist wirds aus Kulanz gemacht aber es ist keine Pflicht.

Die Preisauszeichnungen dienen lediglich als Hinweis. Bei Ebay oder bei groß geschalteter Werbung sieht sowas bis zum Widerruf allerdings anders aus. Da muss man dann die Preise nehmen wie sie angeboten worden sind.

Es gibt ein Auszeichnungsgesetzfür Waren in Deutschland. Aber die Preisangaben sind immer "ohne Gewehr"....Wortspiel....;)

nachtsichtgerät für ein auge zum halten ist nicht schlecht , weil es nimmt nicht viel platz und ist einfach zu bedienen

Schade, hab gerade ne e-mail bekommen in der steht zit.:

Leider können wir Ihrem Bestellwunsch nicht nachkommen. Sie können sicher sein, dass wir
alles unternommen haben, Ihren Auftrag wunschgemäß auszuliefern. Eine Nachlieferung seitens
unseres Lieferanten ist bedauerlicherweise nicht möglich.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie künftig wieder zu Ihrer Zufriedenheit
beliefern zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Ihr
Frankonia Kundenservice Team

jaja, würd ich jetzt auch erzählen..

mfg Johannes

Sei mal lieber froh das die das so gelöst haben. Du hast dor 10x NVG bestellt für insgesammt mehr als 55.000 Euro.

 

Dies ist keine Auftragsbestätigung. Entsprechen die von Ihnen in das Bestellformular übernommenen Daten nicht den Kataloginformationen, führt die Belieferung mit den bestellten Waren zu einem Vertragsschluss zu den im Katalog angegebenen Konditionen. 

 

Der Text sagt dir, das sobald es lieferbar ist, du es zum Katalogpreis bekommst.

 

Sei froh das sie dir nicht Liefern können. Denn Die Sache mit der Willenserklärung geht in beide Richtungen. Du hast ja gesagt.

Un der Passus mit dem Katalogpreis steht in den AGBs ;)

 

gruss

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