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Also um hier jetzt eine klare Antwort zu geben 

du besitzt eine AEG unter 0,5 J ( is kla ) oder?

 Also hat die kein F .

es wäre nur illegal das F nicht mehr zu sehen ist aber da da kein F drauf ist sehe ich kein grund warum es illegal ist deine AK Zu painten 

Wer mich verbessern will kann das tuhen

Gruß Lars 

 

Wenn das F nur aufgedruckt ist und Gefahr der Abnutzung besteht, dann sollte man vielleicht überlegen ein bisschen Klebeband drüber zu kleben.

Es ist auch egal ob das Klebeband durchsichtig ist, bei einer Kontrolle muss man nur darauf hinweisen, das man es zu Schutzzwecken überklebt hat, und das Klebeband natürlich entfernen.

Hauptsache es ist da, man muss es nicht immer sehen.

Wo Hier schonmal das Thema von einer nachträglichen oder zusätzlichen Zweit-"F"ung b.z.w. Vorführung beim Amt angerissen wurde. Wo genau meldet man sich eigentlich wenn man etwas "F"en will? Beschussamt? Hat schonmal jemand etwas nachträglich "F"en lassen? Wenn man z.b. an einer AS eine Leistungssteigerung vorgenommen hat, bekommt man dann vom Amt eine Art ABE. für die AS wo die gemessene Leistung festgehalten wird, oder Katalogisieren die auf dem Amt dann alle vorgeführten Waffen mit ihren Leistungen? Wird der Leistungsbereicht der Airsoft erweitert oder festgelegt ... also kann ich die Waffe dann nach dem Erfassen der Leistungssteigerung wieder ohne erneute Vorführung downgraden? wenn ich z.b. eine Tuninggearbox kaufe und einbaue und die AS so "F"en lasse beim Amt, kann ich dann wieder die normale Gearbox einbauen ohne neu zu "F"en wie z.b. bei einem Ares M200 von Federdruck- auf Gasbolt wechseln ohne das "F" ungültig zu machen? Oder reicht es wenn eine Leistungsteigerung b.z.w. eine Veränderung an Lauf oder Schuss-Energie erzeugenden Teilen von einem Büchsenmacher vorgenommen wird, ohne das ich das AS neu "F"en lasse ... das "F" ist doch sicher nur Sinnbild ... sonst hätte ja so manch einer nach einem Jahr das ganze Geweher voller F´s :D

Exakt, jede vorgeführte Waffe (egal ob nach F-en oder Leisungssteigerung) wird Katalogisiert,bekommt dabei noch eine Nummer.

Bei Systemen wie bei dem Super X 9 und dem M200 sind beide sachen zugelassen.

Also kann ich eine zweite Tuninggearbox auf eine AS zulassen, quasi als Wechselsystem, welches dann ein Büchsenmacher bei Bedarf wechseln kann, oder darf ich dann selber einen Wechsel vornehmen? Es gibt ja auch Feder-Schnellwechsel-Systeme wo eine Veränderung der Schussenergie praktisch ein kinderleichter Handgriff ist. Kann ich auf so eine Gearbox mit Feder-Schnellwechsel-System auf andere Federn (Marke/Stärke) eine Erweiterung eintragen lassen ... Wer darf dann wecheln? Nur ein Büchsenmacher oder auch Ich selbst?

Einbauten von Originalteilen, die nach Anleitung des Herstellers verbaut werden und die Bauart nicht verändern, können Erlaubnisfrei selbst eingebaut werden (siehe WaffVwV 41. ff), wenn die Abnahme erfolgt ist.

Beispiel:

Ich habe auch einen Verschluss für die L96, der mit einer Drosselung ausgeliefert und geprüft wurde, die bedarfsmäßig ein und ausgeschraubt werden kann. Hat auch eine reguläre "F" Kennzeichnung.

 

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